Schwangerschaft ist keine Krankheit
sind:
⢠Nabelschnurkomplikationen, also das Abklemmen der Nabelschnur während einer Wehe,
⢠unkoordinierte Wehentätigkeit,
⢠sehr lange Geburtsverläufe,
⢠eine vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens.
Wenn das kindliche Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird, kann das schwerwiegende lebenslange Folgen für seine neurologische und geistige Entwicklung haben.
Zudem stellen bei langen, natürlichen Geburtsverläufen Infektionen ein Risiko dar. Bei spontanen Geburten kann es zu Armlähmungen des Babys durch Plexusverletzungen unter der Geburt kommen. Dabei kommt es durch den ausgeübten Zug bei der Geburt zu einer Verletzung eines Nervengeflechts in der Schulter-Hals-Region. Andere Geburtstraumata treten eher selten auf.
Nach derartigen Schäden ist ein Kind möglicherweise lebenslang schwer beeinträchtigt. Eine Spontangeburt ist also eine brisante Sache â auch in Hinsicht auf die Schadenersatzforderungen im sogenannten Schadenfall.
Fazit: Der geplante Kaiserschnitt ist für das Kind sicherer als die spontane, natürliche Geburt.
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Die rechtliche Seite
Natürliche Lebensvorgänge wie eine spontane Geburt bedürfen laut unserer Rechtsprechung keiner Aufklärung. Dies betrifft auch operative Eingriffe während einer Geburt wie den Dammschnitt, die Saugglocken- oder Zangengeburt. Diese erfolgen in der Regel ohne Einwilligung der Schwangeren, weil sie als Standardeingriffe gelten. Sie als Schwangere willigen in diese MaÃnahmen stillschweigend durch Abschluss des Behandlungsvertrages mit dem Arzt ein (AWMF-Leitlinie Nr. 015/054). Ohne besondere Veranlassung muss der Geburtshelfer Sie nicht auf die Möglichkeit eines Kaiserschnittes hinweisen.
Wenn sich aber eine Situation ergibt, die einen Kaiserschnitt begründen würde, ist der Geburtshelfer verpflichtet, Sie in den Abwägungsprozess einzubeziehen. Hier geht es um Ihr Selbstbestimmungsrecht. Droht Ihrem Kind unter der Geburt eine absehbare Gefahr, so muss der entbindende Arzt Sie über die Risiken aufklären und Ihnen erläutern, dass der Kaiserschnitt in der momentanen Situation einen medizinisch sinnvollen Eingriff darstellt. Er muss sich versichern, dass Sie der Entbindung in dieser gewählten Form zustimmen.
Jeder Mensch hat laut Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Integrität. Bei jedem operativen Eingriff ist eine Aufklärung des Patienten daher rechtlich vorgeschrieben. Das gilt auch für den Kaiserschnitt. Ihr Selbstbestimmungsrecht ist zu achten â sogar dann, wenn Ihr Arzt Ihre Entscheidung für unvernünftig hält. Die Begründung: Laut Gesetzestext ist kein Patient verpflichtet, »nach MaÃstäben Dritter vernünftig zu sein«.
Anders sieht es beim Kaiserschnitt auf Wunsch aus. Bis vor Kurzem vertrat ein groÃer Teil der Geburtshelfer die Ansicht, dass ein die Durchführung eines Kaiserschnitts ohne medizinische Indikation »unärztliches Handeln« sei. Diese Auffassung hat sich gewandelt. Die ärztlichen Tätigkeiten umfassen heute nicht mehr nur medizinisch angezeigte Heilbehandlungen. Sterilisationen und ästhetisch-plastische Operationen, die sogenannte Schönheitschirurgie, dienen anderen Zwecken und sind rechtlich unbedenklich. Diesen Eingriffen wird der Kaiserschnitt auf Wunsch in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt.
Fazit: Wenn ein Wunsch-Kaiserschnitt nach besonders ausführlicher und frühzeitiger Aufklärung sowie mit Einwilligung der Schwangeren erfolgt, ist dieser nicht rechtswidrig und er verstöÃt auch nicht gegen die guten Sitten. Auf der anderen Seite besteht für keinen Arzt die rechtliche Pflicht, einen Wunsch-Kaiserschnitt durchzuführen, weil dieser Eingriff nach Paragraf 1 der ärztlichen Berufsordnung der deutschen Ãrzte nicht zu den dort aufgelisteten ärztlichen Aufgaben gehört.
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Einflüsse des Kaiserschnitts auf die Mutter-Kind-Bindung
Immer wieder wird ins Feld geführt, dass operative Entbindungen zu einer Störung der Mutter-Kind-Bindung beitrügen. Manche Studien berichten, dass Mütter nach Kaiserschnitt, Zangen- und Saugglockenentbindung später Kontakt zum Neugeborenen aufnähmen und in den ersten acht Monaten nach der Entbindung eine schlechtere emotionale Bindung zu diesem entwickelten (Di Matteo et al. 1996, Rowe-Murray und Fisher 2001). Andere Studien fanden jedoch keinen Einfluss
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