Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Investmentfonds oder ein geschlossener Fonds –, dann muss
der Herausgeber
Auch der Anbieter einer Anlage muss haften
den interessierten Anlegern einen Emissions- oder Verkaufsprospekt
zur Verfügung stellen. Geregelt ist die Prospekthaftung in den Paragrafen 20 bis
22 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).
Dazu kommt eine Reihe höchstrichterlicher Urteile, die zumeist
auf Basis der Informationspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
getroffen wurden. Auch hier gilt sinngemäß die Verpflichtung, dass die
Angaben im Prospekt der Wahrheit entsprechen und die Risiken verständlich
dargestellt werden müssen. Im Unterschied zur Haftung nach dem Börsengesetz
gilt hier der Grundsatz, dass Ansprüche auch zu einem späteren Zeitpunkt als
sechs Monate nach dem Abschluss der Anlage geltend gemacht werden
können – nämlich bis zu drei Jahre nach dem Eintritt in das
Beteiligungsmodell.
In der Praxis ist es jedoch oftmals schwierig, Schadenersatz aus der
Prospekthaftung auch wirklich durchzusetzen. Der Prospektmangel muss entweder
Keine Ansprüche bei missverständlichen Formulierungen
grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt worden sein,
damit der Initiator der Kapitalanlage festgenagelt werden kann. Missverständlich
auslegbare Formulierungen hingegen ziehen nicht zwangsläufig einen
Regressanspruch nach sich.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Anspruch zwar geltend
gemacht werden kann – aber das Unternehmen vielleicht längst pleite ist. In
diesem Fall würde Ihnen auch ein höchstrichterlich bestätigter
Vollstreckungsbescheid wenig nützen, wenn sich die Initiatoren mit Ihrem Geld
schon in eine Schwarzgeldoase abgesetzt haben.
Ombudsleute: schlichten statt
richten
„Auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes
Hand “ – dieser in Juristenkreisen
beliebte Spruch verde utl icht, dass der Ausgang eines
Gerichtsprozesses mit vi el en Unwägba rk eiten verbunden
ist. Das bringt für alle Beteiligten nicht zuletzt
Schlichtung als mögliche Alternative
ein hohes Kostenrisiko mit sich – je nach Streitwert und Anzahl der Instanzen können verlorene Prozesse für Verbraucher zur teuren
Kostenfalle werden. Um ihren Kunden im Streitfall eine neutrale und
kostenfreie Anlaufstelle zu bieten, haben die Verbände der
Banken- und Versicherungswirtschaft sogenannte Ombudsleute
eingesetzt. Der Begriff stammt u rs prünglich aus dem skandinavischen
Raum und bedeutet so viel wie Schlichter oder Vermittler – womit deren
Arbeit bereits recht treffend beschrieben ist.
Damit ein außergerichtliches Schlichtungssystem von de n b eschwerdeführenden Kunden akzeptiert
wird, braucht es gewisse Anreize. So ist das Verfahren beim
Ombudsmann oder der Ombudsfrau für die Kunden stets kostenlos –
lediglich die Aufwendungen für Porto oder Telefongespräche müssen aus eigener
Tasche bezahlt werden. Darüber hinaus ist für den Verbraucher der
Schlichterspruch nicht bindend. Das heißt: Wenn Sie mit der Entscheidung
unzufrieden sind, können Sie immer noch auf gerichtlichem Wege gegen die Bank
oder die Versicherung vorgehen.
Je nach Zugehörigkeit des Geldinstituts zu einer bestimmten Bankengruppe sind verschiedene Anlaufstellen für die
Beschwerden der Kunden zuständig, die weisungsunabhängig prüfen und handeln.
Dabei gibt es jedoch Differenzen, wenn es um die Verbindlichkeit des
Schlichtungss pruchs ge ht.
Private Banken . Für alle Privat- und Großbanken, die dem
Bundesverband deutscher Banken angehören, ist die ehemalige Vizepräsidentin
des Bundesgerichtshofs (BGH) Gerda Müller als Ombudsfrau tätig. Beschwerden
werden über den Bundesverband deutscher Banken eingereicht und von der
Ombudsfrau geprüft. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist ihre
Entscheidung für die Bank bindend, während der Kunde trotz Schlichterspruchs
den Rechtsweg beschreiten kann.
Sparkassen. Die
Zuständigkeit für Sparkassenkunden hängt davon ab, in welcher Region sich
die Sparkasse befindet. Für einige Bundesländer ist eine zentrale
Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband zuständig, in
anderen Bundesländern gibt es ebenfalls auf Verbandsebene regionale
Schiedsstellen. Im Gegensatz zum Verfahren bei privaten Banken ist der
Schlichtungsvorschlag unabhängig vom Streitwert weder für den Kunden noch
für das Geldinstitut verbindlich.
Genossenschaftsbanken. Für die genossenschaftliche
Bankengruppe fungiert der ehemalige BGH-Richter A lf on s
v an Gelder beim
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