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Starthilfe für Freiberufler

Starthilfe für Freiberufler

Titel: Starthilfe für Freiberufler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Wanzke
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Infrastruktur, zum Beispiel über technische Geräte, die Sie sich selbst vielleicht nicht leisten können.
 
    Sie können zusätzliche Konferenzräume anmieten, um Kunden zum Gespräch einzuladen.
 
    Und dann wäre da doch der Austausch mit Gleichgesinnten, gemeinsame Projekte und Synergien nicht ausgeschlossen.
    Experten kommen zu Wort
    Alexander Greisle, Unternehmensberater mit Schwerpunkt neue Arbeitsformen und Mitherausgeber der CoWorking News (www.coworking-news.de): „Offene und kommunikative Räume haben Vor- und Nachteile. Gehen Sie daher am besten gezielt und aufgabenbezogen in den Co-Working-Ort und planen Sie konzentrierte und vertrauliche Arbeiten zeitlich ein. Schaffen Sie Kommunikationspuffer in Ihrem Tagesplan und nehmen Sie einen Kopfhörer mit. Die folgende Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, welcher CoWorking Space für Sie geeignet ist.“
Checkliste: Welcher Co-Working Space passt zu Ihnen?
1. Wählen Sie den richtigen Ort!
 
    Welche räumlichen Anforderungen ergeben sich aus Ihrer Art zu arbeiten (zum Beispiel Seminarräume, abgeschlossene Räume, viel Licht)?
 
 
    Brauchen Sie spezielle Kreativräume?
 
 
    Wie ist Ihr Kommunikationsverhalten?
 
2. Achten Sie auf die Ausstattung!
 
 
    Durch die gemeinsame Nutzung werden teure Werkzeuge bezahlbar. Welche wären für Sie nützlich (Beamer, besondere Drucker etc.)?
 
 
    Bietet der Co-Working Space das schon?
 
 
    Oder können sie dort angeschafft werden?
 
 
    Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis in Ordnung?
 
 
    Gibt es auch ein Café/einen Aufenthaltsraum für den Plausch zwischendurch?
 
3. Achten Sie auf die richtigen Personen!
 
 
    Wer sich mit erfolgreichen Menschen umgibt, wird selbst erfolgreich. Arbeiten die richtigen Menschen im Co-Working-Ort?
 
 
    Welche Berufsgruppen sind hier vertreten? Können sich nützliche Synergien ergeben?
 
 
    Wie wird eine ruhige Arbeitsweise sichergestellt?
 
 
    Stimmt die Chemie? Vereinbaren Sie einen Probearbeitstag!
 
 
    Werden zusätzliche Veranstaltungen angeboten, die für Sie interessant sein können, zum Beispiel Networking-Treffen, Workshops o. Ä.?
 
Als „fester Freier“ im Unternehmen
    â€žFreier Mitarbeiter gesucht“ – solche Stellenanzeigen sind in der heutigen Zeit gar nicht so selten. Viele Unternehmen, besonders in der Medien- und Kommunikationsbranche, aber auch im IT-Bereich, setzen mittlerweile auf freie Mitarbeiter, um ihre Personalkosten gering zu halten. Schließlich ist der Organisationsaufwand nicht groß und sie müssen nur für die tatsächlich geleistete Arbeit zahlen. Außerdem fallen bei den Freien weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnfortzahlung im Urlaub oder Krankheitsfall an. Darüber hinaus haben sie auch keinen Anspruch auf Kündigungsschutz und sind flexibel ganz nach Bedarf einsetzbar. Oftmals werden sogar ehemalige Arbeitnehmer, die zuvor aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurden, danach als Selbstständige im Unternehmen weiterbeschäftigt.
    Auch immer mehr Absolventen greifen in den letzten Jahren verstärkt nach dem rettenden Strohhalm, um den Start ins Berufsleben zu schaffen. Kein schlechter Einstieg, um die notwendige Berufserfahrung zu erlangen, doch oftmals werden freie Mitarbeiter so stark in die Organisationsprozesse des Unternehmens eingebunden, dass man von einer Scheinselbstständigkeit ausgehen kann.
Vorsicht: Scheinselbstständigkeit
    Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein Erwerbstätiger formal als Selbstständiger in Erscheinung tritt, in Wirklichkeit aber abhängig beschäftigt ist. Eine Abgrenzung ist in vielen Fällen nur schwer möglich.
    Wie viele Auftraggeber ein Freiberufler hat, spielt in puncto Scheinselbstständigkeit – entgegen hartnäckigen Gerüchten – nur eine untergeordnete Rolle. Relevant ist hingegen die Frage, inwieweit der Freelancer in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist. Indizien hierfür sind beispielsweise, wenn Sie im Unternehmen einen festen Arbeitsplatz haben oder sogar im Telefonverzeichnis mit eigener Nummer geführt werden. Interessant ist auch, ob man Ihnen hinsichtlich Ihrer Arbeitsweise Weisungen erteilt.
    Achtung
    Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im sogenannten Statusverfahren eine Scheinselbstständigkeit fest, muss

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