Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt
ich schenkte ihr häufig bedeutende Summen Geldes, welches in ihr vorzüglich den Grund zu einem leichtsinnigen Charakter legen musste. Dies freudenvolle Leben gefiel ihr, sie suchte von dieser Zeit an, sich in den Besitz meines Vermögens von achtzehntausend Talern zu bringen, dadurch, dass sie mir vorspiegelte, sie stehe mit Eurer Königlichen Majestät in Verbindung und Eure Königliche Majestät wünschten dies Vermögen zu besitzen, und brachte mir auch Schreiben von Ew. Majestät, die sie aber selbst ausgefertigt hatte.
Jetzt befindet sich dies junge Mädchen in kriminalistischer Haft und Untersuchung, was mich tief, tief schmerzt und mich alte Person dem Tode nahe bringt, da ich die eigentliche Schuld bin mit meinem Gelde, in ihr diesen Leichtsinn gebracht zu haben. Euer Königlicher Majestät Name wurde missbraucht, doch Eure Allerhöchst Dero Gnade, die so manchemÜbeltäter schon das Leben schenkte, lässt mich mit fester Zuversicht hoffen, dass Eure Königliche Majestät auch an diesem jungen Mädchen das Wort der Gnade und Milde werden ergehen lassen!
Ich bin alt; solange ich noch leben werde, wird Gott mir durchhelfen, auch verlassen mich meine Verwandten, die nicht vermögend sind. Ich habe ihr vergeben, was sie mir getan hat, mein Tod würde es sein, wenn die Strafe an ihr vollzogen würde, die ihre Richter jetzt über sie verhängen. Ich werfe mich daher mit festem Vertrauen auf Eurer Königlichen Majestät Gnade zu Allerhöchst Dero Füßen und flehe Eure Königliche Majestät an, diesem jungen Mädchen zu vergeben, die schwere Strafe von ihr zu nehmen und die Türen ihres Kerkers zu öffnen! Oh! Ew. Majestät, ich bitte Sie um Gottes willen, Allerhöchst dieselben wollen mein Flehen erhören und mir die letzten Stunden meines Lebens durch dieses Gnadenwort versüßen!
Um die Wunden und das Blut Jesu bitte ich Eure Königliche Majestät um Erfüllung meiner Bitte! In tiefster Demut verharre ich –
Niemann«
Darunter stand:
»Liebe gute Alfrede, nur diese Zeilen können uns alle wieder in Ruhe bringen. Die Niemann muss dies wörtlich abschreiben, und Sie, gute Alfrede, müssen diese Zeilen dann dem König im Namen der Niemann selbst abliefern; sollten Sie aber den König nicht persönlich zu sprechen bekommen, wozu Sie sich bei Müller melden müssen, so binden Sie Müller dies Schreiben auf die Seele und bitten um schleunige Antwort, denn es gilt, ein Menschenleben zu retten!
Oder sehen Sie zu, dass Sie die Liegnitz sprechen können. Doch wahrscheinlich wird der König die Bitte das erste Mal nicht gewähren können, dann verabsäumen Sie ja nicht, zum zweiten und dritten Mal zu schreiben, aber nur so, dass jedesSchreiben sich auf obigen Brief bezieht; ja keine Erwähnung von meinem früheren Verhältnis, auch nicht bei einer persönlichen Unterredung; wenn Sie eine solche haben sollten, dann bitten Sie ja herzlich für mich; sagen Sie, dass meine Reue groß wäre und ganz in Melancholie überginge. Das Übrige wird Ihnen Gott eingeben.
Die Niemann ist keineswegs um ihr Vermögen gebracht; sobald ich frei bin, ist sie im Besitz desselben und wir alle glücklich; ich wollte keinen Verrat begehen, darum leide ich jetzt unschuldig; ich durfte mich nicht anders benehmen, ich durfte nicht anders handeln, ich redete stets die Wahrheit zur Niemann; glaubt die Niemann, dass dies Unwahrheiten sind, und zeigt sie diesen Brief, so bin ich in drei Wochen tot, und alles ist unglücklich, denn ich sterbe unschuldig; mit meinem Gott bin ich versöhnt, ich sehne mich nur nach seiner Wohnung.
Befolgen Sie alles pünktlich, und wir sind glücklich. Die Niemann soll sich nicht grämen, was ihr versprochen ist, kriegt sie, nur ich muss frei sein; sie muss nur nicht nachlassen mit Bitten beim König, sie soll die Gerichte nur tun lassen, was sie wollen, sie soll nur ruhig sein, nur Verschwiegenheit über diesen Brief gegen jedermann.
Henriette«
Die Sache wurde durch eine Mitgefangene verraten, der Zettel bei einer anderen gefunden, als sie aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die Schrift blieb ohne Wirkung.
Das Urteil wurde am 21. Mai 1836 in erster Instanz gesprochen. Nach preußischen Gesetzen wurde der Betrug nur durch eine Geldstrafe im doppelten Wert der Summe, um die der Verbrecher jemanden übervorteilt hatte, und erst im Unvermögensfalle mit einer gleich abzuschätzenden Leibesstrafe gebüßt.
Den verdoppelten Betrag schätzte der zuständige Richter auf 42 450 Taler und verurteilte die
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