Pflege daheim oder Pflegeheim
weiter unten beschrieben. Die „Häusliche Krankenpflege“ hingegen ist etwas anderes: Sie unterstützt Sie als pflegenden Angehörigen und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, „wenn dadurch die stationäre Behandlung verkürzt oder sogar vermieden werden konnte“, wie es im Gesetz heißt (siehe auch Kapitel 2 ). Es geht bei der häuslichen Krankenpflege vor allem um medizinische Hilfe, um „Behandlungspflege“, zum Beispiel um die Blutzucker-Kontrolle und Insulingabe, andere Injektionen, Kompressionsverbände beziehungsweise das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, um Wundversorgung und Verbandswechsel oder um Hilfe bei Augentropfen. Jede dieser medizinischen Maßnahmen muss ein Arzt einzeln verordnen und begründen. Die Behandlungspflege wird normalerweise bis zu vier Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt, manchmal aber auch länger und unabhängig von einer Krankenhausbehandlung, wenn der Arzt die Maßnahme als notwendig bescheinigt (zum Beispiel müssen viele ältere Patienten „Thrombosestrümpfe“ bis zu zwei Jahre nach einer Operation regelmäßig tragen – und können sich diese oft nicht alleine an- und ausziehen). Die ebenfalls zur häuslichen Krankenpflege gehörende Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen und wird sehr selten und auch nur dann genehmigt und finanziert, wenn der Patient noch keine Pflegestufe hat.
TIPP
Die medizinischen Hilfeleistungen der häuslichen Krankenpflege müssen manchmal nach der Entlassung Ihres Angehörigen aus dem Krankenhaus recht schnell organisiert werden. Sie können in der Regel von jedem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Dennoch sollten Sie für solche eher kurzfristigen Hilfen möglichst schon einen Anbieter auswählen, der eventuell später auch (wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten) den Pflegedienst übernehmen könnte. So haben Sie zugleich auch die Gelegenheit, ein paar Pflegekräfte, deren Arbeit und Zuverlässigkeit „zu testen“.
Der ambulante Pflegedienst
Grundpflege
Wenn Ihr Partner oder Ihre Mutter zu Hause versorgt werden, Sie die Pflege aber nicht alleine übernehmen können (oder auch: wollen), finden Sie Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. Diese betreuen mehr als ein Viertel der gut zwei Millionen Pflegebedürftigen und bieten außer medizinischen Hilfsmaßnahmen eine „Grundpflege“ an. „Pflege“ heißt in dem Fall, dass Menschen bei alltäglichen Tätigkeiten angeleitet oder unterstützt werden oder auch, dass die Hilfsperson diese vollständig übernimmt. Dazu gehört die Körperpflege, die Ernährung und die Unterstützung der Mobilität, also zum Beispiel Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufstehen und Zubettgehen sowie beim Verlassen der Wohnung, wenn ein Pflegebedürftiger zum Arzt oder zu Behörden muss. Außerdem übernehmen die meisten ambulanten Pflegedienste auch die hauswirtschaftliche Versorgung, also Einkaufen, Saubermachen oder Beheizen der Wohnung sowie das Wäschewaschen. Wenn die hilfsbedürftige Person mindestens Pflegestufe 1 nach der Pflegeversicherung hat, können alle diese Hilfen als „Sachleistung“ mit der Pflegekasse abgerechnet werden (siehe Kapitel 2 ). Manche Pflegedienste übernehmen zusätzlich auch solche Aufgaben, die ganz privat finanziert werden müssen, zum Beispiel die Haustier- oder Pflanzenversorgung.
Öffentlich oder privat?
12.000 Pflegedienste
Nach den zuletzt verfügbaren Angaben (von 2009) des Statistischen Bundesamtes waren in Deutschland rund 12.000 ambulante Pflegedienste zugelassen, fast zwei Drittel davon in privater Trägerschaft. Letztere versorgen jedoch nur die Hälfte der Pflegebedürftigen. Etwa ein Drittel der Pflegedienste versorgen folglich die andere Hälfte, das sind „freigemeinnützige“ Organisationen wie die katholische Caritas , die evangelische Diakonie oder Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege wie das Rote Kreuz. Diese öffentlichen Pflegedienste findet man oft noch unter dem alten Namen „Sozialstation“.
Zulassung und Kontrolle
Die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgt in Deutschland nach strengen gesetzlichen Bestimmungen: So müssen wenigstens einige der Beschäftigten in Krankenpflege ausgebildet sein, andere in Altenpflege. Die Erreichbarkeit wird ebenso kontrolliert wie die Organisationsstruktur des Pflegedienstes, außerdem müssen die Mitarbeiter regelmäßig an
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