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Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt

Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt

Titel: Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Mark Benecke
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Schwester erschossen hatte, nur wenige Wochen in U-Haft gesessen hatte und nun »frei« aus dem Gerichtssaal spazierte. Er focht das Urteil daher an, was bewirkte, dass der Fall beim nächsthöheren Gericht landete. Im Oktober 1996 wurde am Landgericht eine neue Verhandlung eröffnet.
    Und nun geschah etwas Merkwürdiges. Die Richter am Landgericht schienen dem Urteil ihrer Vorgänger tatsächlich nicht zu trauen und rollten das Verfahren neu auf. Sie luden erstmals Zeugen sowie einen Waffenexperten und einen Rechtsmediziner.
    Unabhängig von den Sachbeweisen bildete sich das Gericht vor allem eine ganz neue Meinung über die Motive von Peters. Da er einerseits abgestritten hatte, dass er wusste, dass die Waffe geladen war, später aber genau das zugab, witterte man Böswilligkeit. Warum hatte es überdies so lange gedauert, bis Peters nach Eintreffen der Polizei endlich aus dem Gartenhaus kam? Hatte er Zeit gebraucht, um Spuren zu verwischen?
    Und hatten sich Opfer und Täter in den letzten Jahren nicht tatsächlich sehr oft gestritten? Wie konnte die Mutter in so einer aufgewühlten Trennungssituation beschlossen haben, über Nacht bei ihrem als kleinkariert und aufbrausend bekannten Lebensgefährten im Gartenhaus zu übernachten?
    Da nun also in den Köpfen und auf dem Papier der zuvor abgeschmetterte Verdacht dringender wird, dass Peters seine Lebensgefährtin in eine Falle gelockt und mit Absicht erschossen hat, wandert das Verfahren vor die Große Strafkammer. Zum ersten Mal ergeht nun, im Januar 1998, auch ein Haftbefehl.
    Und weil eine ehemalige Freundin von Peters auch weitere sehr unangenehme Details über seinen Ausraster aus dem Jahr 1985 schildert, wendet sich das Blatt zunehmend gegenden Täter. Auch damals hatte er eine Frau sehr brutal geschlagen und mit einer Waffe bedroht, als sie sich von ihm trennen wollte. Ähnelte das nicht haargenau der Situation im Gartenhaus, die mit dem Tod von Frau Santini endete?
    Bossi berichtet:
    »Zunächst fast unmerklich beginnt nun auch die Verdrehung der Aussage der wichtigsten Entlastungszeugin, nämlich der von Peters’ Tochter Janine. Schon bei der Polizei sagte sie aus, ihre Mutter habe sie in der Tatnacht, und zwar unmittelbar nach dem Eintreffen bei Peters, angerufen und ihr mitgeteilt, sie werde die Nacht beim Vater verbringen. Das ist eindeutig.
    Eine unsichtbare Richterhand verwandelt dieses einzige Telefonat zwischen Paola Santini und ihrer Tochter in zwei Anrufe. Im ersten Gespräch soll die Mutter lediglich ihre Ankunft im Gartenhaus vermeldet und dann der Vater kurz mit seiner Tochter gesprochen haben. Von einer Übernachtung sei keine Rede gewesen. Erst in einem zweiten Telefonat habe Paola Santini ihrer Tochter mitgeteilt, sie bleibe über Nacht beim Vater.
    Janine selbst erwähnt das vermeintlich zweite Telefonat zu keinem Zeitpunkt. Und bei der Telekom liegen natürlich längst keine Aufzeichnungen mehr vor, die diesen kreativen Einfall der Richter bestätigen oder widerlegen könnten. Muss man sich als Verteidiger da nicht pausenlos verzweifelt die Haare raufen?
    Der Angeklagte, mehrere Zeugen, ja sogar die Staatsanwältin versichern einmütig, die Tochter habe stets ausgesagt, dass die Mutter am Telefon gesagt habe, sie wolle beim Vater übernachten. Doch die Gerichte wollen diese Tatsache einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
    In den Urteilsbegründungen finden sich immer wieder absurde und verdrehte Versionen der eindeutig entlastenden Aussage. Aber man kann schlicht nichts dagegen tun. Denn es gibt ja keine Inhaltsprotokolle der Gerichtsverhandlungen.Der Richter behauptet, eine Zeugin habe dies und das gesagt. Ich weiß, dass das Gegenteil der Fall war. Trotzdem bleiben die Urteilsgründe die heilige Schrift und als solche unumstößlich. Das ist der Stoff, aus dem Albträume entstehen.«
    Und genau so entscheidet das Gericht dann auch. Aus »verletzter Eitelkeit und krasser Selbstsucht« habe Peters mit voller Absicht geschossen. Der Vorsatz allein genügte aber noch nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Wie im Fall Meiwes (vgl. S.  54 bis 59 im vorliegenden Buch) muss auch ein sogenanntes Mordmerkmal, beispielsweise Heimtücke oder Habgier, vorliegen. Hier entschied sich das Gericht für die Annahme, dass Peters die Trennung schon allein deswegen nicht hinnehmen wollte, weil dadurch nicht nur sein gekränktes Selbst, sondern auch seine Wäscheversorgung und der Kontakt zu seiner Tochter gefährdet würden. Das alles ergibt eine

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