Liebesgruesse aus Deutschland
ihrem Familienschatz – mit wechselndem Erfolg. Mit der Zeit gruben sie seltener, aber immer noch regelmäßig. Irgendwann zogen meine Eltern um, ich weiß also nicht, wie die Schatzsuche schließlich ausgegangen ist. Aber ich gehe davon aus, sie suchen noch immer.
Das beste Lied über das Finanzamt
Als Selbständiger kannst du beinahe alles von der Steuer absetzen, haben mir oft meine Kollegen, alles freischaffende Journalisten, erzählt. Du bist stets am Recherchieren, sogar im Schlaf, also kannst du rein theoretisch natürlich auch dein Kopfkissen als abzugsfähige Sonderausgabe verbuchen. Du musst nur überall Quittungen sammeln und immer, wenn es geht, nach einer Rechnung verlangen, dann kriegst du alles zurück, meinten die Kollegen. Ein Beispiel: Wenn ein Arbeiter oder ein Angestellter abends mit einem Bierchen vor der Glotze hängt und dumpf durch die Programme zappt, heißt es bei ihm: Feierabend. Wenn du aber an seiner Stelle sitzen würdest, dann hieße es: Du bist ein Medienbeobachter und als solcher bemüht, über einen Programmvergleich die deutsche Medienlandschaft kritisch zu hinterfragen. Das Bier in deiner Hand ist eine produktionsbedingte Aufwendung, und die kannst du ebenfalls absetzen zusammen mit der Glotze, dem Sessel und der Fernbedienung, Hauptsache, du zahlst genug Steuern.
Ein Bekannter, der als selbstständiger Steuerberater tätig ist, bestätigte mir dies, meinte allerdings, dass ich dafür
höchstwahrscheinlich einen kompetenten selbstständigen Steuerberater brauchte. Ihn zum Beispiel. »Mich kannst du aber auch von der Steuer absetzen, bzw. ich werde mich in deinem Auftrag von deiner Steuer absetzen, sonst setze ich mich selbst immer von meiner Steuer ab.«
Ich war begeistert. Eine neue Welt tat sich auf. Die Beschaffung von Quittungen lief besonders am Anfang sehr schleppend. Als Nachtmensch habe ich, besonders am Vormittag, mies gelaunt meine Mitmenschen mit der Bitte um Quittungen terrorisiert – den Bäcker, den Zeitungsverkäufer … Ich wollte alles quittiert haben, und wir beschimpften uns gegenseitig. Gegen Abend besserte sich meine Laune, aber ich hatte dann keine Lust mehr, Kleinpapier zu sammeln. Im Laufe des Jahres sammelte sich trotzdem eine ganze Menge an. Ich brachte die Kiste zum Steuerberater, und er leitete sie weiter ans Finanzamt. Sie haben sich jedoch als sehr kleinlich erwiesen. Nun streiten wir.
»Sehr geehrter Steuerzahler«, schreibt mir das Finanzamt. »Sie haben eine Quittung für Katzenfutter mit dem Vermerk ›Geschäftsessen‹ abgegeben. Als Anlass der Bewirtung steht ›Katzensex‹, unter ›bewirtete Personen:‹ ›Thomas‹. Wer ist Thomas?«
Ich erhob Einspruch.
Der Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.
»Sehr geehrtes Finanzamt«, schrieb ich daraufhin. »Im vergangenen Jahr wurde ich als freier Journalist von der Frauenzeitschrift Brigitte beauftragt, eine Recherche zum Thema ›Schwangere Katzen‹ durchzuführen und musste
einen männlichen Kater für meine Katze besorgen. Der Kater Thomas wurde mir von seinem Besitzer gegen eine Gebühr von fünfunddreißig Euro für einen Tag überlassen (siehe Quittung Nr. 21). Anstatt sich sexuell zu betätigen, verhielt sich besagter Thomas allerdings sehr unsolide. Er pinkelte in meine Hausschuhe, zerbrach eine Porzellanvase und fraß eine ganze Packung Katzenfutter (Quittungen Nr. 22, 23 und 24). Ich versuchte daraufhin, ihn zur Vernunft zu bringen! Er jedoch versuchte zu fliehen und versteckte sich vor mir bzw. hinter dem Klavier (siehe Quittung Nr. 25). Der Besitzer des Katers weigerte sich, mir die Gebühr zurückzuerstatten. Meine Vermutung, dass Thomas wahrscheinlich eine kastrierte Niete sei, weil Katzen oft ihren Besitzern sehr ähneln, stritt er heftig ab, wodurch zusätzliche Aufwendungskosten entstanden (siehe Quittung Nr. 27, Schuhschrank, und Quittung Nr. 28, Hocker). Nach zwei Wochen stellte sich überraschend heraus, dass Thomas doch sexuellen Kontakt mit meiner Katze gehabt hatte, wenn auch für das menschliche Auge nicht sichtbar. Also konnte ich die Packung Katzenfutter dann doch noch als ›Geschäftsessen‹ verbuchen. Weil weder ich selbst noch ein anderes Mitglied unseres Haushaltes an diesem Essen teilgenommen hatten, steht Thomas unter ›bewirtete Personen‹ allein, was auch vollkommen korrekt ist und ganz der Wahrheit entspricht. Hochachtungsvoll, Ihr Steuerzahler.«
Seit ich diesen Brief abgeschickt habe, kommt keine Reaktion mehr aus dem Finanzamt. Ich
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