Leitfaden Homöopathie (German Edition)
Zusätzliche methodische Aspekte der Fallanalyse
Zu den genannten Analysemethoden nach Kent und Morrison gibt es noch einige spezielle Konstellationen, deren Kenntnis für die richtige Verordnung von Bedeutung sein kann.
Verordnung nach Arzneimittelbeziehungen
Akutkrankheiten
Vor allem für die Behandlung von Akutfällen im Rahmen konstitutioneller homöopathischer Therapie kann es sinnvoll sein, bei Entscheidung für das passende Akutmittel die Arzneimittelbeziehungen ( Kap. 9.3 ) zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem dann, wenn für den vorliegenden Akutfall nach der Fallauswertung kein Arzneimittel eindeutig angezeigt ist. Hierzu wird zusätzlich zu den Arzneimitteln, die die Symptomatik der Akutkrankheit abdecken, die entsprechende Liste der Komplementärmittel (Ergänzungsmittel) – evtl. auch der Folgemittel – herangezogen. Erscheint ein Arzneimittel als besonders bewährtes Ergänzungsmittel, sollte dieses verordnet werden.
Besonders bewährt in der Praxis haben sich unter anderem folgende Arzneikombinationen:
konstitutionell
Calcarea carbonica
→ akut
Belladonna,
konstitutionell
Sulfur
→ akut
Aconitum,
konstitutionell
Alumina
→ akut
Bryonia,
konstitutionell
Tuberculinum
→ akut
Pulsatilla,
konstitutionell
Natrium muriaticum
→ akut
Apis mellifica.
Konstitutionelle Therapie
Im Verlauf homöopathischer Therapien kann es bei offensichtlich notwendigem Wechsel zu einem anderen Arzneimittel hilfreich sein, die Liste der passenden Folgemittel zu berücksichtigen, vor allem dann, wenn bei der Hierarchisation kein Arzneimittel besonders prominent erscheint.
Unter anderem haben sich folgende Arzneikombinationen bzw. Arzneireihen in der Praxis bewährt:
Natrium muriaticum
→
Sepia,
Sepia
→
Natrium muriatikum,
Arnica
→
Rhus toxicodendron
→
Calcarea carbonica,
Sulfur
→
Calcarea carbonica
→
Lycopodium,
Sulfur
→
Sarsaparilla
→
Sepia,
Mercurius sollubilis
→
Hepar sulfuris
→
Silicea.
Die Arzneimittelbeziehungen stellen keinen Weg dar, schneller an das therapeutische Ziel zu gelangen. Ob, wann und wenn ja, welches Arzneimittel auf ein anderes folgt, ist einzig und allein abhängig von der Krankheitsdynamik und ist ersichtlich aus der Symptomatologie des Patienten. Oft handelt es sich bei den Arzneifolgen um Zeitintervalle von Monaten oder Jahren.
Verordnung nach Diagnosen der Eigen- und Familienanamnese
Bestimmte Informationen aus der Krankengeschichte des Patienten entziehen sich der Einordnung in das Hierarchisationsschema nach Kent (s.o.), haben aber doch eine immense Bedeutung bei der Auswahl des passenden Arzneimittels bzw. ganz grundsätzlich bei der Therapieplanung und der Fall- und Verlaufsbeurteilung.
Hierzu zählen anamnestische Daten über das Auftreten von bestimmten Erkrankungen in der Krankheitshistorie des Patienten oder das gehäufte Auftreten von Erkrankungen in der leiblichen Familie des Patienten, z.B. Krebs, Rheuma, Asthma, Diabetes mellitus, Tuberkulose etc.
Neben den miasmatischen Überlegungen bezüglich der Erkrankung des Patienten, der Prognose, der Therapieplanung etc. ( Kap. 3.3 ), die sich aus diesen Informationen ergeben, können sie auch konkrete Auswirkungen auf die Arzneimittelwahl haben, da sich einige Arzneimittel bei bestimmten anamnestischen Konstellationen besonders bewährt haben (beispielsweise Häufung von Krebserkrankungen in der Familie: u.a.
Carcinosinum
; Familiengeschichte von Alkoholismus: u.a.
Syphilinum
) – dabei handelt es sich nicht selten um die entsprechenden Nosoden (zu den Nosoden Kap. 2.4.2 , Kap. 2.4.7 ). Ob das entsprechende Medikament dann an erster Stelle der differentialdiagnostischen Überlegungen bzgl. der Arzneimittelwahl steht oder erst später als mögliches Reaktionsmittel bei Heilungsblockaden verordnet wird, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Liegen außer den anamnestischen Angaben noch andere, objektivierbare Symptome für das entsprechende Arzneimittel vor (z.B. blaue Skleren, Café-au-lait-Flecken –
Carcinosinum
), sollte daran gedacht werden, dieses Arzneimittel schon zu Therapiebeginn zu verordnen.
Ergibt sich aus der Hierarchisation eindeutig ein anderes Arzneimittel, sollte dieses immer zuerst verordnet werden.
Liegen bestimmte Erkrankungen besonders häufig oder in besonderer Schwere in der Familie des Patienten vor (z.B. viele Angehörige, die sehr früh an besonders aggressiv verlaufenen Krebserkrankungen verstorben sind), spricht dies besonders für die Verordnung des
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