Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Starthilfe für Freiberufler

Starthilfe für Freiberufler

Titel: Starthilfe für Freiberufler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Wanzke
Vom Netzwerk:
EÜR zu generieren.
    Im Wesentlichen geht es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung darum, Ihre Betriebseinnahmen den getätigten Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Das Ergebnis ist der zu versteuernde Gewinn oder der Verlust.
    Achtung
    Die Betriebsausgaben sollten nach den wichtigsten Kostenarten, die bei Ihnen anfallen (siehe Tabelle Seite 85), gegliedert sein. Am besten orientieren Sie sich dabei an dem amtlich vorgeschriebenen Formular „Einnahmen-Überschuss-Rechnung – EÜR“, das Ihrer Einkommensteuererklärung beigefügt werden muss. Liegen Ihre Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro, genügt anstellte des Formulars auch eine formlose Gewinnermittlung.
    Auf Seite 1 des EÜR-Formulars werden zunächst Ihre Einnahmen abgefragt. Beachten Sie, dass hierzu neben Ihrem Umsatz auch die oben besprochenen Privatanteile gehören – zum Beispiel wenn Sie Telefon oder Firmenwagen auch privat nutzen. Zudem müssen Sie hier angeben, in welcher Höhe Sie Anlagevermögen (zum Beispiel ein Auto) veräußert haben oder das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet hat.
    Experten kommen zu Wort
    Sonja Schuster, Steuerberaterin: „Um sich in den ersten Jahren Liquidität zu verschaffen, können Sie die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ins Auge fassen. Das heißt konkret: Sie planen eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts (zum Beispiel für ein Auto). Damit können Sie 40 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Vorfeld in Abzug bringen – zum Beispiel wenn Sie einen hohen Gewinn versteuern müssen. Haben Sie das Fahrzeug im Folgejahr (oder später) erworben, müssen Sie in der EÜR entweder die Anschaffungskosten um diesen Betrag mindern oder den Betrag Ihrem Gewinn hinzurechnen. Achtung: Wenn Sie den geplanten Pkw nicht innerhalb der nächsten drei Jahre kaufen, wird der Abzug im Jahr der Bildung rückgängig gemacht und die hierauf entfallende Steuer wird zudem mit sechs Prozent verzinst!“
    Weiter geht es mit Ihren Ausgaben, zum Beispiel:
 
    Waren inklusive Nebenkosten
 
    Fremdleistungen
 
    Kraftfahrzeugkosten
 
    Raumkosten
 
    Reisekosten
 
    sonstige Kosten wie Porto, Bücher oder Büromaterial
    Neben den üblichen Aufwendungen müssen Sie auch die „Absetzung für Abnutzung“ dokumentieren – also die Beträge für Güter, die Sie über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen. Hierzu ist ein gesondertes Anlageverzeichnis mit sämtlichen beweglichen Wirtschaftsgütern (Auto, Computer, Schreibtisch) beizufügen.
    Auf Seite 3 des Formulars wird schließlich der Gewinn ermittelt.
Umsatzsteuervoranmeldung – monatlich oder quartalsweise?
    Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, sind Sie verpflichtet, in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. Diese müssen Sie regelmäßig – als Existenzgründer zunächst monatlich – an das Finanzamt weitergeben. Hierzu müssen Sie eine sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Dafür existiert ein gleichnamiges Formular, in das Sie im Wesentlichen folgende Daten eingeben müssen:
 
    steuerpflichtige Umsätze mit 19 Prozent Umsatzsteuer (Summe Ihrer Ausgangsrechnungen zu diesem Steuersatz – Achtung: nur die Beträge ohne Umsatzsteuer): Zeile 51
 
    steuerpflichtige Umsätze mit sieben Prozent Umsatzsteuer (Summe Ihrer Ausgangsrechnungen zu diesem Steuersatz – Achtung: nur die Beträge ohne Umsatzsteuer): Zeile 86
 
    abziehbare Vorsteuerbeträge (Summe der Umsatzsteuerbeträge aus Ihren Belegen): Zeile 66
    Mittlerweile gibt die Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung den elektronischen Übermittlungsweg vor, d. h. Sie müssen am sogenannten Elsterverfahren teilnehmen. Alle gängigen Buchhaltungsprogramme enthalten inzwischen eine entsprechende Schnittstelle, andernfalls können Sie auch das ElsterOnline-Portal (www.elster.de) nutzen.
    Praxistipp
    Wenn Sie das Elster-Formular verwenden, dann rechnet das Programm automatisch nach Eingabe Ihrer Daten die verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung (also das, was Sie an das Finanzamt überweisen müssen) oder gegebenenfalls den verbleibenden Überschuss (was Ihnen die Behörde erstattet) aus.
    Sie sind verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung jeweils bis zum 10. des Folgemonats abzugeben – auch wenn Sie in einem

Weitere Kostenlose Bücher