Pflege daheim oder Pflegeheim
Nachtpflege
Stationäre Teilpflege
Manchmal müssen Sie in bestimmten Situationen eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen, ohne dass Ihr Angehöriger deshalb gleich die gewohnte Umgebung ganz aufgeben muss. Dafür gibt es Einrichtungen der Tages- beziehungsweise Nachtpflege. Wenn Sie zum Beispiel weiter berufstätig sind, kann der Pflegebedürftige in einer „Tagespflegestätte“ (auch Tageszentrum genannt) betreut werden, in der Regel werktags zwischen 8 und 16 Uhr. Hier gibt es nicht nur geregelte Mahlzeiten, sondern auch verschiedene Therapie- und Freizeitangebote. Dadurch werden Sie entlastet und ältere Menschen finden unter Umständen sogar wieder neue soziale Kontakte. Den Hin- und Rücktransport übernimmt ein Fahrdienst. Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass viele ältere Menschen diese Lösung, in eine Tagespflegestätte zu gehen, ablehnen, weil es für sie „der erste Schritt ins Heim“ zu sein scheint.
Pflegebedürftige können umgekehrt auch den Tag zu Hause verbringen und nachts in eine Pflegeeinrichtung gehen. Das ist besonders für solche älteren Menschen geeignet, die allein leben. Der normale ambulante Pflegedienst arbeitet meist nicht rund um die Uhr und wenn, dann ist das sehr teuer. So kann die Nacht sehr lang werden und mit vielen Ängsten verbunden sein. Wenn Sie als Angehöriger ganz alleine für die Pflege zur Verfügung stehen, können Sie wenigstens nachts beruhigt schlafen, weil Ihr „Pflegling“ zu der Zeit gut versorgt ist. Auch zur Nachtpflege gehört der Hin- und Rücktransport ebenso wie die notwendige Körperpflege abends und morgens.
Die Kosten werden zum Teil übernommen, in der Regel die Kosten für den Transport sowie für die medizinische, pflegerische und soziale Betreuung, nicht aber für Verpflegung. Besondere Bestimmungen gibt es bei demenzkranken Pflegebedürftigen.
Zuschüsse
Die Zuschüsse der Kassen zur teilstationären Pflege sind pro Monat:
Pflegestufe I: 450 bis maximal 675 Euro
Pflegestufe II 1.100 bis maximal 1.650 Euro
Pflegestufe III 1.550 bis maximal 2.325 Euro
Das Rechenverfahren für den Einzelfall ist kompliziert, fragen Sie genau bei Ihrer Pflegekasse nach.
BEISPIELRECHNUNG
Dies kann nur eine grobe Orientierung sein. Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt von der Pflegestufe ab, und die Preise der Anbieter sind unterschiedlich. Eine Tages- oder Nachtpflege für 20 Werktage im Monat kann etwa 1.800 Euro kosten. Schon das übersteigt also in aller Regel die Zuschüsse der Pflegekasse, die denen für ambulante Pflege entsprechen (siehe Kapitel 2 ). Die Transportkosten übernimmt sie allerdings zusätzlich.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende Unterbringung
Nehmen wir an, Ihr Angehöriger wird aus dem Krankenhaus als pflegebedürftig entlassen. Dann müssen Sie die Pflege daheim organisieren. Das kostet Zeit, noch mehr, wenn Umbaumaßnahmen („Wohnraumanpassung“) notwendig sind. In solchen Fällen können Sie Ihren Angehörigen vorübergehend ganz in einem Pflegeheim unterbringen. Die „Kurzzeitpflege“ kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die private Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege organisiert werden kann oder sich die Pflegebedürftigkeit erheblich verschlimmert. Die Pflegeversicherung zahlt hierfür unabhängig von der Pflegestufe einmal pro Kalenderjahr einen festen Beitrag von 1.550 Euro (2012).
Vier Wochen
Sie haben Anspruch auf maximal vier Wochen (28 Tage) Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr. Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend beantragt werden, Sie können ihn auch tageweise nehmen. Die Pflegekasse zahlt hier direkt an die Pflegeeinrichtung, und zwar für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung sowie für die notwendige medizinische Behandlungspflege. Die Kosten des Pflegeheims für Unterkunft und Verpflegung (abgerechnet in Tagessätzen) muss der Patient selbst tragen. Die anderen Leistungen werden für diese Tage der Kurzpflege natürlich nicht bezahlt.
HINWEIS
Da die Kurzzeitpflege häufig auch ganz schnell benötigt wird, muss sie nicht extra durch die Pflegekasse geprüft und genehmigt werden. In dem Fall sind Aussagen der Pflegeperson, des Pflegedienstes oder auch der Kurzzeitpflegeeinrichtung zur „Notsituation“ selbst ausreichend.
Hilfe aus dem Ausland
Dauerhafte Betreuung
Im Folgenden geht es ausschließlich um Menschen, die rund um die Uhr betreut werden müssen, also darum, Pflegebedürftigen, die sonst dauerhaft und „vollstationär“ in ein Heim
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