Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Art
Pfeil und Bogen
einen oder mehrere Speere (…)
Und da soll noch jemand sagen, die Texaner wären rassistische Hinterwäldler – das Gegenteil ist richtig. Bei demokratischen Wahlen soll es doch einigermaßen friedlich zugehen und Waffen haben deshalb nix in Wahllokalen verloren. Gut mitgedacht, ihr Rednex. Und weil der gemeine Indianer, sofern er sich seiner ordnungsgemäßen Ausrottung über mehrere Jahrhunderte hinweg entzogen hat, mit Schusswaffen bekanntlich nicht viel anfangen kann, hat man Pfeil, Bogen und Speere auch gleich mit ins Gesetz aufgenommen. Etwas rätselhaft sind allerdings die Schwerter … Eine kleine Anregung noch: Angesichts des Waffenarsenals eines durchschnittlichen texanischen Vierpersonenhaushalts wäre es vielleicht kein Fehler, auch Granatwerfer, Sturmhaubitzen, Stalinorgeln und Handgranaten im Wahllokal zu verbieten. Nur vorsichtshalber. Oder fällt das alles unter die Rubrik übliche Schusswaffen?
Platz 6
Im Bundesstaat North Dakota wird in einem sehr umfangreichen Paragraphendschungel sehr genau festgelegt, wann und unter welchen Umständen sich ein Bürger in einer Notwehrsituation befindet und somit das Recht hat, eine Waffe zur Selbstverteidigung zu benutzen. Bemerkenswert ist dabei vor allem die folgende Passage, die allerdings aus einem sehr langen Elaborat herausgekürzt werden musste:
§ Auch ist es erlaubt, aus einem stehenden oder fahrenden (…) Planwagen heraus (…) mit einer Schusswaffe (…) auf nachweislich den Planwageninsassen (…) nach dem Leben trachtenden Indianern zu schießen.
Zugegeben: Diese Formulierung ist arg verkürzt, doch die Essenz ist klar: Auf Indianer darf man feuern – vorausgesetzt, man ist in einem Planwagen unterwegs und die Rothäute wirken so, als würden sie angreifen. Interessant wäre es nun zu erfahren, ob es in North Dakota in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten eine Planwagen-Renaissance gegeben hat oder warum immer noch nirgendwo eine Löschung dieses Absatzes vermerkt wurde.
Platz 5
Nicht mehr im Wortlaut auffindbar, aber über Jahre hinweg ein viel diskutiertes Thema in zahlreichen juristischen Magazinen ist die folgende städtische Verordnung aus Natoma in Kansas:
§ Es ist verboten, innerhalb des Stadtgebietes mit Messern auf Personen zu werfen, die einen Anzug tragen, der sichtbare Streifen aufweist.
Nicht nur der Inhalt, auch die Details dieser Verordnung, die angeblich bis 2002 Bestand hatte, wurden leidenschaftlich diskutiert. Warum durften keine Messer geworfen werden, während der Einsatz von Schusswaffen nicht reglementiert war? Wieso gestreifte Anzüge? Ging es hier um ausgebrochene Sträflinge, oder hatte es in der Vergangenheit eine Regel gegeben, dass nur ein bestimmter Personenkreis gestreifte Anzüge tragen darf? Und sprechen wir von Längs- oder Querstreifen? Welche Strafe drohte den Zuwiderhandlern?
Auf all die Fragen wird es keine Antwort mehr geben. Leider. Der Ursprung des Erlasses ist in den Abgründen der Natoma-Historie verschwunden – eine Anfrage an die Stadtverwaltung zwecks Aufklärung wurde in gereiztem Ton und abschlägig beschieden.
Platz 4
§ In allen stehenden oder fließenden Gewässern des Bundesstaates Tennessee ist das Fangen von Fischen, die für den Verzehr vorgesehen sind, nur mit dem Einsatz von Käschern, Angeln verschiedener Arten oder bloßen Händen gestattet. Nicht gestattet ist der Fischfang mittels Schusswaffen, mit Netzen, die ausgebreitet eine Fläche von mehr als vier Quadratmetern bedecken, mit Einsatz von Dynamit, Pfeil und Bogen oder Lassos (…)
Eine sehr durchdachte Verordnung in den Regularien für Jagd und Fischfang in Tennessee. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viele Männer zu seelischen Wracks wurden, weil sie über Jahre hinweg versucht hatten, die Barsche und Sprotten mit dem Lasso aus dem Fluss zu ziehen. Von den Lachsen ganz zu schweigen. So viel Depression kann sich Tennessee einfach nicht leisten – hier mussten klare Regeln her. Vielen Dank.
Es wäre ungerecht, ausschließlich den Amerikanern einen, nennen wir es »ungewöhnlichen«, Umgang mit Waffen zu attestieren. Auch andere Nationen haben da ihre ganz speziellen Vorlieben, wobei es das folgende Beispiel aus England schon aufgrund seiner puren Langlebigkeit aufs Treppchen geschafft hat. Nein, als modernistisch kann man die Stadtväter von York wirklich nicht bezeichnen:
Platz 3
§ (…) Sollte ein Bürger Yorks innerhalb der Stadtmauern einen Schotten antreffen, so ist der Gebrauch
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