Starthilfe für Freiberufler
EÃR zu generieren.
Im Wesentlichen geht es bei der Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung darum, Ihre Betriebseinnahmen den getätigten Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Das Ergebnis ist der zu versteuernde Gewinn oder der Verlust.
Achtung
Die Betriebsausgaben sollten nach den wichtigsten Kostenarten, die bei Ihnen anfallen (siehe Tabelle Seite 85), gegliedert sein. Am besten orientieren Sie sich dabei an dem amtlich vorgeschriebenen Formular âEinnahmen-Ãberschuss-Rechnung â EÃRâ, das Ihrer Einkommensteuererklärung beigefügt werden muss. Liegen Ihre Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro, genügt anstellte des Formulars auch eine formlose Gewinnermittlung.
Auf Seite 1 des EÃR-Formulars werden zunächst Ihre Einnahmen abgefragt. Beachten Sie, dass hierzu neben Ihrem Umsatz auch die oben besprochenen Privatanteile gehören â zum Beispiel wenn Sie Telefon oder Firmenwagen auch privat nutzen. Zudem müssen Sie hier angeben, in welcher Höhe Sie Anlagevermögen (zum Beispiel ein Auto) veräuÃert haben oder das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet hat.
Experten kommen zu Wort
Sonja Schuster, Steuerberaterin: âUm sich in den ersten Jahren Liquidität zu verschaffen, können Sie die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ins Auge fassen. Das heiÃt konkret: Sie planen eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts (zum Beispiel für ein Auto). Damit können Sie 40 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Vorfeld in Abzug bringen â zum Beispiel wenn Sie einen hohen Gewinn versteuern müssen. Haben Sie das Fahrzeug im Folgejahr (oder später) erworben, müssen Sie in der EÃR entweder die Anschaffungskosten um diesen Betrag mindern oder den Betrag Ihrem Gewinn hinzurechnen. Achtung: Wenn Sie den geplanten Pkw nicht innerhalb der nächsten drei Jahre kaufen, wird der Abzug im Jahr der Bildung rückgängig gemacht und die hierauf entfallende Steuer wird zudem mit sechs Prozent verzinst!â
Weiter geht es mit Ihren Ausgaben, zum Beispiel:
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Waren inklusive Nebenkosten
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Fremdleistungen
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Kraftfahrzeugkosten
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Raumkosten
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Reisekosten
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sonstige Kosten wie Porto, Bücher oder Büromaterial
Neben den üblichen Aufwendungen müssen Sie auch die âAbsetzung für Abnutzungâ dokumentieren â also die Beträge für Güter, die Sie über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen. Hierzu ist ein gesondertes Anlageverzeichnis mit sämtlichen beweglichen Wirtschaftsgütern (Auto, Computer, Schreibtisch) beizufügen.
Auf Seite 3 des Formulars wird schlieÃlich der Gewinn ermittelt.
Umsatzsteuervoranmeldung â monatlich oder quartalsweise?
Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, sind Sie verpflichtet, in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Diese müssen Sie regelmäÃig â als Existenzgründer zunächst monatlich â an das Finanzamt weitergeben. Hierzu müssen Sie eine sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Dafür existiert ein gleichnamiges Formular, in das Sie im Wesentlichen folgende Daten eingeben müssen:
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steuerpflichtige Umsätze mit 19 Prozent Umsatzsteuer (Summe Ihrer Ausgangsrechnungen zu diesem Steuersatz â Achtung: nur die Beträge ohne Umsatzsteuer): Zeile 51
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steuerpflichtige Umsätze mit sieben Prozent Umsatzsteuer (Summe Ihrer Ausgangsrechnungen zu diesem Steuersatz â Achtung: nur die Beträge ohne Umsatzsteuer): Zeile 86
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abziehbare Vorsteuerbeträge (Summe der Umsatzsteuerbeträge aus Ihren Belegen): Zeile 66
Mittlerweile gibt die Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung den elektronischen Ãbermittlungsweg vor, d. h. Sie müssen am sogenannten Elsterverfahren teilnehmen. Alle gängigen Buchhaltungsprogramme enthalten inzwischen eine entsprechende Schnittstelle, andernfalls können Sie auch das ElsterOnline-Portal (www.elster.de) nutzen.
Praxistipp
Wenn Sie das Elster-Formular verwenden, dann rechnet das Programm automatisch nach Eingabe Ihrer Daten die verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung (also das, was Sie an das Finanzamt überweisen müssen) oder gegebenenfalls den verbleibenden Ãberschuss (was Ihnen die Behörde erstattet) aus.
Sie sind verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung jeweils bis zum 10. des Folgemonats abzugeben â auch wenn Sie in einem
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