Mit einem Bein im Knast: Mein Versuch, ein Jahr lang gesetzestreu zu leben (German Edition)
und andere Drogen.
Das möchte ich doch genauer wissen. Die Bundespolizei darf »verdachtsunabhängige Personenkontrollen« durchführen, so ist es in den Paragrafen 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes festgelegt. Das klingt nach Zufall und so, als würde es jeden mal erwischen. Migrantenverbände und Menschenrechtsgruppen nennen es jedoch »Racial Profiling«. Das klingt nach Rassismus und so, als würde es nicht jeden mal, sondern bestimmte Gruppen öfter erwischen. Racial Profiling ist aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes verboten. »Die Gesetze an sich sind nicht diskriminierend, das sind höchstens einzelne Beamte, die sich falsch verhalten«, sagt Harald Schneider. Er war mehr als 30 Jahre lang Polizist und ist mittlerweile sicherheitspolitischer Sprecher der SPD im bayerischen Landtag.
Es gibt allerdings Beamte bei Zoll und Bundespolizei, die andere Aussagen machen. Einer sagt: »Natürlich spielen bei Kontrollen die eigene Erfahrung und die Berichte der Kollegen eine Rolle. Wenn im vergangenen Jahr eine große Anzahl ausländisch anmutender junger Männer beim Drogenschmuggel erwischt wurde, dann kontrolliert man diese Personengruppe natürlich vermehrt – allerdings ist das ›ausländisch anmutend‹ nur ein Kriterium wie ›jung‹ und ›männlich‹. Jeder Beamte, der behauptet, dass er zufällig kontrolliert, der lügt.« Ein anderer sagt: »Natürlich gibt es ein Raster – und wer ins Raster fällt, der wird kontrolliert. Ethnische Kriterien spielen dabei sehr wohl eine Rolle.«
Ich frage den Beamten: »Wir wurden also ausgewählt, weil wir in ein Raster fallen?«
Er sagt: »Na klar.«
»Wenn nun einer von uns Ausländer wäre, würden wir perfekt passen, oder?«
Er sagt nichts, zieht nur die Augenbrauen hoch und grinst. Das ist auch eine Antwort.
Ich fühle mich sicher, weil ich die Gesetze gelesen habe.
Er kontrolliert unsere Ausweise. Ich habe nur den Führerschein dabei und bin überzeugt davon, dass das vollkommen genügt. Ich sehe den Beamten triumphierend an – doch er antwortet mit einem noch triumphierenderen Blick: »Aber Sie haben nicht die nötigen Papiere zum Grenzübertritt dabei.«
Wissen für Nichtjuristen
Es besteht in Deutschland zwar
Ausweispflicht – man muss also
einen Personalausweis oder
Reisepass besitzen. Eine gesetz-
liche Mitführpflicht besteht jedoch
nur in Ausnahmefällen. (§§1, 32,
Gesetz über Personalausweise)
Ich gucke recht dumm aus der Wäsche. Schon wieder ein Gesetz gebrochen. Er ertappt auch noch einen Freund, der ebenfalls nur den Führerschein dabeihat.
Er belässt es bei einer Verwarnung und 15 Euro Strafe: »Ich unterstelle Ihnen mal keine Absicht, deshalb nur eine Verwarnung.«
»Wäre es bei einem Ausländer auch nur eine Verwarnung gewesen?«
Er tut so, als hätte er meine Frage nicht gehört, und schickt uns fort.
Bei 150 Fahrten zuvor hatte ich immer Personalausweis oder Reisepass dabei. Verdammtes Halbwissen.
Ich muss einen Mittelweg finden zwischen Gesetzestreue und einer Bewerbung als professioneller Erbsenzähler.
Erbsenzähler mag kaum jemand.
Vor allem aber darf ich niemals ein Steigerer werden. Die mag niemand.
Kapitel 7
Gesetzesbrecher I: Der Pokerspieler
»Das war ein schöner Abend! Wenn ihr mir nun bitte mein Geld zurückgeben würdet, ich gehe nämlich nach Hause. Es war wunderbar mit euch!«
So einen Satz darf ein Mensch normalerweise nur sagen, wenn er eine Pistole oder wenigstens ein Messer in der Hand hält.
Meine Freunde gucken verwundert, jeder auf seine Weise. Niko sieht mich an, als hätte ich ihm gesagt, dass er künftig nie wieder ein Fußballspiel im Stadion ansehen darf. Bernd guckt, als würde er versuchen, das kniffligste Rätsel aller Zeiten zu lösen. Die anderen blicken, als hätte gerade jemand einen wunderbaren Witz erzählt, nur leider die Pointe vergessen.
»Ich weiß schon, dass ich Geld verloren habe – aber das kann ich mir jetzt zurücknehmen, und ihr könnt rein gar nichts dagegen tun. Wenn ihr mir also einfach die 45 Euro zurückgeben würdet, die ich verloren habe, dann wäre das eine prima Sache.«
Noch mal: So was kann man nur mit Pistole sagen.
»Echt lustig, Jürgen«, sagt einer, »aber Spielschulden sind Ehrenschulden.«
Ich grinse nur: »Ganz genau, es sind nur Ehrenschulden, keine rechtlichen Schulden. Vor Gericht habt ihr keine Chance, das Geld einzuklagen.« Ich habe keine Pistole in der Hand, aber das Recht auf meiner Seite – und das kann auch eine
Weitere Kostenlose Bücher