Leitfaden Homöopathie (German Edition)
entsprechenden Medikamentes. Seltenes oder einmaliges Auftreten von schweren Erkrankungen in der Familie bzw. deren Erscheinen in dafür typischen Lebensphasen (z.B. Alterskrebs) stellen keine ausreichende Indikation für entsprechend bewährte Medikamente dar. Eine Ausnahme stellt nach Erfahrung des Autors die Tuberkulose dar, bei deren Vorhandensein in der Familienanamnese, unabhängig von der Häufigkeit, eine sehr positive Wirkung von
Tuberculinum
auf die Erkrankung des Patienten (unabhängig von der Diagnose) zu erwarten ist.
Finden sich in der Eigenanamnese des Patienten schwere Erkrankungen mit Bezug zu oben genannten Medikamenten, ist bei deren Verordnung Vorsicht geboten, umso mehr, je kürzer die Erkrankung zurückliegt.
Einige Arzneimittel haben sich besonders bewährt bei Symptomenkomplexen, denen bestimmten Diagnosen als anamnestisch eruierbare Ursachen zugrunde liegen und können hier zu einer Lösung der Erkrankung führen, selbst wenn das spezielle Symptomenbild auf andere Arzneimittel hinweist. Beispiele hierfür sind unter anderem:
–
Antimonium crudum
bei Husten nach Windpocken,
–
Calcium iodatum
bei Husten nach Pneumonie,
–
Carcinosinum
bei persistierenden Symptomen nach zurückliegender Mononukleose,
–
Sanguinaria
bei Symptomenpersistenz nach Keuchhusten.
Verordnung von „Reaktionsmitteln“
Der Begriff „Reaktionsmittel“ ist irreführend und steht für eine heterogene Gruppe von Medikamenten und deren Behandlungsindikationen, die Anwendung finden, wenn der Patient scheinbar nicht auf gut gewählte homöopathische Medikamente reagiert, und die zu einer Lösung dieser „Blockade“ führen. Dabei darf auf keinen Fall pauschal verordnet werden, sondern das jeweilige „Reaktionsmittel“ muss einen eindeutigen Bezug zur jeweiligen Symptomatik des Patienten aufweisen, also homöopathisch sein.
Miasmatische Heilungsblockaden: Liegt der Symptomatik des Patienten eine tiefer liegende, chronisch-miasmatische Störung zugrunde, stößt man auch bei treffender Arzneiwahl häufig an Grenzen der Heilung. Eine Verordnung nach den Grundsätzen der homöopathischen Lehre der chronischen Krankheiten kann den Fall quasi aufschließen (s.o. „Diagnosen der Eigen- und Familienanamnese“). Hervorzuheben sind bei miasmatischen Blockaden
Sulfur
und
Psorinum
(Psora),
Syphilinum
und
Mercurius
(Syphilis) und
Medorrhinum
sowie
Thuja
(Sykosis); aber auch alle anderen Medikamente der jeweiligen Homöopsorika/-sykotika/-syphilitika müssen bei der Arzneiwahl berücksichtigt werden ( Kap. 3.4 ).
Langzeiteinnahme von allopathischen Medikamenten , Giften oder Drogenabusus: Massiver Missbrauch von Medikamenten, Giften oder Drogen führt neben dem Phänomen der Unterdrückung ( Kap. 3 ) häufig zu einer toxisch bedingten Veränderung der Symptomatologie des Patienten, die bei langwierigem Gebrauch eine Art Imprägnierung erfährt und auch bei Abstinenz einen Reaktionsmangel des Organismus und ein Verharren in dem entsprechenden Zustand bedingen kann. Hier spielt in der täglichen Praxis neben den bekannten psychogenen Drogen vor allem die langfristige Einnahme von oralen Kontrazeptiva und von anderen Hormonpräparaten sowie die Langzeiteinnahme von Antiphlogistika/Analgetika, Psychopharmaka und Cortisonpräparaten eine Rolle. Zur Behebung dieser Art von Heilungsblockaden werden in der Literatur häufig
Sulfur
und
Nux vomica
empfohlen. Letztlich muss aber auch hier die Verordnung nach den Gesichtspunkten der homöopathischen Arzneiwahl erfolgen. Außerdem ist die homöopathische Verordnung der isopathischen (z.B.
Cannabis indica
bei Haschischabusus) vorzuziehen.
Langzeiteinnahme von homöopathischen Medikamenten: übermäßiger und langwieriger Gebrauch homöopathischer Arzneimittel kann zu dauerhaftenVeränderungen des energetischen Gleichgewichts des Organismus führen. Es findet sich dann meist ein feststehendes Symptomenbild kombiniert mit fehlender Reaktion auf entsprechend gut gewählte homöopathische Arzneimittel. Die Verordnung sollte auch in solchen Fällen aufgrund der geltenden Regeln erfolgen, eine reine Verordnung nach der Antidotliste verspricht nur selten Erfolg. Insgesamt sind diese Zustände schwer zu behandeln und erfordern viel Geduld bei Behandler und Patient.
Anmerkung
Der irreführenden Idee von pauschalen „Reaktionsmitteln“ ist die Verordnung von homöopathischen Arzneimitteln zur „Ausleitung“ von Toxinen verwandt. Diese Art des Verordnens
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