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Namibia

Namibia

Titel: Namibia Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Livia Pack
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zwischen der Exekutive, der Legislative und einer unabhängigen Justiz festgelegt.
    An der Spitze der Exekutive steht der Präsident, dem das Kabinett mit zurzeit 22 Ministern (die Bundesrepublik hat 17 Minister!) beisteht. Der Präsident wird direkt von der Bevölkerung gewählt und kann nach einer Amtszeit von fünf Jahren für eine weitere Amtszeit gewählt werden. Der erste Präsident Namibias wurde von der verfassungsgebenden Versammlung eingesetzt, für die zweite und dritte Amtsperiode wurde Sam Nujoma vom Volk mit großer Mehrheitwiedergewählt. Seit März 2005 ist Hifikepunye Pohamba im Amt des Präsidenten.
    Article 89
    Zum Schutz der Grundrechte sieht die Verfassung im Artikel 89 einen auf Empfehlung der Kommission für das Gerichtswesen eingesetzten Ombudsmann vor, der der Exekutive und der Gerichtsbarkeit über Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen der Grundrechte durch Staatsorgane oder Privatinstitutionen berichtet.
    Die 1997 ernannte Ombudsfrau, Bience Gawanas, wurde im September 2003 als AU-Sonderbeauftragte nach Addis Abeba entsandt. Erst im Juli 2004 ernannte der damalige Präsident Sam Nujoma den Rechtsanwalt J.R. Walters zum neuen Ombudsmann. Er folgte damit der Empfehlung der Rechtskommission.
    (2) The Ombudsman shall be independent and subject only to this Constitution and the law.
    (3) No member of the Cabinet or the Legislature or any other person shall interfere with the exercise of his or her functions and all organs of the State shall accord such assistance as may be needed for the protection of the independence, dignity and effectiveness of the Ombudsman
.
    Die Legislative besteht aus zwei Kammern: der Nationalversammlung, deren 72 Mitglieder für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden (die SWAPO hat mit 55 Sitzen die Zweidrittelmehrheit inne), und dem Nationalrat, der aus je zwei Vertretern der festgelegten geografischen Regionen besteht.
    Der Nationalrat überprüft die von der Nationalversammlung erlassenen Gesetze und schlägt die Gesetzgebung zur Regelung regionaler Angelegenheiten vor. Die 26 Mitglieder des Nationalrates werden für eine Amtsperiode von sechs Jahren aus den 13 Regionalräten gewählt.
    Die Gerichtsbarkeit Namibias ist unabhängig und untersteht nur der Verfassung und den Gesetzen. Für die Rechtsprechung sind das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht und mehrere Land- und Amtsgerichte zuständig.
    Die Regional- und Lokalbehörden setzen sich aus gewählten Regional- und Lokalräten zusammen, die die örtlichen Vertretungen der Regierung darstellen.
    Hinsichtlich der Nutzung und Verwaltung kommunalen Bodens steht dem Präsident der Rat traditioneller Führer bei, der gesetzlich eingesetzt wird. Dies führt teilweise zu Zwistigkeiten in den Stämmen, da die gesetzlich ernannten Führer nicht unbedingt mit den herkömmlich gewählten identisch sind.
    Die traditionellen Führer werden als Wächter des kulturellen Erbes angesehen, deren Hauptaufgabe es ist, das friedliche Miteinander der verschiedenen Völker Namibias zu fördern. Sie dienen als Ratgeber bei der Lösung von Konflikten zwischen einzelnen Völkern.
    Die Verfassung ermächtigte das Parlament, Armee und Polizei Namibias zu gründen. Die jeweiligen Befehlshaber werden vom Präsidenten ernannt.
    Mehrere gesetzliche Körperschaften beraten den Präsidenten in verschiedenen Staatsangelegenheiten. Dazu gehören u. a. die Kommission für das Gerichtswesen, die Kommission für den Öffentlichen Dienst, die Sicherheitskommission und die Nationale Planungskommission.
Frauen in der Politik
    In Afrika bilden die Frauen das Rückgrat der Gesellschaft und leisten den Löwenanteil der Arbeit. Auf politischer wie auch privater Ebene sind sie jedoch weit von irgendeiner Form der Gleichstellung entfernt. Vieles hängt auch hier mit der mangelnden Bildung zusammen. Sobald die Frauen eine abgeschlossene Schulausbildung haben, zweifeln auch sie althergebrachte Rollenverteilungen an und beginnen, um ihre Rechte zu kämpfen.
    Die Frauenorganisationen Sister Namibia und die WAD (Womens Action for Development) haben einen Gesetzesvorschlag zur Quotenregelung im Parlament eingereicht. Darin wird eine 50-prozentige Beteiligung von Frauen in der Politik gefordert. Im Moment sind auf kommunaler Ebene immerhin 50 % Frauen vertreten, im Parlament 28 % (und damit liegt Namibia weit vorn, in Europa sind es im Durchschnitt nur 13 %) und auf regionaler Ebene 12 %.
    Weitere von der Frauenorganisation eingereichte Gesetzesvorlagen

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