Starthilfe für Freiberufler
einer Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung. Diese Gewinnrechnung müssen Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung und einer Aufstellung Ihres Anlagevermögens abgeben.
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Sofern Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Dazu müssen Sie regelmäÃig â zunächst monatlich â eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
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Um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, aber auch die Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung gut vorzubereiten, sollten Sie Ihre Belege immer sorgfältig sammeln, abheften und aufbewahren.
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Auf den Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit sowie auf sämtliche andere Einkommensarten, die Sie haben, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Termin zur Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Mai. Für die Steuererklärung müssen Sie die amtlichen Formulare verwenden.
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Sie können Buchhaltung und Steuererklärung selbst machen oder aber einem Steuerberater übergeben. Rechnen Sie Kosten gegen Zeitaufwand!
Als Einzelkämpfer auf sich allein gestellt?
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit lohnt es sich für viele nicht, ein eigenes Büro anzumieten: Miete, Telefonkosten, Internetgebühren usw. â diese zusätzlichen Kosten müssen erst einmal erwirtschaftet werden. Oftmals wird daher im ausgebauten Dachboden, im Kellerbüro oder am Küchentisch Stellung bezogen.
Es gibt sicherlich nicht wenige, die die Arbeit in den eigenen vier Wänden genieÃen â die Vorteile sind â mal ganz abgesehen von den geringeren Kosten â nicht von der Hand zu weisen: Man hat keine groÃen Wege, ein paar Tätigkeiten im Haushalt kann man zwischendurch erledigen und für Freiberufler mit Kindern sollte auch die Kinderbetreuung um einiges einfacher zu bewältigen sein. Jetzt kommt jedoch das groÃe ABER: Auch wenn viele Festangestellte manchmal sagen âIhr habtâs gut, ihr könnt zu Hause arbeiten!â, das Dasein im heimischen Büro hat auch seine Schattenseiten. Vor allem der fehlende Austausch mit Kollegen ist es, der oft beklagt wird. Da ist niemand, den man mal schnell fragen kann: âSag mal, wie findest du das?â, oder: âFällt dir dazu was Besseres ein?â
Auch die Trennung zwischen Beruf und Privatleben dürfte nicht immer ganz einfach sein. Während es für die einen von Vorteil ist, nebenbei noch Dinge im Haushalt erledigen zu können, beklagen sich andere über die gröÃere Ablenkung, die mit der Wohnumgebung verbunden ist. Hier muss noch die Spülmaschine ausgeräumt, dort die Wäsche aufgehängt werden. Das ist im Prinzip nicht schlimm, wennman gerade eine ruhigere Auftragslage hat und eine Pause einschieben kann. Doch erfahrungsgemäà lässt man sich auch gerne mal ablenken, wenn ein dringender Auftrag schwerfällt oder ein Kunde anstrengend ist. Die Folge: Man schiebt seine eigentliche Arbeit vor sich her und sitzt unter Umständen länger am Schreibtisch, als man eigentlich wollte.
Praxistipp
Wer sehr anfällig für die kleinen Ablenkungen des Alltags ist, dem helfen manchmal feste Grundsätze weiter: Legen Sie für Hausarbeiten und andere private Pflichten einfach konkrete Zeiten fest (zum Beispiel den Abend, den Freitagnachmittag) â im Prinzip so, wie das bei Festangestellten auch ist.
Ein weiteres Problem des Home-Office ist das Image. Hier kommt es selbstverständlich immer auf den Einzelfall an â bestimmte Berufsbilder brauchen einfach keine repräsentativen Räume, um vor Kunden bestehen zu können. In der Regel lässt sich jedoch durch ein externes Büro eine bestimmte GröÃe darstellen. Auch Kundenbesprechungen dürften im Home-Office kaum realisierbar sein â die wenigsten werden ihre Kunden zu einer geschäftlichen Besprechung nach Hause einladen. Ein externes Büro mit einem zusätzlichen Platz für Besprechungen könnte hier Abhilfe schaffen â aber damit wären wir wieder bei der Kostenfrage.
Ihr Vermieter muss es im Ãbrigen nicht dulden, dass Sie in der Wohnung eine geschäftliche Tätigkeit ausüben. WennSie jedoch keine Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigen oder wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei etwaigem Publikumsverkehr keine
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