Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
und unzulässige Angaben gemacht wurden oder wichtige Angaben
fehlten.
Für geschlossene Fonds gilt seit Anfang Juni 2012, dass dem Anleger
ein Vermögensanlage-Informationsblatt ausgehändigt werden muss, sofern die
Beratung bei einer Bank stattfindet. Freie Fondsvermittler müssen die
Informationsblätter erst ab 2013 aushändigen. Allerdings gilt die Regelung nur
für Fonds, die nach dem Stichtag aufgelegt wurden. Damit fehlen noch
Erfahrungswerte, um den Nutzen dieser Blätter abschließend zu beurteilen.
Persönliche, unabhängige Beratung nötig und
nützlich
Generell gilt jedoch: Genauso wenig wie der Beipackzettel eines
Medikaments den Arztbesuch ersetzen kann, sind die Beipackzettel für
Finanzanlagen ein Ersatz für eine fundierte Beratung. Und diese taugt allein
dann, wenn sie nicht über Provisionen von denen finanziert wird, die den
Beipackzettel erstellt haben.
Widerrufsrecht bei
Finanzgeschäften
Wie bereits erwähnt, sehen die Regelungen zum Beratungsprotokoll
unter bestimmten Bedingungen ein Rücktrittsrecht vor.Aber
nicht nur im Zusammenhang mit dem Protokoll haben Kapitalanleger die
Möglichkeit, im Zuge einer Widerrufserklärung ihre Entscheidung wieder
rückgängig zu machen.
Die gesetzliche Grundlage bilden die Regelungen zu
sogenan n ten Haustürgeschäften. Darunter sind nicht nur die
klassischen Käufe bei Hausierern
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
zu verstehen, sie umfassen alle Ge schäfte, die nicht in den
Geschäftsräumen des Anbieters, son dern in der Privatwohnung des
Kunden abgeschlossen werden.
Dabei gibt es jedoch auch Ausnahmen . So unterliegen die beim Kunden abgeschlossenen Verträge
nicht den Regelungen zum Haustürgeschäft, wenn
es sich um Versicherungsverträge oder um notariell
beurkundete Verträge handelt,
eine sofort erbrachte und bezahlte Leistung bis zum
Wert von 40 Euro erworben wird,
der Käufer den Vertreter selbst ins Haus bestellt
hat.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Versicherungsverträge unwiderruflich
abgeschlossen sind. Im Gegenteil: Für Versicherungen gilt ein eigenes
Widerrufsrecht,
Eigenes Widerrufsrecht für Versicherungen
das in den Paragrafen 8 und 9 des Versicherungsvertragsgesetzes
geregelt und sogar noch kundenfreundlicher als die Regelungen zum
Haustürgeschäft gestaltet ist.
Darin steht klar und eindeutig: Der
Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
wider rufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur
Fri stwa hrung genügt die
Keine Begründung für Widerruf erforderlich
rechtzeitige Absendung. Die Wider rufsfrist
beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem
Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
der Versicherungsschein und die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs.
1 und 2,
eine deutlich gestaltete Belehrung über das
Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem
Versicherungsnehmer seine Rechte deutlich macht.
Auch die Liste der Ausnahmen ist deutlich kürzer und vor allem für
private Verbraucher weniger relevant als die Ausnahmen beim Haustürgeschäft.
Weniger Ausnahmen als bei Haustürgeschäften
Nur wenn es sich um kurzlaufende Versicherungen mit maximal einem
Monat Vertragslaufzeit, Versicherungspolicen für Großschäden, Verträge mit
Pensionskassen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder um vorläufige
Deckungszusagen handelt, gibt es keine Widerrufsfrist. Ansonsten kann jeder
Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen wieder rückgängig gemacht
werden.
Tipp: Im Zweifel den Vertrag rasch prüfen
lassen
Wenn Sie im Rahmen eines Haustürgeschäfts
einen Vertrag unterschrieben haben und sich nicht hundertprozentig sicher
sind, ob dies für Sie das Richtige war, sollten Sie das Geschäft so schnell
wie möglich von einem unabhängigen Experten – etwa bei einer
Verbraucherzentrale – prüfen lassen. Mit dieser Vorgehensweise können
Sie die 14-tägige Widerrufsfrist nutzen, um bei einem negativen Ergebnis
ohne Schaden aus dem Vertrag wieder herauszukommen.
Die Prospekthaftung
Die Prospekthaftung richtet sich nicht gegen den Berater, der Ihnen
womöglich eine unseriöse Geldanlage aufgeschwatzt hat, sondern gegen den
Anbieter der Anlage selbst. Wenn eine neue Kapitalanlage
auf den Markt gebracht wird – beispielsweise eine Aktie, eine Anleihe, ein
Anlagezertifikat, ein
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