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Starthilfe für Freiberufler

Starthilfe für Freiberufler

Titel: Starthilfe für Freiberufler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Wanzke
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weiter gehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung, muss er im Einzelfall seine Erlaubnis erteilen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 – VIII ZR 165/08).
    Erfahrungen aus der Praxis
    Hans-Peter Sander: „Seit 15 Jahren arbeite ich als selbstständiger PR-Berater, immer in einem kleinen Büro in der Wohnung. Meine Freiheiten genieße ich, aber quer über den Schreibtisch Gedanken und Erlebnisse auszutauschen, spontan kleine oder auch große Probleme zu lösen, das fehlte mir von Anfang an. Und: Mit dem Monitor ist schlecht Kaffeetrinken. Als ich vom Berliner Betahaus las, fragte ich mich, warum das nicht auch in unserem Städtchen möglich sein soll. Geht es den wohl 200 Freiberuflern im Ort, von denen ich die meisten gar nicht persönlich kannte, nicht ähnlich wie mir? Das habe ich in meinem Blog gepostet und die große Resonanz hat mich überrascht. Ein Gründerkreis arbeitet seitdem zielstrebig an einem ‚DenkerHaus Ammersee’. Dieses soll als innovativer Raum für gemeinsames Arbeiten ‚einsamer’, aber immer auch freier und selbstständiger Homeworker bald öffnen.“
    Dieses Kapitel soll Ihnen einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten geben, die Ihnen als Freiberufler offenstehen, um den Einzelkämpferstatus (vielleicht auch nur partiell) abzulegen.
Welche Vorteile hat eine Bürogemeinschaft?
    Eine gute Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein, aber dennoch nicht auf soziale Kontakte zu verzichten, bietet die Bürogemeinschaft. Mehrere Freiberufler schließen sich hier zusammen und teilen sich Büroraum, Büroausstattung und unter Umständen sogar Personal, zum Beispiel eine Empfangsdame. Die Vorteile sind offensichtlich: Geteilte Kosten sind niedrige Kosten! Zusammen kann man sich repräsentative Geschäftsräume leisten, in die man auch mal einen Kunden einladen kann, und auch dem gemütlichen Kaffeeplausch mit dem Büronachbarn steht nichts im Wege. Dennoch ist man selbstständig und arbeitet weiterhin auf eigene Rechnung – was nicht ausschließt, dass sich gemeinsame Projekte ergeben können.
    Achtung
    Aufgrund standesrechtlicher Normen und Verschwiegenheitspflichten dürfen sich Ärzte und Anwälte nur mit Vertretern des gleichen Standes ein Büro teilen.
    Organisatorisch bieten sich zwei Möglichkeiten: Entweder ein Freiberufler übernimmt die Miete des Büroraums allein und schließt mit anderen einen Untermietvertrag. Damit setzt sich der Vertragsunterzeichner natürlich immer dem Risiko aus, dass einer seiner Untermieter seine Miete nicht zahlen kann. Mieten mehrere Freelancer zusammen einen Büroraum, gründen sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Damit haften sie für alles, was siegemeinsam unternehmen (alles was den Büroraum und die gemeinsame Ausstattung betrifft). Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen.
    Achtung
    Auch wenn die niedrigen Kosten im Vordergrund stehen, sollten Sie sich Ihre neuen Bürokollegen genau anschauen. Auch die Chemie muss stimmen.
Oder doch gleich eine Partnerschaft?
    Eine Bürogemeinschaft ist Ihnen nicht genug? Sie wollen die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen? Sie wollen Kunden gegenüber Manpower signalisieren? Dann haben Sie sicherlich bereits über einen Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern nachgedacht, der über den Umfang einer Bürogemeinschaft hinausgeht. Das deutsche Gesellschaftsrecht stellt Ihnen hierzu verschiedene Rechtsformen zur Verfügung:
 
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Sie ist wohl die Gründergesellschaft Nummer eins. Man benötigt mindestens zwei Gesellschafter, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammentun, und einen Gesellschaftsvertrag (nicht notwendig schriftlich). Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich, da die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gemeinsam haften. Freiberufler-GbRs sind von der Buchführungspflicht befreit. Die Firma muss einen Gesellschafternamen und das Kürzel GbR enthalten.
 
    Partnerschaftsgesellschaft: Sie ist eine typische Freiberufler-Gesellschaft. Da nur Freiberufler Partner werden dürfen, gelten die vereinfachten Buchführungsvorschriften und auch die Gewerbesteuerfreiheit bleibt bestehen. Ein Mindestkapital ist zur

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