Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
eklatanter
Beratungsfehler. Diese sind natürlich nicht repräsentativ, doch stehen sie für
Mängel in der Anlageberatung, die hierzulande leider immer noch an der
Tagesordnung sind.
Von allem etwas – aber
nichts, das passt
Der Fall hatte seinen Ursprung zu einem Zeitpunkt, der für viele
Verbraucher nicht nur ein Wendepunkt im Leben ist, sondern
auch die Gefahr finanzieller Fehlentscheidungen birgt. Bei einem Anleger wurden
die angesparten Lebensversicherungen fällig und er suchte für die finanzielle
Sicherheit im Rentenalter eine risikoarme Geldanlage.
Er wandte sich an die Deutsche Bank und bat darum, ihm eine
„langweilige und konservative“ Kapitalanlage herauszusuchen. Auf Anraten des
Beraters wurden dann jedoch verschiedene und teilweise
Kundenwünsche werden oft ignoriert
intransparente Zertifikate der Deutschen Bank gezeichnet. Es
handelte sich dabei um Expresszertifikate, Expressbonuszertifikate und weitere
ähnliche Produkte. Darüber hinaus wurde eine Beteiligung an die
Kommanditgesellschaft Kompass 3 KG, die zwischenzeitlich vom Ombudsmann der
privaten Banken als sittenwidrig eingestuft wurde, vermittelt.
Als Verluste eintraten, wandte sich der Anleger an die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und bat um juristische
Unterstützung. Nach einer Beratung bei der Verbraucherzentrale führte er ein
Verfahren, das mit einem Vergleich endete.
Dann wurde es nochmals unangenehm, denn die Deutsche Bank erhob bei
der Auszahlung des Vergleichsbetrags aus völlig unerfindlichen Gründen
Abgeltungssteuer. Damit verringerte sich der Auszahlungsbetrag.
Ziehen Sie juristische Maßnahmen unbedingt in Erwägung
Erst im Rahmen einer weiteren Klage konnte die Anerkennung des
Landgerichts eingeholt werden, dass auf solche Vergleichszahlungen keinerlei
Abgeltungssteuern zu erheben sind.
Obwohl eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen vorlag, bereitete das Geldhaus dadurch noch einmal Ärger und kam erst nach
weiteren juristischen Schritten seiner Verpflichtung nach.
S o etwa s nenn t ma n landläufig
einen schlechte n Verliere r .
Senioren im Visier
Ältere Menschen sind bei Bankberatern und Finanzvermittlern als
Kunden sehr beliebt, denn ihnen kann man oft auch Finanzprodukte verkaufen, die von jüngeren Anlegern kritisch betrachtet
werden.
Berater profitieren von Gutgläubigkeit
Wenn die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit nachlassen, wird so
manches Formular auch dann unterschrieben, wenn der Inhalt nicht wirklich
verstanden worden sind. Überdies bringt gerade die ältere Generation den Banken
noch ein verhältnismäßig hohes Vertrauen entgegen, was zuweilen gnadenlos
ausgenutzt wird, um aus der Gutgläubigkeit Profit zu schlagen.
So liegt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der Fall einer
Dame vor, die 77 Jahre alt und gesundheitlich stark eingeschränkt war. Sie besaß
einen Bausparvertrag, den sie kündigen wollte. Die zuständige Beraterin der
Wüstenrot Bausparkasse hatte dann weisungsgemäß die Kündigung vorgenommen, aber
zeitgleich einen neuen Bausparvertrag abgeschlossen, ohne das mit der Kundin zu
besprechen. Möglicherweise um die Situation zu verschleiern, übermittelte man
der Dame die Unterlagen über den Neuabschluss erst Monate später. Darüber hinaus
wurde ein bestehendes Wertpapierdepot ungefragt übertragen bzw. aufgelöst und es
wurden mit dem Geld hauseigene Wertpapiere erworben. Dies entsprach ebenfalls
nicht der Vorstellung der Kundin.
Besonders tragisch ist ein Fall, von dem die Stiftung Warentest im
Juli 2010 in der Zeitschrift
Finanztest
berichtete.
Eine 90-jährige Frau hatte 2008 einen Anruf von ihrem Bankberater erhalten, der
ihr empfahl,
Alter und Schwäche von Anlegern werden ausgenutzt
die im Depot liegenden Aktien in Fonds umzuschichten. Die Frau gibt
an, diesen Vorschlag abgelehnt zu haben, dennoch kaufte der Berater in ihrem
Namen Anteile an zwei Aktienfonds. Trotz des umgehenden schriftlichen Protests
der Anlegerin nach dem Kauf und dem Fehlen von unterschriebenen Fondsaufträgen
verlor sie die Schadenersatzklage. Der Berater legte vor Gericht einen von ihm
selbst am Computer angefertigten Vermerk vor, der den Richtern am Münchener
Landgericht als Beweismittel genügte. Zum Verhängnis wurde der Frau die
Tatsache, dass damals noch keine Pflicht zum Anfertigen eines
Beratungsprotokolls bestand und die Beweislast bei ihr lag.
Nach der Finanzkrise und den damit verbundenen Verlusten bei
diversen Anlagezertifikaten berichtete im März 2010
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