Morenga
erwünscht erscheint, so bin ich in den vier Monaten, in denen nunmehr hier mit Flußpferdpeitschen gezüchtigt wird, doch zu der Überzeugung gekommen, daß diese Art der Züchtigung eine Grausamkeit darstellt, die wohl nicht beabsichtigt worden ist. Es ist fast unvermeidlich, daß von den Hieben der Flußpferdpeitsche Löcher in die Haut gerissen werden und gerade an der Stelle, die dem Menschen und besonders dem Auge des Verletzten am schwersten zugänglich ist. Eine Wundpflege ist daher für den Geprügelten selber recht schwer, die Wunden sind schwer rein zu halten, der Verletzte bedarf des Gesäßes zum Sitzen, die Wunde wird schmutzig, eitert, und der Gezüchtigte bleibt wochenlang arbeitsunfähig.
Ich glaube nicht, daß das die Absicht der Kolonialabteilung gewesen ist, als sie die Nilpferdpeitsche einführte.
Wie so anders die Züchtigung mit dem Tauende. Der Missetäter fürchtet sie sicher ebenso wie die mit dem Kiboko. Aber die Folgen sind bei weitem nicht so schwer, sie sind milder, menschlicher und doch von pädagogisch nachhaltigerer Wirkung. Der Schmerz ist heftig, brennt heiß und juckend, aber die Haut wird nur selten verletzt, und die früher einmal zum Ausgangspunkt von allerhand Klagen gemachten »Epidermisverluste« treten kaum auf.
Das Tauende erscheint mir das Ideal eines Züchtigungsmittels für Disziplinarvergehen, für Entlaufen oder Drücken vor der Arbeit, Beharren im Ungehorsam, gröbliche Verletzung des Pflichtverhältnisses und dergl. Die Züchtigung mit der Dickhäuterpeitsche erscheint mir für solche Vergehen als zu schwer, man hebt sie gern für nur schwere Verbrechen auf, und so verliert die Prügelstrafe an Werf. Sie büßt ihre Eigenschaft als Disziplinarmittel ein.
gez. von Doering
Ich bin überzeugt, daß das früher in Togo angewandte Tauende ein humaneres Züchtigungsinstrument ist als der Schambock oder Kiboko. Aus meinem Bericht vom 18. 4. 05 konnte, glaube ich, entnommen werden, daß eine Änderung des damals in Gebrauch gewesenen Züchtigungsinstrumentes nicht gewünscht wurde. Der Schambock ist eingeführt worden (vergl. Dienstanweisung vom 10. 1. 1906, eingereicht mit Bericht vom 21. 1. 06), weil hierzu mit Erlaß vom 31. 10. 05 ausdrücklich Auftrag gegeben war.
gez. Graf Zech, 21. 6.
Auch ich halte ein Tauende, dessen Länge und Dicke in maximo festgesetzt werden muß, für ein humaneres Züchtigungsmittel als die Flußpferd- oder Elefantenpeitsche. Für ersteres spricht ferner, daß dieses Instrument in vollständiger Gleichmäßigkeit für das ganze Schutzgebiet geliefert werden kann, während bei Flußpferdpeitschen, welche wohl durchweg draußen angefertigt werden, es kaum zwei Exemplare gibt, die sich gleich sind. Die Peitsche wird aus der mehrere Zentimeter dicken Haut geschnitten und schrumpft allmählich auf einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Stärke zusammen. Sie wird am Feuer oder in der Sonne getrocknet. Verschiedenheit in der Stärke und scharfe Kanten, die sich erst durch den Gebrauch verlieren, lassen sich kaum vermeiden. Eine neue Flußpferdpeitsche, welche ihre scharfen Kanten und ihre Sprödigkeit noch nicht verloren hat, muß in der Regel als ein gefährliches Werkzeug bezeichnet werden.
Der Erlaß vom 31. Oktober v. J. will eine Milderung in der Handhabung der Prügelstrafe herbeiführen. Da er nach dem Bericht des Gouv. das Gegenteil erreichen würde, sollte m. E. von hier aus nicht auf seiner Durchführung bestanden werden.
Vielleicht dürfte es sich sogar empfehlen, ihn auch für Togo rückgängig zu machen.
Hiermit Ref. = erg. Berlin, 21. 6.
Ref. 12. J. V. gez. Meyer
Es ist zuzugeben, daß ein Tauende die Haut mehr schont und weniger leicht blutige Striemen und direkte Hautverletzungen macht als ein Kiboko, in diesem Sinne kann man ein Tauende als das humanere Instrument betrachten. Ein Tauende macht aber – und zwar je dicker das Tau ist um so mehr – leichter Verletzungen in der Tiefe, und auf die Verletzungen tieferer Organe, besonders der Leber, sind mit größter Wahrscheinlichkeit die auf körperliche Züchtigungen folgenden plötzlichen Todesfälle zurückzuführen. Die plötzlichen Todesfälle würden sich ja auch mit Tauenden vermeiden lassen, wenn man mit Sicherheit die Hiebe auf die Hinterbacken und evtl. den oberen Teil der Oberschenkel beschränken könnte. Trotz aller darauf hinzielenden Vorschriften werden sich aber bei dem außerordentlich beweglichen und nicht ganz sicher zu dirigierenden Tau Schläge, die
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