Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
überwiegende Mehrzahl hat große
Wissenslücken und gibt die falschen Tipps. Fazit der Tester: „Die Beratung
kann nur besser werden.“
Februar 2009. Der
Pfusch wird amtlich: Eine im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums
erstellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bundesweit Bank- und
Versicherungskunden bis zu 30 Milliarden Euro jährlich aufgrund schlechter
Beratung verlieren. Bis zu 80 Prozent der Finanzprodukte werden vor der
eigentlichen Fälligkeit gekündigt, was ein klares Indiz für gehäuft
auftretende Beratungsmängel sei. Pro Jahr werde jeder Haushalt im Schnitt um
500 bis 750 Euro geschädigt.
Dezember 2009. Die
Mitarbeiter der Stiftung Warentest führen 147 verdeckte Testberatungen bei
21 Banken und Sparkassen durch. Kein Institut erhielt Note „Sehr gut“, keins
die Note „Gut“. Der Primus erreichte gerade mal ein „Befriedigend“. Dabei
war die Aufgabenstellung denkbar einfach: Die Tester wollten nach der
Finanzkrise 30.000 Euro sicher anlegen.
Dezember 2010. Die
Stiftung Warentest will es nochmals wissen und führt ein Jahr später erneut
einen Beratungstest bei Banken durch. Die Hoffnung, dass die Banken aus den
blamablen Ergebnissen des Vorjahrs gelernt haben, wird enttäuscht. Im
Schnitt hat sich die Beratungsqualität sogar noch verschlechtert. Erhielten
im Vorjahr noch zwei Geldinstitute die Note „Mangelhaft“, waren es jetzt
sechs Banken.
März 2011. Die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schickt eine Studentin zu zehn
Versicherungsmaklern und -vertretern. Sie will wissen, ob sie jetzt schon
fürs Alter vorsorgen soll, obwohl sie nach Abzug der
Lebensha lt ungskosten nur 100 Euro pro Monat
übrig hat. Empfohlen wurde der jungen Dame alles, was Provision
bringt: Rürup-Spar pläne, private Rentenversicherungen,
Riester-Versicherungs sparen. Keine der angeblichen Finanzexperten
kam auf die richtige Antwort. Die hätte gelautet: B evor ma n an
die Altersvorsorge denkt, sollte erst mal ein finanzielles Polster für die nächsten Anschaffungen angespart werden. Aber am
Tagesgeldkonto verdient der Vermittler eben kein Geld.
Ihre Rechte als Kunde von
Banken und Finanzvertrieben
Wenn eine Kapitalanlage statt der erhofften Rendite herbe Verluste
einfährt, stellt sich oft schnell die Frage nach dem Schuldigen. Ist es der
Anbieter des Anlageprodukts, der mit windigen Versprechungen in den
Verkaufsunterlagen sowohl die Berater wie auch die Anleger
Keiner will Schuld tragen
auf den Holzweg geführt hat? Ist es der Vermittler der
Kapitalanlage, der mit dem Blick auf die Provisionseinnahmen gegenüber dem
Anleger nur die Renditechancen herausgestellt und die Risiken unterschlagen hat?
Oder ist der Anleger selbst schuld, weil er sich trotz sachgerechter Aufklärung
für eine Anlageform entschieden hat, die für seine Bedürfnisse viel zu riskant
ist?
Bei der Erörterung dieser Fragen ist jeder der Beteiligten darauf
bedacht, den Schwarzen Peter möglichst schnell weiterzuschieben. Ob dies zu
Recht geschieht oder nicht, müssen häufig die Gerichte klären.
In diesem Kapital erfahren Sie nicht nur, welche juristischen Wege
Sie beschreiten können, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist. Sie können hier
auch nachlesen, welche Pflichten für Anlageberater gelten,
Überblick über die Möglichkeiten
wenn es um die Protokollierung des Beratungsgesprächs geht. Und es
wird erläutert, wie lange Sie Ihre Anlageentscheidung widerrufen können, wenn
Sie nach der Vertragsunterzeichnung feststellen, dass Sie dieses Finanzprodukt
eigentlich gar nicht gewollt haben.
Die Beraterhaftung
Wenn sich ein vermeintlich sicheres Anlageprodukt als hochriskanter
Verlustbringer oder gar als Totalausfall entpuppt, ist zu prüfen, inwieweit
gegenüber dem Anlageberater oder -vermittler Schadenersatzansprüche wegen einer
Verletzung von Aufklärungspflichten geltend gemacht werden können. Als
Rechtsgrundlage dient hierbei die in der Vergangenheit insbesondere
durch den Bundesgerichtshof ergangene Ha ft ungsrechtsprechung, die
Haftungsrechtsprechung bietet Rechtsgrundlage
letztendlich auch die Basis für die Ausformulierung der
Verhaltensregeln des Wertpapierhandelsgesetzes bildete. In etlichen Urteilen
haben die obersten Richter als Pflichtenstandard für die Anlageberatung festgelegt, dass Finanzanbieter ihre Kunden sowohl „anlagegerecht“ als
auch „anlegergerecht“ beraten müssen.
Das bedeutet im Klartext, dass einerseits umfassend über die
Eigenschaften und Risiken der angebotenen
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