Leitfaden Homöopathie (German Edition)
etc.)?
Wie weit fortgeschritten ist das Tumorgeschehen, behandelt man palliativ oder kurativ?
Aufgaben des Arztes
Erkennen, was an jedem einzelnen Krankheitsfall insbesondere zu heilen ist (Organon, § 3).
Krankheitserhaltende Ursachen beseitigen (Organon, § 4).
Aufnahme der Gesamtheit der Symptome, die die Krankheit repräsentieren (Organon, § 7).
Nach gründlicher Anamnese zur Erhebung der Gesamtheit der Symptome erfolgt eine Analyse und Wertung der Symptome, um Hinweise auf die Arzneimittelwahl zu erhalten. Hierin besteht auch die größte Schwierigkeit: Zu erkennen, welche Symptome dem Wesen der Krankheit und dem des Patienten am ehesten entsprechen.
Bewertung der Symptome für die Arzneimittelwahl
Bei der Auswahl der wichtigen Symptome in der homöopathischen Tumorbehandlung wird wie bei Behandlungen anderer chronisch Kranker vorgegangen ( Kap. 4 ). Dabei kann jedes Symptom wichtig sein, das einen Bezug zum Tumorgeschehen hat. Auch ein gewöhnliches Lokalsymptom kann so zu einem sehr wichtigen Symptom werden, z.B. Jucken der Brustwarzen, wenn gleichzeitig ein Mammatumor vorliegt.
Für die Arzneimittelwahl sind vor allem die „auffallenden, sonderlichen, ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Zeichen und Symptome des Krankheitsfalles, besonders und fast einzig fest ins Auge zu fassen; denn vorzüglich diesen, müssen sehr ähnliche, in der Symptomenreihe der gesuchten Arznei entsprechen, wenn sie die passendste zur Heilung sein soll.“ (Organon, § 153)
Die auffallenden Symptome können sich aus der Krankheitsgeschichte ergeben oder auch lokale Erscheinungen am Tumor wie Farbe, Form, Absonderungen, spezielle Schmerzcharakteristik etc. sein.
Geistes und Gemütssymptome
Des Weiteren ist der Geistes- und Gemütszustand des Kranken sehr wichtig, da sich bei jeder Krankheitsmanifestation auch ein ganz eigener individueller Gemütszustand findet: „Dies geht soweit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels, der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag gibt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann“. (Organon, § 211)
Zur Erfassung des Geistes- und Gemütszustandes muss man den Menschen in seinem Inneren erkennen können. Da es aber schon schwierig ist, sich selbst zu erkennen,bedarf es hier einiger Hilfsmittel. Träume, Phantasien und Zauberstabwünsche können Hinweise auf unbewusste Inhalte und damit auf die Mittelwahl geben.
Es ist wichtig, alle Verränderungen im Gemütszustand genau zu erfassen. Es ist notwendig, eine exakte Analyse der Gemütsymptome vor Krankheitsbeginn zu machen, dann erfolgt die Analyse des Gemütszustandes seit der Tumorentstehung sowie des aktuellen Geistes- und Gemütszustandes.
Wahl der Symptome
Auffallende und sonderliche Symptome (Organon, § 153) – z.B. Brustschmerz strahlt nach unten in die Finger.
Geistes und Gemütssymptome, z.B. Angst beim Alleinsein seit Diagnosestellung.
Allgemeinsymptome (Schlaf, Speisen, Menstruation etc.) , z.B. Linkslage im Schlaf unmöglich, Verlangen nach eiskalten Getränken, Durchfall vor Menses.
Causa (Krankheitsauslöser), z.B. Verletzungen, Schlag auf die Brust, wiederholte Abszesse der Mammae, Kummer etc.
Lokalsymptome: gewöhnliche Symptome, wie Juckreiz etc., aber auch spezielle Tumorsymptome; ein gut beobachtetes Lokalsymptom kann, wenn es auffällig und ungewöhnlich ist, zu einem hochwertigen Symptom werden, das als Leitsymptom für den ganzen Fall dienen kann, z.B. juckende Bläschen nur zwischen den Fingern.
Miasmatische Betrachtungen , z.B. Impffolgen, Infektionen, genetische Dispositionen.
25.3 Anamneseerhebung bei Tumorpatienten
Die Anamneseerhebung bei Tumorpatienten muss sehr ausführlich und umfassend erfolgen und dauert meist mehrere Stunden! Nur wenn man möglichst viele Informationen und Symptome des Patienten gesammelt hat, kann man entscheiden, welche Symptome letztlich relevant zur Arzneimittelfindung sind.
Es ist wichtig, von Anfang an ein Behandlungskonzept zu erarbeiten, welches auch schon Folgemittel und spezielle Tumormittel berücksichtigt.
Folgende Bereiche sollten durch die Anamnese unbedingt abgeklärt werden:
Konstitutionsanamnese: eine gründliche Erhebung der Erstanamnese zur Erfassung der Gesamtheit der Zeichen und Symptome des Menschen und der Erkrankung.
Miasmatische Anamnese: Erkennen des aktiven Miasmas ( Kap. 3.4 ) und der miasmatischen Hintergründe;
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