Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Starthilfe für Freiberufler

Starthilfe für Freiberufler

Titel: Starthilfe für Freiberufler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Wanzke
Vom Netzwerk:
Einprozentregel nur anwenden, wenn Sie den Pkw zu mindestens 50 Prozent betrieblich nutzen. Das müssen Sie jedoch belegen können, zum Beispiel mithilfe Ihres Terminkalenders. Andernfalls müssen Sie auf das Fahrtenbuch zurückgreifen oder den Pkw als privat deklarieren.
 
    Fahrtenbuch: Hier müssen Sie jede einzelne Privatfahrt mit Kilometerangabe genau erfassen, jede Geschäftsfahrt muss mit Zeitangaben und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, mit Ziel, Fahrtroute und dem Zweck der Fahrt notiert werden.
    Praxistipp
    Wenn Sie das Fahrzeug nur sehr selten privat benutzen, dürfte ein Fahrtenbuch oftmals günstiger sein. Allerdings ist der Aufwand nicht gerade unerheblich, da Sie es zeitnah und fortlaufend führen müssen. Die Finanzbehörden sind da relativ pingelig. Eine Computerdatei (Excel) geht zum Beispiel nicht.
    Haben Sie sich entschieden, dass der Pkw Privatvermögen sein soll, dann gelten sowohl die Anschaffungs- als auch die laufenden Kosten zunächst als private Aufwendungen. Fahrten, die Sie beruflich bedingt mit dem Fahrzeug unternehmen, müssen Sie einzeln nachweisen – zum Beispiel anhand eines Terminkalenders. Die hierfür anfallenden Kosten können Sie mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
    Jedes Wirtschaftsgut, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) nicht übersteigen, wird als „geringwertiges Wirtschaftsgut“ bezeichnet – vorausgesetzt, es handelt sich um ein bewegliches, abnutzbares und selbstständig nutzbares Gut.
    Achtung
    Ein typischer Irrtum, dem viele Gründer unterliegen: Computerzubehör wie zum Beispiel Drucker, Scanner oder externe Festplatten gelten, auch wenn ihr Anschaffungspreis unter 410 Euro liegt, nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter, da sie nicht selbstständig nutzbar sind.
    Seit 2010 haben Sie im Hinblick auf die steuerliche Geltendmachung von GWG ein Wahlrecht: Zum einen können Sie Güter mit einem Wert von mehr als 150 Euro bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung (oder Herstellung) sofort steuerlich geltend machen. Oder aber Sie nehmen die GWG in einen Sammelposten auf und schreiben ihn über fünf Jahr linear ab. Ob Sie nun die Sofortabschreibung oder den Sammelposten wählen, die Entscheidung gilt für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
    Während Sie normale Betriebsausgaben wie eben beschrieben im Jahr der Anschaffung in voller Höhe geltendmachen können, müssen größere Anschaffungen, wie etwa ein Fahrzeug, Computer oder andere technische Geräte, deren Kaufpreis über 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer liegt, über mehrere Jahre verteilt „abgeschrieben werden. Hier spricht man von einer „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA.
    Ãœber welchen Zeitraum die einzelnen Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind, legen die Finanzbehörden in der sogenannten „AfA-Tabelle“ fest. Diese finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
    Beispiele für Abschreibungsdauer
 
    Computer + Peripheriegeräte (Drucker, Scanner): 3 Jahre
 
    Pkw: 6 Jahre
 
    Faxgeräte: 6 Jahre
 
    Büromöbel: 13 Jahre
 
    Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte: 7 Jahre
 
    Kopierer: 7 Jahre
Die EÜR: Einnahmen versus Ausgaben
    Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die Grundlage für die Besteuerung: Um Ihre jährliche Einkommensteuererklärung abgeben zu können, müssen Sie Ihren Gewinn des entsprechenden Jahres ermitteln. Doch die Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben ist auch wichtig für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung. Gleichzeitig haben Sie folgende Vorteile:
 
    Sie haben Überblick über Ihren geschäftlichen Erfolg.
 
    Sie können Investitionsentscheidungen besser treffen.
 
    Sie können rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen, um den Gewinn zu erhöhen oder auch zu senken.
    Wie erstellt man nun eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Es ist einfacher, als es klingt, erst recht, wenn Sie die notwendige Vorarbeit geleistet und alle Geldeingänge (Betriebseinnahmen) und -ausgänge (Betriebsausgaben) wie besprochen sortiert und in ein Buchhaltungsprogramm oder alternativ in eine Excelliste eingetragen haben. Ein Buchhaltungsprogramm verfügt in der Regel bereits über die entsprechenden Funktionen, um eine

Weitere Kostenlose Bücher