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Morgen wirst Du frei sein (German Edition)

Morgen wirst Du frei sein (German Edition)

Titel: Morgen wirst Du frei sein (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Martini
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der Kripo-Beamten, die mich hergebracht hatten, und nickte seinem Kollegen zu. »Wir rücken ab.«
     

38. Kapitel
     
    Sieben Tage waren vergangen.
    Ich war allein. Allein in meiner Zelle, allein beim Hofgang, allein in der Dusche. Unterbrochen wurde meine Einsamkeit durch Petermanns tröstende Worte, der mich täglich zur Geduld ermahnte. Täglich außer Samstag und Sonntag.
    Man habe einen Haftprüfungstermin beantragt und daraufhin die Akten zur Einsicht erhalten. Das sei doppelt positiv, hatte mir Petermann erklärt, denn damit erfahre man, in welche Richtung die Staatsanwaltschaft steuere und die Kripo ermittle. »Wir wissen nun, worauf wir reagieren müssen und was wir besser nicht ansprechen, verstehen Sie?« Der Termin beim Ermittlungsrichter müsse laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung stattfinden, hatte der Jurist mit zunehmender Begeisterung erläutert.
    Ich hatte nur müde genickt. Die rechtlichen Feinheiten waren mir egal. Ich wollte mein Leben zurück, zumindest aber diese Mauern hinter mir lassen. Sie schienen von Tag zu Tag näher zu rücken, mir von Tag zu Tag weniger Raum zu gewähren. Ich bekam mittlerweile Medikamente gegen die Panikattacken, die mich nachts nicht schlafen und tags ruhelos auf und ab gehen ließen.
     
    Ich hatte jedes Zeitgefühl verloren, als ich eines Morgens abgeholt wurde, um dem Ermittlungsrichter vorgeführt zu werden. Dieses Mal trug ich Handschellen. Links und rechts marschierte je ein Vollzugsbeamter mit hartem Schritt neben mir den Gang des Landgerichts entlang, vorbei an Gerichtssaaltüren, vorbei an Wartenden, die mich neugierig anstarrten.
    Vor einer angelehnten Tür blieben wir stehen. Von drinnen klangen Stimmen; ich erkannte Dr. von Hamms Bariton. Wir traten ein, setzten uns dem mir höflich zunickenden Staatsanwalt gegenüber auf eine Bank. Dr. von Hamm und Petermann hatten dicke Aktenstapel vor sich liegen, daneben einen Laptop. Der Richter erschien, wir erhoben uns, nahmen erneut Platz. Die Verhandlung begann.
    Mit einem Prozess, wie ich ihn aus dem Fernsehen kannte, hatte dieser Termin wenig zu tun. Der Richter klärte die Personalien und wies mich auf mein Recht hin, die Aussage zu verweigern. Ließe ich mich jedoch zur Sache ein, sollte ich die Wahrheit sagen. Dann wurde diskutiert, gestritten und gefeilscht.
    Der Richter, ein etwa sechzigjähriger Mann mit Raubtiergesicht und stechenden, fast gelben Augen, saß bequem zurückgelehnt hinter seinem Tisch und hörte interessiert zu. Ab und zu stellte er eine kurze Zwischenfrage, überließ aber darüber hinaus meinen Anwälten und den Vertretern der Staatsanwaltschaft das Terrain. Die Protokollantin hackte, ohne jemals aufzusehen, ununterbrochen auf ihre Tastatur ein.
    Ich beobachtete die Menschen mit ihren offenen Mündern, gestikulierenden Händen, fliegenden Robenärmeln. Die beiden Polizeibeamten, die die Ermittlungen durchführten, saßen in der ersten Zuschauerreihe, wippten mit den Fußspitzen und betrachteten die Bäume im Garten des Gerichts.
    Hier ging es um mich, doch ich hätte nicht unbeteiligter sein können. Es schien mir, als ginge mich das, was hier verhandelt wurde, nichts an. Es betraf mich nicht, berührte mich nicht, interessierte mich nicht. Ich hatte längst die Verantwortung über mein Leben abgegeben. Die Frage und letztlich auch die Entscheidung, ob ich schuldig oder unschuldig war, stellte sich mir nicht.
    Ich war schuldig.
     
    Zwei Stunden später war ich frei.
    Ich bekam auferlegt, mich täglich auf einer Polizeiwache zu melden, konnte aber gehen, wohin ich wollte. Der Richter klärte mich darüber auf, dass ich umgehend wieder in Untersuchungshaft genommen würde, sollte ich meine Auflagen nicht erfüllen.
    »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bis Mittag auf der Wache erscheinen. Wird eine Streife losgeschickt, hängt es von den Polizisten ab, ob sie Sie mitnehmen. Fordern Sie Ihr Glück nicht heraus«, ermahnte er mich, bevor er mir eine Urkunde aushändigte.
    Als Wohnadresse gab ich Zeckes Wohnung an; das Haus in Kleinspornach durfte ich nicht betreten. Es galt als Tatort und war versiegelt.
    Dr. von Hamm erklärte mir, dass der Haftbefehl gegen mich nicht aufgehoben, sondern seine Vollstreckung lediglich ausgesetzt wurde. Der Unterschied war mir nicht klar, ich verzichtete jedoch darauf, nachzufragen.
    Steffen Petermann fuhr mich in die Justizvollzugsanstalt, wo ich meine Tasche holte, und dann zu Zecke. Er versuchte mehrfach, ein Gespräch über ein

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