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Romanzo criminale

Romanzo criminale

Titel: Romanzo criminale Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Giancarlo de Cataldo
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das Abhören der Telefongespräche zuständig war, den Anruf ab. Um Viertel nach neun wurde Cocciamuffa von einer Streife, die aus dem Giardinetti-Viertel losgefahren war, in seiner Wohnung verhaftet. Der Vorstadtwichser hob die Hände, holte den Stoff aus dem Spülkasten und sagte einen einzigen vernichtenden Satz:
    – Ich bin nur ein kleiner Fisch, Herr Doktor. Der Stoff gehört Trentadenari.
    – Was du nicht sagst!, erwiderte Scialoja mit einem zynischen Grinsen.
    Sie schnappten ihn noch in derselben Nacht. Als der Neapolitaner sah, wie seine Wohnung von Polizisten unter Scialojas Befehl gestürmt wurde, erinnerte er sich an das Wunder von San Gennaro. Das Blut ist hart wie ein Ziegel, aber einmal im Jahr wird es flüssig. Ein Zeichen Gottes.
    – Bringt mich zum Richter, flehte er.
    Im Morgengrauen kam Borgia ins Kommissariat. Scialoja empfing ihn mit steinerner Miene. Die beiden Männer sahen einander lange an, dann streckte Borgia die Rechte aus. Scialoja drückte sie innig. Worte waren überflüssig. Man begann von Neuem.
    – Herr Doktor, grinste Trentadenari, ich erzähle Ihnen alles, aber Sie müssen mir versprechen, dass ihr Vanessa aus dem Spiel lasst.

1987
Individuen und Gesellschaft
I.
    Römisches Zivil- und Strafgericht
Sonderabteilung für die Überprüfung der Maßnahmen
betreffend die persönliche Freiheit von Angeklagten und Beschuldigten
in Ermittlungsverfahren
Strafverfahren Nr. 5/87 RGPM
    Das Gericht
,
    das über den von den Verteidigern von (...) eingebrachten Überprüfungsantrag gegen den am (...) erlassenen Haftbefehl Nr. 5/87 entscheidet, stellt nach Anhörung aller Parteien fest:
    Die gegenständliche Ermittlung erschöpft sich in der Bewertung der Erklärungen von (...), bezeichnenderweise Trentadenari genannt, ein Name, der ganz offensichtlich Bezug auf jene biblische Gestalt nimmt, die unseren Herrn Jesus Christus verraten hat – eines Individuums, das über lange Jahre hinweg in zahlreiche schwere Verbrechen verwickelt war und nun aus unerfindlichen Gründen plötzlich und unerwarteterweise den Willen zeigt, mit den Ordnungskräften zusammenzuarbeiten
.
    Die wahre oder vorgebliche „Reue“ beschränkt sich, sofern sie nicht auf dem Boden eines Umdenkens und einer neu gewonnenen gesellschaftlichen und moralischen Reife gewachsen ist, die im vorliegenden Fall übrigens nicht zu erkennen ist, und sofern den Richtern nicht Lügen aufgetischt werden, auf den Versuch, die eigene Freiheit gegen die der anderen einzutauschen (echte Tatsachen anzuzeigen), und somit auf die Wahrung des persönlichen Vorteils, wobei die Eigeninteressen wesentlich den Interessen der anderen vorangestellt werden, was im Grunde nur eine Manifestation ein- und derselben geistigen Haltung darstellt, die dem kriminellen Wesen zugrunde liegt
.
    Dies verlangt extreme Vorsicht bei der Bewertung der vorliegenden Erklärungen, wobei man an ihrer Wahrhaftigkeit (...) in höchstem Maße zweifeln muss. Man muss sichergehen, dass der Wunsch, sich Vorteile und Vergünstigungen zu verschaffen, nicht zu falschen Beschuldigungen von Personen führt, die für die Untersuchungsrichter von besonderem Interesse sind (...)
.
    Man muss das unangenehme, aber unabwendbare Gefühl verdrängen, dass der „Kronzeuge“ die Gelegenheit nützt, um sich an wirklichen oder vorgeblichen Feinden (...) zu rächen
.
    In allen den Enthüllungen vorausgehenden Punkten (...) müssen genaue und strenge Nachforschungen angestellt werden, da die Schwere und die Anzahl der von der Quelle denunzierten kriminellen Taten, die sich als wahr erwiesen haben, kein gültiger Hinweis auf die Glaubwürdigkeit ist: Wie soll man mit Sicherheit erkennen, wie viele Fakten die Quelle wirklich kennt und wie viele sie verschweigt, und ob sie nicht die wichtigsten und für sie nachteiligsten Fakten verschweigt?
    (...) Zahlreiche und bedeutsame Widersprüche ergeben sich aus der eben vom Schwurgericht dieser Stadt durchgeführten gerichtlichen Feststellung sowie aus einigen Erklärungen des (...), genannt Trentadenari, sodass der mehr als berechtigte Verdacht entstehen könnte, dass die Erklärungen nicht getätigt wurden, um die Justiz zu unterstützen, sondern um die laufenden Verfahren zu behindern
.
    Auch die Genauigkeit der Erzählungen und die Erwähnung vieler richtiger und wahrhaftiger Details, selbst wenn sie den nachgewiesenen Modalitäten der fraglichen beschriebenen Strafbestände entsprechen, sind genauso wenig ein Beweis für die Wahrhaftigkeit der

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