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So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament

Titel: So schreibe ich mein Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler , Sascha Petzold
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Bedingung, dass er nicht mehr heiratet. Im Falle seiner Wiederverheiratung soll meine Nichte Erna anstelle meines Mannes Alleinerbin werden.
    München, den 18. Januar 2012
    Marlene Reich
    Praxis-Tipp:
    Sie sollten Zeiträume angeben, in denen die Bedingung eintreten muss. Dies gilt besonders für die „aufschiebende Bedingung“. Irgendwann sollte nämlich klar sein, wie der Nachlass endgültig verteilt wird. Sonst müssen Erben stets befürchten, Teile der Erbschaft vielleicht doch noch einmal herausgeben zu müssen. Regelmäßig geht das Gesetz von einem längstens 30 Jahre dauernden Zeitraum aus.
    Weiterhin sollten Sie eindeutig bestimmen, was passieren soll, wenn die Bedingung nicht eintritt.
    Auflagen
    Durch die Auflage verpflichten Sie den Erben etwas Bestimmtes zu tun oder nicht zu tun. Sie können auch jemanden mit einer Geldauflage begünstigen. Damit die Auflage nicht unerfüllt bleibt, haben die Miterben und die Erbeserben die Möglichkeit, die Erfüllung der Auflage einzuklagen.
    Wichtig: Bei der Auflage hat ein durch die Auflage Begünstigter kein eigenes Klagerecht. Er muss darauf hoffen, dass ein Miterbe für ihn klagt. Es ist aber meist nicht sehr wahrscheinlich, dass ein Miterbe dies einklagen wird. Regelmäßig wird die Erfüllung der Auflage den Nachlass im Wert mindern. Der Miterbe hat also kein Interesse daran.
    Praxis-Tipp:
    Wollen Sie sicher gehen, dass der Begünstigte unter allen Umständen die ihm zugedachten Sachen erhält, sollten Sie eher das Vermächtnis als die Auflage wählen.
    Muster für Auflagen
    Mein letzter Wille
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein.
    David soll einen Betrag von 2 000,– Euro an eine gemeinnützige Umweltorganisation spenden.
    München, den 18. Januar 2012
    Marlene Reich
    oder
    Mein letzter Wille
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein.
    Er soll aber mein Grab persönlich pflegen und stets an meinen Geburtstagen sowie an meinen Todestagen meine Lieblingsblumen, weiße Lilien, am Grab pflanzen.
    München, den 18. Januar 2012
    Marlene Reich

Ersatzerbe
    Sie können für jeden Erben einen Ersatzerben bestimmen. Dieser wird dann Erbe, wenn der zunächst bestimmte Erbe beim Erbfall schon verstorben ist. Dadurch können Sie insbesondere verhindern, dass in einem solchen Fall die gesetzliche Erbfolge eintritt.
    Bestimmen Sie keinen Ersatzerben, so wird im Zweifel der Abkömmling des verstorbenen Erben Ersatzerbe.
    Muster für die Einsetzung eines Ersatzerben
    Mein letzter Wille
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein.
    Für den Fall, dass David nicht Erbe wird, setze ich seine Nichte, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zur Ersatzerbin ein.
    München, den 18. Januar 2012
    Marlene Reich

Testamentsvollstreckung
    Wollen Sie ganz sicher gehen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich vollzogen wird, können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
    Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, das Testament zu vollstrecken. Er muss dafür sorgen, dass dies nach Ihrem Willen geschieht. Zum Teil hat der Testamentsvollstrecker nur die Aufgabe, den Nachlass aufzuteilen. In anderen Fällen ist er zur Verwaltung des Nachlasses berufen.
    Die Testamentsvollstreckung kostet Geld und ist nicht immer ganz einfach. Lassen Sie sich deshalb von einem Rechtsanwalt beraten, falls Sie mit dem Gedanken einer Testamentsvollstreckung spielen.

Wichtige Gesetzestexte aus dem BGB
    Â§Â 1937 Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung
    Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.
    Â§Â 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung
    Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.
    Â§Â 1939 Vermächtnis
    Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).
    Â§Â 1940 Auflage
    Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen

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