Schlagfertigkeit
bekannt, genügt ein knapper Hinweis, dass Sie die Dinge anders sehen.
Als Schlagfertigkeitstechnik eignet sich die Dolmetscher-Technik (→ S. 84), ganz besonders aber auch die nun folgenden Techniken, die „Gegendarstellung“ und die Nachfrage, die sich im Übrigen miteinander kombinieren lassen.
Die „Gegendarstellung“
Diese Technik gehört nicht unbedingt zu den elegantesten, doch sicherlich zu den effektivsten. Ihre Antwort besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil weisen Sie das Urteil Ihres Gegenübers zurück. Im zweiten Teil stellen Sie die Sache richtig. Ein wenig so wie es bei den „Gegendarstellungen“ üblich ist, die die Zeitungen abdrucken müssen, wenn sie eine „unzutreffende Tatsachenbehauptung“ aufgestellt haben. Eine schlagfertige „Gegendarstellung“ ist natürlich extrem kurz, sollte jedoch genauso entschieden im Ton sein. Konkret sieht die Sache so aus:
Beispiel: „Gegendarstellungen“ bei Fehlurteilen
Herr Frickler ist schneller mit einer Aufgabe fertig als sein Kollege, Herr Binder. Der wirft einen Blick auf das Ergebnis von Herrn Frickler und bemerkt: „Sie haben es sich ja sehr einfach gemacht.“ Frickler: „Ich habe es mir keineswegs einfach gemacht. Ich habe einfach nur effektiver gearbeitet als Sie.“
Frau Neuwirt bekommt wegen ihrer Kleidung von ihrer Chefin einen Rüffel: „Wie laufen Sie denn hier rum? Wir sind hier nicht im Massagesalon!“Frau Neuwirt: „Ich laufe keineswegs so rum wie im Massagesalon. Das ist ein völlig normales Geschäftskostüm.“
Sie merken: Die Sache ist ganz simpel und läuft fast mechanisch ab. Sie brauchen sich nicht um Originalität zu bemühen. Halten Sie einfach in zwei Sätzen dagegen. Das genügt.
Unterstellungen aushebeln
Sie können die „Gegendarstellung“ auch gut dafür einsetzen, um Unterstellungen zu begegnen. „Ach, Sie wollten wohl früher nach Hause“, bemerkt Ihr Chef, „deswegen haben Sie sich so beeilt.“ Ganz im Sinne der „Gegendarstellung“ antworten Sie: „Ich habe mich keineswegs beeilt. Ich habe nur zügig meine Arbeit erledigt.“
„Natürlich“, bemerkt ein Kollege vielsagend bei einer Betriebsfeier, „du hast dich wieder in die Nähe vom Chef gesetzt. Na ja, was tut man nicht alles für seine Karriere …“ – Sie antworten in aller Ruhe: „Ich habe mich keineswegs in die Nähe des Chefs gesetzt. Der Chef hat sich in meine Nähe gesetzt.“
„Das ist Ihre Ansicht“
Ein sehr gutes Mittel, den ersten Teil der „Gegendarstellung“ etwas anzuschärfen, ist die Feststellung, dass es sich bei dem Urteil (oder der Unterstellung) um die ganz persönliche Sicht Ihres Gegenübers handelt. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn das Urteil als feststehende Tatsache ausgegeben wird.
„Wie wollen Sie es eigentlich schaffen, ohne jede Fachkenntnis diese Abteilung zu leiten?“ – „Das ist Ihre Ansicht, dass ich keine Fachkenntnis besitze. Ich bin zuversichtlich, dass ich sowohl fachlich als auch von meiner Persönlichkeit her hinreichend für diese Aufgabe qualifiziert bin.“
„Ihr erstes Projekt haben Sie ja schon einmal spektakulär in den Sand gesetzt.“ – „Das ist Ihre Ansicht. Tatsächlich haben wir ein schwieriges Projekt mit großem Engagement zu einem besseren Abschluss gebracht als allgemein erwartet.“
Wichtig: Es geht nicht darum, dass Sie Schönfärberei in eigener Sache betreiben. Sonst werden Sie unglaubwürdig. Es geht darum, dass Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Dadurch sind Sie souverän. Ihr Kommentar zu dem letzten Beispiel könnte daher auch so ausfallen:
„Das ist Ihre Ansicht. Tatsächlich sind zu Anfang des Projekts viele Dinge schief gelaufen. Doch wir haben daraus gelernt und das Projekt schließlich zu einem besseren Abschluss gebracht, als alle erwartet haben.“
Unterstellung zu dumm? – Nur zurückweisen!
In der Regel empfiehlt sich schon das zweiteilige Modell mit der Richtigstellung. Doch in manchen Fällen sind die Urteile oder Unterstellungen so albern und weit hergeholt, dass Sie auf eine förmliche Richtigstellung verzichten können und nur noch „zurückweisen“. Dies gilt vor allem, wenn Sie kein Publikum vor sich haben, das Sie noch überzeugen müssen. In diesem Fall beschränken Sie sich einfach auf den ersten Teil und erklären das Urteil Ihres Gegenübers für irrelevant. Sagen Sie einfach: „Das ist mir egal.“ Oder: „Das kümmert mich wenig.“ Oder: „So ein Pech aber auch.“ Allerdings ist diese Art der Zurückweisung
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