Monika B. Ich bin nicht mehr eure Tochter: Ein Mädchen wird von seiner Familie jahrelang misshandelt (German Edition)
(Sexualverkehr von hinten) zurück und bezog sie darüber hinaus in einen Partnertausch ein. Ohne Rücksicht auf sie nahm er ihr ihre »Jungfräulichkeit«. [...] Hinzu kommt, dass Monika hinsichtlich des Verstoßes gegen § 174 Abs. 1 St GB und § 176 St GB zu Beginn der Handlungen altersmäßig weit unter der Schutzgrenze dieser Vorschriften lag. Ihm fällt weiterhin zur Last, durch sein ungehemmtes Vorgehen [Stefan] und [Boris] dazu verleitet zu haben, sich ebenfalls sexuell an Monika zu vergehen. Ganz erheblich fallen die tief greifenden seelischen Schädigungen ins Gewicht, die er Monika durch sein Verhalten beigebracht hat und unter denen diese nachhaltig leidet. Ob sie sie jemals zu verwinden vermag, entzieht sich der Sachkunde der Kammer. Nicht zuletzt war zu berücksichtigen, dass der Angeklagte durch sein Fehlverhalten gegen drei Strafgesetze verstoßen hat. [...]
Nach Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände unter Berücksichtigung aller in § 46 St GB normierten Strafzumessungsgrundsätze hält die Kammer eine Freiheitsstrafe von 8 – acht – Jahren für tat- und schuldangemessen. Diese Strafe wird dem Unrechtsgehalt der Taten und der Persönlichkeit des Angeklagten gerecht. Sie ist erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Angeklagten sein strafbares Verhalten deutlich vor Augen zu führen und ihn sowie auch andere zukünftig von der Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten abzuhalten. Sie erfüllt alle Zwecke staatlichen Strafens.
Az. 24 KL s 7 Js 802/88 – 7/90 IV –
1 *) Zum Schutz der betreffenden Personen wurden in diesem Buch sämtliche Eigennamen (auch die Vornamen der Mitglieder der Familie B. mit Ausnahme von Monika und Georg) geändert bzw. (dies gilt für den Familiennamen B. sowie die im Urteil genannten psychologischen Zeugen und Sachverständigen) auf den Anfangsbuchstaben reduziert.
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