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MORDMETHODEN

MORDMETHODEN

Titel: MORDMETHODEN Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Mark Benecke
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hatte das Ehepaar die Schuhe nicht verliehen, und sechstens war die Erde darunter noch frisch.
    Der eine mag das bereits für eine sichere Beweiskette halten, der andere wird das nicht so sehen, vor allem wenn es darum geht, einen Menschen ins Gefängnis zu schicken. Daher betrachtete das Gericht alle Hinweise, die für und gegen den Angeklagten sprachen, sehr genau. Die insektenkundlichen Hinweise wurden in der Presse zwar am ausführlichsten dargestellt, hatten aber vor den Augen des Richters nicht mehr Gewicht als beispielsweise die vom Angeklagten getätigten Telefonate, die Unklarheiten in seinen Aussagen oder Berichte von Zeugen, die ihn unter anderem nahe des Fundortes der Leiche, nicht aber wartend in der Stadt, gesehen haben wollten. Auch der Versuch des Pastors, ein altes Gemeindemitglied zu einer für ihn günstigen Falschaussage zu bewegen, wurde ungünstig bewertet. Ende April 1998 wurde er wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt.
Todesstrafen
    Vom Gericht beschlossene Strafen unterscheiden sich nicht nur von Richter zu Richter, sie fallen auch zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich aus und sind – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – schwer vorhersagbar. Das ist kein Wunder, denn absolute Gerechtigkeit gibt es nicht.
    Dennoch ruft eine bestimmte Strafe auch nach Jahrhunderten noch starke Gefühle hervor: die Todesstrafe. Das liegt daran, dass sie den Kern des Menschseins berührt: das Überleben. Es ist seltsam, dass es immer noch Verfechter der Todesstrafe gibt. Denn sie ist nicht nur unwiderruflich, sondern erhebt Menschen auch in eine Position, die ihnen eigentlich nicht zustehen sollte: Herrscher über das Leben anderer Menschen zu sein.
    Bis heute fragen sich auch im deutschsprachigen Raum viele Menschen, ob es nicht richtig wäre, besonders niederträchtige Straftäter, etwa Kindesmörder, hinzurichten. Schließlich haben Staaten wie die USA und China ihre – jeweils sehr verschiedenen – Gründe dafür, die Todesstrafe aufrechtzuerhalten.
    In den christlichen USA speist sich das unchristliche Vorgehen einerseits aus der praktischen Überlegung, dass »ein Übeltäter weniger eben ein Übeltäter weniger« ist. Andererseits gibt es einen nach wie vor recht unverhohlenen Rachegedanken. Auch die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe wird immer wieder gern zitiert, obwohl sie durch nichts belegt ist.
    In China scheinen die staatlichen Tötungen eher ein Ausdruck von Macht und Willkür des Staates sowie ein radikales Besserungsmittel (auch hier Abschreckung) zu sein. So wurde eine Gruppe von Chinesen noch im Jahr 2001 wegen Geldfälschung zum Tode verurteilt.
    Der Jurist und ehemalige Kölner Oberstadtdirektor KurtRossa hat sich im Jahr 1966 aus einer interessanten Sicht mit der Todesstrafe befasst. »Mehr über seinen Geisteszustand, seine Gesellschaftsform und seinen kulturellen Standard erfährt man aus der Liste der Verbrechen, die seine Gesetze für todeswürdig erklären«, schrieb Rossa. »Von einer ›Liste‹ zu sprechen, ist vielfach nicht übertrieben: Noch heute sind in den USA mehr als 20 Verbrechen mit der Todesstrafe bedroht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Delikte:
    Mord, Tötung im Duell, Lynchen, Abtreibung mit Todesfolge, Tötung oder ernste Körperverletzung, begangen von einem Strafgefangenen, Meineid, wenn darauf ein Todesurteil beruht und vollzogen wurde, Notzucht, Entführung von Minderjährigen zwecks Erpressung von Lösegeld, Eisenbahnraub und Entgleisenlassen eines Zuges, Sprengstoffattentate mit Todesfolge oder Lebensgefährdung, Brandstiftung mit Todesfolge, schwerer Raub, bewaffneter Raub, Landesverrat, Totschlag bei Unruhen, Anschläge auf den Präsidenten der USA, auf den Gouverneur eines Bundesstaates oder auf dessen Stellvertreter.
    Es wäre leicht, auf dieses antiquierte Arsenal mit dem Finger zu zeigen. Manches ist das Erbe der Pionierzeit, anderes scheint zur staatlichen Selbsterhaltung gegen einen kriminellen Terror notwendig gewesen zu sein – man denke an die Gangstersyndikate zur Zeit des Alkoholverbots … Vorwerfbar ist nur die unterlassene Entrümpelung.
    Vieles muss heute Kopfschütteln erregen. Zum Beispiel werden Notzuchtverbrechen nur noch in Russland und in einigen Staaten Afrikas mit dem Tode bestraft, nämlich in Nordsimbabwe, Südafrika, in der Zentralafrikanischen Republik, in Dahomey [Benin; M. B.] und der Elfenbeinküste, außerdem – für Notzucht mit Todesfolge – in Japan,

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