Pflege daheim oder Pflegeheim
notwendig, müssen Schränke oder Regale umgeräumt (Wichtiges in „Greifhöhe“) und ein paar Stolpersteine wie rutschende Teppiche entfernt und Möbel kippsicher aufgestellt werden. Oft denkt man daran nicht, aber für die seelische Verfassung von Pflegebedürftigen ist es zum Beispiel auch wichtig, dass sie von ihrem Bett oder Sessel aus das Fenster sehen können. Sinnvoll ist auch, falls noch nicht vorhanden, einen relativ großen Nachttisch aufzustellen, der sehr stabil sein muss, damit sich der Pflegebedürftige notfalls darauf abstützen kann, und der genügend Platz für eine Lampe, das Telefon, Lektüre sowie ein Wasserglas bietet.
Umbaumaßnahmen
Manchmal sind jedoch auch Umbaumaßnahmen nötig, um eine häusliche Betreuung leichter oder überhaupt möglich zu machen. Hier können Sie zum Beispiel über einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe (siehe Kapitel 5 ) Kontakt zu Fachkräften bekommen, die Sie bei einem Hausbesuch über die „Problemzonen“ der Wohnung informieren.
GUT ZU WISSEN
Zuschuss zu Umbaumaßnahmen
Ihr pflegebedürftiger Angehöriger kann einen Zuschuss von maximal 2.557 Euro je Umbaumaßnahme erhalten. Das heißt nun allerdings nicht, dass Sie für jede, etwa durchaus für die häusliche Pflege sinnvolle Heimwerkerei, diese Summe bekommen. Zunächst gelten alle Umbauarbeiten, die ein besonderes Problem des Pflegebedürftigen betreffen, als eine Maßnahme (wenn Sie etwa für einen Rollstuhlfahrer Schwellen entfernen, Türen verbreitern und eine neue Küche ohne Hängeschränke installieren). Die zuschussfähigen Maßnahmen müssen außerdem dauerhaft und individuell auf den Pflegebedürftigen zugeschnitten sein: Die Türverbreiterung und der Abbau von Türschwellen werden gefördert, nicht aber die Reparatur schadhafter Treppenstufen im Haus. Der Zuschuss zur Wohnungsanpassung ist außerdem einkommensabhängig: Mindestens zehn Prozent der Kosten der Maßnahme, höchstens jedoch 50 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens des Pflegebedürftigen gelten als „angemessener Eigenanteil“.
Falls Sie in einer Mietwohnung wohnen, müssen Sie die geplanten Umbaumaßnahmen unbedingt zuerst mit Ihrem Vermieter absprechen. Er kann ansonsten bei Auszug verlangen, dass Sie die Umbauten rückgängig machen – und dafür zahlt die Pflegekasse auf keinen Fall.
Zu den wichtigsten Maßnahmen bei der „Wohnraumanpassung“ zählen:
Die Entfernung von Türschwellen, der Einbau von Rampen oder einem Treppenlift; unter Umständen müssen auch Türen für Rollstuhlfahrer verbreitert werden.
Für Bad und Küche gibt es zahlreiche Hilfseinrichtungen wie Haltegriffe, Badewannenlift, Duschhocker, niedrige Arbeitsplatten und vieles mehr.
Ganz wichtig ist auch, dass bettlägerige Menschen, wenn irgend möglich, selbst entscheiden können, ob sie ein Licht an- oder ausschalten wollen. Es muss also ein entsprechender Schalter in erreichbarer Nähe sein.
Technische Hilfen
Es gibt auch eine ganze Reihe von Hilfsmitteln und technischen Hilfen zur häuslichen Pflege, für die Sie in der Regel neben den anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung der häuslichen Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) Zuschüsse bekommen können. Der Anspruch darauf besteht auch unabhängig von der Pflegestufe, aber nur, wenn eine Pflegebedürftigkeit vom MDK festgestellt worden ist. Im Einzelfall deckt die erstattete Summe allerdings nicht die Kosten: So gibt es für „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ (also Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Windeln oder Einmalhandschuhe) lediglich einen Betrag bis zu 31 Euro monatlich. Für „technische Hilfen“ (etwa ein Pflegebett, einen Rollator oder auch eine Hausnotruf-Einrichtung) zahlen Pflegebedürftige zehn Prozent der anfallenden Kosten selbst – bis maximal 25 Euro. Vieles davon wird aber nur leihweise zur Verfügung gestellt, dann entfällt die Zuzahlung.
Besonders benötigen Pflegebedürftige, vor allem, wenn sie schwerkrank sind, ein spezielles Bett: Ein „Pflegebett“ darf nicht zu tief sein, sollte möglichst ein elektrisch verstellbares Kopf- und auch Fußteil haben, vielleicht einen „Bettbügel“ oder „Bettgalgen“, der das Aufsetzen erleichtert sowie eine Spezialmatratze oder mindestens eine Anti-Dekubitus-Auflage, um ein „Durchliegen“ (siehe Kapitel 7 ) zu verhindern.
Häusliche Krankenpflege
Unterstützung für Pflegende
Zunächst eine Klarstellung zum Bürokratiedeutsch: Die Arbeit der ambulanten Pflegedienste wird
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