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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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Diebstahl von Schmuck oder Kameras aus dem
Auto.
Genauso überflüssig ist die Reise-Haftpflichtversicherung . Einige
Reisepolicen übernehmen zwar die Haftung bei Surfunfällen oder Schäden
an gemieteten Ferienwohnungen – allerdings kann es sein, dass die
Police nur auf Auslandsreisen, nicht aber bei Schadensfällen in
Deutschland gilt. Sinnvoller ist im Bedarfsfall der Einschluss von
Mietsachschäden oder Schäden aus Surfunfällen in der herkömmlichen und
weltweit geltenden privaten Haftpflichtversicherung.
    Tipp: Karten lieber ohne Extras
    Verzichten Sie auf überflüssige Extras und
wählen Sie als Zahlungsmittel eine möglichst kostengünstige Kreditkarte. Bei
Versicherungen ist immer wichtig, dass Sie im Schadensfall mit möglichst
wenigen Einschränkungen und unabhängig vom Aufenthaltsort geschützt sind. In
aller Regel genügt eine Auslands-Krankenversicherung sowie bei größeren
Reisebuchungen eine Reiserücktrittsversicherung.
    Restschuldversicherungen: Ratenkredite
mit eingebauter Kostenfalle
    Drei Versicherungen und ein Ratenkredit: Seit einiger Zeit
schnüren manche Banken unter dem Begriff „Kreditversicherung“ teure
Versicherungspakete für ihre Kunden. Die Kombinationen setzen sich zusammen
aus Risikolebens-, Arbeitsunfähigkeits- undArbeitslosigkeitsversicherung. Tritt einer der drei Versicherungsfälle ein,
zahlt die Versicherung die Kreditraten weiter. Allerdings ist der Schutz auf
den jeweiligen Kredit begrenzt: Andere Verpflichtungen wie etwa eine
Baufinanzierung werden nicht damit abgedeckt, ebensowenig wird auf Dauer
beispielsweise im Fall der Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt.
    Dazu kommt, dass die Versicherungspakete mit vielen
Ausschlussklauseln verbunden sind. So erfolgt die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit
und Arbeitslosigkeit
    Durch Ausschlusskla us eln werden angepriesene
Versicherungspakete nutzlos
    meist erst nach einer Wartezeit von mindestens drei Monaten.
Besonders rigide sind die Einschränkungen im Fall der Arbeitslosigkeit. Liegt
Arbeitslosigkeit nach der eigenen Kündigung oder nach Beendigung eines
befristeten Arbeitsverhältnisses vor, zahlt die Versicherung meist überhaupt
nichts.
    Wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit Zahlungen erfolgen, sind diese
überdies zeitlich begrenzt. Zumeist werden die Raten nur für einen Zeitraum von
12 bis 18 Monaten übernommen. Wer dann keinen neuen Job gefunden hat, der hat
eben Pech und muss die Rückzahlung wieder selbst übernehmen. Das ist für
Betroffene doppelt bitter, denn damit enden die Zahlungen gerade dann, wenn auch
staatliche Leistungen gekürzt werden.
    Für diesen löchrigen Schutz muss der Kreditkunde tief in die Tasche
greifen. Bei einem 10.000-Euro-Ratenkredit können allein die Versicherungskosten
je nach Anbieter und Laufzeit bis zu 900 Euro ausmachen. Damit zahlt der
Kreditnehmer zuweilen so viel Versicherungsprämie wie Zins. Würden die Kosten
für die Versicherung in den Effektivzins mit einfließen, müssten manche Banken
für ihren versicherten Ratenkredit einen effektiven Jahreszins von 20 Prozent
oder noch mehr ausweisen.
    Tipp: Die wichtigsten Versicherungen
nicht im Paket abschließen
    Ratenkredit-Versicherungspakete sind teuer
und bieten einen meist völlig unzureichenden Schutz. Planen Sie bei einer
Kreditaufnahme lieber so viel Reserve ein, dass Sie die Belastung auch bei
einem Verlust des Arbeitsplatzes oder einem Wechsel in einen schlechter
bezahlten Job verkraften können. Und die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
sowie die Absicherung Ihrer Familie sollten sowieso in Form einer
eigenständigen Versicherung erfolgen.
    Private Krankenkassen: Beiträge steigern
bis zur Schmerzgrenze
    Wer der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren und sich
bei einem privaten Anbieter krankenversichern will, hat es so leicht wie
kaum jemals zuvor. So wurde am 1. Januar 2011 die Grenze beim
Jahreseinkommen erstmals nicht wie in den Vorjahren angehoben, sondern um
knapp 1 Prozent auf 49.500 Euro gesenkt. Auch gilt seitdem, dass
diese Grenze nur noch einmal überschritten werden muss, damit der
Versicherte zu den Privaten wechseln darf – früher war das nur möglich,
wenn das Jahreseinkommen drei Jahre lang über dem Grenzwert lag.
    Damit eröffneten sich für die Versicherungsvermittler mit jungen
Berufsaufsteigern Zielgruppen,
    Zielgruppe Privatversicherung : junge
Berufsaufsteiger
    die es bislang zumindest teilweise noch gar nicht gab. Besonders
erfreulich aus Sicht der Versicherungsverkäufer: Bei

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