Mit einem Bein im Knast: Mein Versuch, ein Jahr lang gesetzestreu zu leben (German Edition)
Wunde am Kopf hat, sagt: »Ich sage nichts!« Vom Bruder des Prüglers bekomme ich eine Facebook-Nachricht: »Servus Jürgen, das Gerücht, dass meine Platzwunde von meinem Bruder stammt, stimmt so nicht, weil ich dazwischen bin, wie er die Freundin von meinem Bruder geschubst hat, und dann am Boden lag und mir die Platzwunde dort zugezogen habe.« Ein anderer sagt: »Ich kann dazu nichts sagen, weil ich nichts mitbekommen habe.« Und noch eine Antwort: »Bringt doch nichts, da steht doch am Ende Aussage gegen Aussage.«
Was weißt du über dich, wenn du prügelnde Menschen schützt?
Wissen gegen den Knast
Ein Angeklagter kann auch bei
»Aussage gegen Aussage« ver-
urteilt werden – wenn das Gericht
ihm nicht glaubt. (§ 261 StPO)
Im Strafgesetzbuch heißt es unter Paragraf 223: »(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.«
Von 30 Menschen ist einer bereit, mit mir zur Polizei zu gehen – ein zweiter ist bereit, nach einer Anzeige auszusagen.
Zufälligerweise haben die beiden Beamten Dienst, die am Abend der Schlägerei zehn Minuten anwesend waren.
»Was wollen Sie denn?«
»Ich würde gerne eine Anzeige aufgeben wegen der Schlägerei am ersten Weihnachtsfeiertag.«
Die beiden Polizisten sehen sich erst gegenseitig an, dann blicken sie zu mir. Sie haben einen Gesichtsausdruck, als hätte ich ihnen gerade erzählt, die Weltherrschaft übernehmen zu wollen.
»Aha«, sagt einer.
»Aha«, sagt der andere.
»Ich habe gesehen, wer es getan hat – und mein Freund hier hat auch alles beobachtet.«
Ich deute hinüber zu meinem Kumpel, der nickt.
»Dieser Mensch hat bereits wiederholt andere Menschen verletzt – muss sich erst jemand ernsthaft verletzen, bevor jemand etwas unternimmt?«
Wieder sehen die beiden Beamten sich an. Diesmal mit einem Ausdruck, der verrät: Ja, da wird sich wohl einer verletzen müssen, bevor wir was machen.
Einer sagt: »Da werden Sie nicht weit kommen. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt – und solange die beiden Geschädigten keinen Antrag stellen, wird da wenig passieren.«
Unter Paragraf 230 des Strafgesetzbuchs steht: »(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.«
Der Polizistsagt: »Von öffentlichem Interesse können wir hier ja nicht gerade sprechen.«
In Polizistenkreisen ist das offensichtlich ein ganz hervorragender Gag, weil auch der andere Polizist zu lachen beginnt.
»Aber es gibt Zeugen, die alles gesehen haben!«
»Ich habe den einen schon am Abend vernommen – der hat gesagt, dass er gefallen sei. Den anderen habe ich vorhin angerufen: Er sagt auch, er sei gefallen – natürlich wird der nicht gegen seinen Bruder vorgehen.«
Wissen für Nichtjuristen
Es gibt entgegen der Darstellung
in vielen Fernsehserien keine
Pflicht für Ärzte, Schusswunden
bei der Polizei zu melden. Ein
Arzt muss nur schwere Infektions-
krankheiten dem Gesundheits-
amt melden. (§ 6 Infektionsschutz-
gesetz)
»Und der Krankenhausbericht, in dem vermerkt ist, dass die Wunden keinesfalls vom Fallen stammen können, sondern aus Schlägen resultieren?«
Die beiden sehen sich an. Sie haben offensichtlich keine Ahnung, wovon ich spreche.
»Wenn ich doch Anzeige erstatte? Dann müssen die doch aussagen!«
Die beiden Beamten sehen sich wieder an – ich bin mittlerweile der Meinung, dass sie telepathisch kommunizieren, bevor einer mir eine Antwort gibt.
»Dann schlägt der Staatsanwalt ein Ei drüber!«
Heißt übersetzt: Den Staatsanwalt interessiert meine Anzeige ungefähr so, als würde in China ein Sack Reis umfallen. Ein Sack Reis scheint auch für die Polizisten interessanter zu sein als die Schlägerei.
»Was für ein Interesse haben Sie eigentlich daran, Anzeige zu erstatten?«
»Ich habe das Turnier mit Freunden organisiert.«
Als ich das Wort »organisiert« sage, benehmen sich die beiden Polizisten wie zwei Erdhörnchen, wenn das Wachhörnchen bellt.
»Ach, Sie gehören dazu? Dann geben Sie doch gleich mal Ihre Personalien her!«
»Ich arbeite nicht in der Kneipe, sondern habe nur bei der Vorbereitung des Turniers geholfen!«
»Lassen Sie mal Ihre Daten da. Nur
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