Rockerkrieg: Warum Hells Angels und Bandidos immer gefährlicher werden - Ein SPIEGEL-Buch (German Edition)
Schluss: »Verbotsverfügungen«, so schreibt er, »die sich weitgehend auf die summarische Erfassung von Einzelaktivitäten der Vereinsmitglieder beschränken, ohne dass der Zusammenhang zwischen der den Strafgesetzen zuwiderlaufenden Betätigung und dem betroffenen Verein nachgewiesen würde, werden den gesetzlichen Erfordernissen für ein Vereinsverbot nicht gerecht.«
Natürlich haben daher die mutmaßlich vom rechten Weg abgekommenen Frankfurter Hells Angels mittlerweile den Rechtsweg beschritten. Die Klage ihres Anwalts Michael Karthal, die beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht wurde, umfasst genau 107 Seiten und greift das Verbot in zahlreichen Punkten an.
Zum einen wird neben Formalien, an denen sich der erfahrene Verwaltungsrechtler Karthal stört, auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage gestellt. Außerdem weist der Jurist die Darstellung der Behörde zurück, dass Straftaten den Vereinszweck bestimmten. Von den mehr als 30 Rockern des Charters »Westend« seien gerade einmal vier »im hier relevanten Umfang straffällig geworden«. Die Verfügung liste vielmehr Vergehen Einzelner aus dem »Bereich der Bagatellkriminalität« auf.
Wenn das Verbot von einem Gericht gekippt werden sollte, wäre das natürlich peinlich für das hessische Innenministerium. Doch auch dadurch ließe sich der wichtigste Effekt der Verfügung gegen die Frankfurter Rocker nicht mehr neutralisieren. Denn die neuen Methoden des Boris Rhein, quasi mit polizeilichem Archivmaterial gegen etablierte Gangs vorzugehen, führen auch in anderen Innenministerien der Republik zu hektischer Betriebsamkeit. Es soll sogar Minister gegeben haben, die ihre Beamten in der Folge des hessischen Verbots lautstark zusammengestaucht haben: »Warum kriegen wir das nicht hin, was die Hessen können?«
Der nächste Dominostein ist gefallen.
Kiel, Köln, Aachen
Fast scheint es, als kennten die staatlichen Strafverfolger bald schon keinen anderen Gegner mehr als die großen Rockerbanden. Denn nach Frankfurt trifft es in der Folge immer mehr etablierte Clubs. Am 18. Januar 2012 verbietet der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie ( CDU ) das Kieler Charter der Hells Angels, knapp 18 Jahre nach dessen Gründung. Im August 2012 weist dann das Oberverwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag der Gang gegen die Zwangsschließung zurück.
»Die Zeit für ein weiteres Verbot war reif«, so Sheriff Schlie. Der Verein von Anführer Dirk R. habe das Ziel verfolgt, Gebiets- und Machtansprüche auf dem kriminellen Sektor gegenüber verfeindeten Organisationen durchzusetzen. Als Beleg führen Schlies Beamte in der 48-seitigen Verbotsverfügung zahlreiche blutige Revierkämpfe der Höllenengel und Bandidos an: Schlägereien, Messerstechereien und sogar Schüsse aus vorbeifahrenden Autos. Auf das Konto der Kieler Hells Angels gehen demnach diverse Gewalttaten, unerlaubter Waffenbesitz, Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und dem Betäubungsmittelgesetz. Die Delikte, so Schlie, stünden in einem inneren Zusammenhang mit dem Verein oder seien mit Wissen und Billigung führender Rocker und in einigen Fällen auch mit deren Beteiligung begangen worden.
Erstmals wird in dem Verbot auch eine neue Frontlinie beschrieben, hat sich doch im Juli 2011 in Schleswig-Holstein auch ein Ableger des internationalen Motorradclubs Mongols gegründet. Mit dessen Anhängern sollen die Höllenengel bereits wiederholt aneinandergeraten sein, weshalb das Innenministerium annimmt: »Aufgrund der anhaltenden Bewaffnung des Vereins ›Hells Angels MC Charter Kiel‹ liegt gerade auch die Gefahr weiterer Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Vereinen nahe.« Also könne nur die Schließung des Vereins eine »Eskalation dieser Entwicklung unterbinden«.
Doch die Rocker suchen sich relativ schnell andere Möglichkeiten, ihr Clubleben weiterzuführen. Einige sind bereits vor dem Verbot nach Lübeck gewechselt, andere schließen sich anderen Chartern in der Region an. Dass ein Mitglied seiner Gang tatsächlich den Rücken gekehrt hätte, ist nicht bekannt.
Einige Monate später, in Nordrhein-Westfalen ist gerade Wahlkampf, endet auch die kurze Existenz des Hells Angels Charters »Cologne«. Nicht einmal vier Jahre nach seiner Etablierung verbietet Landesinnenminister Ralf Jäger ( SPD ) den Club des Anführers Günter L., 50, weil er eine »Gebiets- und Machtentfaltung auf dem kriminellen Sektor« anstrebe, wie es in der Verfügung
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