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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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Komponisten. Im Interesse größtmöglicher Erlöse beschreiten sie dafür auch ungewöhnliche Wege. So tauchten sie 2010 überraschend in Kindergärten auf und fragten, ob denn dort auch Advents- und Weihnachtslieder gesungen werden. Falls ja, auf welcher Textgrundlage denn? So soll erreicht werden, dass kein Kinderlied mehr einfach aus Liederbüchern kopiert wird, ohne dass die GEMA dies erfährt und in Rechnung stellt. Bundesweit seien etwa 36.000 Kindertagesstätten betroffen. Für bis zu 500 Kopien sollen laut Vertrag 56 Euro bezahlt werden. Zu diesem Zweck sollen penibel Listen darüber geführt werden, welche Lieder gesungen werden. Ob sich der Aufwand lohnt? Immerhin können die lieben kleinen Sängerinnen und Sänger ja noch gar nicht lesen, und die meist traditionellen Weihnachtslieder sind längst Allgemeingut, die Urheber lange tot und die Rechte deshalb gemeinfrei.
    Von der Matratzenmaut bis zur Sexsteuer: Kuriose neue Steuern
    Deutsche Städte haben Finanzprobleme, und Not macht bekanntlich erfinderisch. So haben zahlreiche deutsche Kommunen scharf nachgedacht und kürzlich neben der ihnen zustehenden Gewerbe- und Grundsteuer weitere örtliche Steuern eingeführt, die man kaum für möglich hält.
    Sexsteuer
    Wer in Köln Straßenstriche, Bordelle oder Swingerklubs frequentiert, lindert auch die öffentliche Finanznot. Die Domstadt hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, auf das Sexgewerbe Vergnügungssteuer zu erheben. Eine Prostituierte muss sechs Euro pro Arbeitstag zahlen, maximal 150 Euro im Monat. Besitzer von Bordellen oder Sexklubs werden nach der Fläche ihrer Betriebe veranlagt, so sind drei Euro pro zehn Quadratmeter und Öffnungstag fällig. 2010 nahmen die Stadtväter so immerhin 850.000 Euro ein.
    Bettensteuer
    Die kreativen Kölner Stadtväter und -mütter haben nicht nur die Sexsteuer, sondern passend dazu auch gleich die Bettensteuer erfunden. Demnach sollen Hotelbesitzer künftig fünf Prozent des Übernachtungspreises abführen, die Stadt hofft auf jährliche Einnahmen von sieben Millionen Euro. Die offiziell »Kulturförderabgabe« genannte, im
Volksmund aber Matratzen-Maut getaufte Steuer ist bereits vom Finanzministerium als örtlicher Aufsichtsbehörde genehmigt worden, es ist aber noch eine Klage des Hotelverbandes vor dem Verwaltungsgericht dagegen anhängig. Wenn die Klage abgewiesen wird, wollen auch Städte wie Lübeck und Göttingen die Steuer einführen.
    Windradsteuer
    Im offenbar windigen brandenburgischen Luckau hat der zweifelsohne findige Gemeinderat eine Windradsteuer beschlossen. Je nach Leistungsfähigkeit der Anlage sind 3500 bis 4500 Euro pro Anlage abzuführen.
    Solariumsteuer
    In Essen ist geplant, dass Solarienbetreiber monatlich 20 Euro pro Sonnenbank in den Stadtsäckel zahlen. Begründet wird diese »Bräunungsabgabe«, die der Stadt jährlich 150.000 Euro bringen soll, mit dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.
    Luftsteuer
    Notleidende Kommunen besteuern mittlerweile sogar die Luft. So muss etwa in Essen eine Sondernutzungsgebühr abführen, wer an einem Baugerüst ein großes Werbeplakat anbringen will. Ähnliches gilt in Fürth: Wenn ein Werbeplakat an einem Privatgebäude befestigt wird, dieses dann aber vom Grundstück teilweise in den öffentlichen Raum ragt, wird eine Abgabe fällig, je nach Größe 500 bis 1000 Euro pro Jahr. Nicht nur in Fürth, sondern auch in vielen anderen deutschen Städten gilt das auch für Zigaretten- und
Kaugummiautomaten, die an einer privaten Hauswand angebracht sind, aber auf den Gehweg ragen. Bei diesen Geräten werden 25 bis 125 Euro kassiert.
    Diese Steuern sind kein Vergnügen: Kuriose geltende Steuern
    Einige schon ältere Landes- oder Bundessteuern verwundern noch heute.
    Biersteuer
    Bereits im Mittelalter wurde Bier besteuert. Was früher Bierziese, Bierpfennig, Trankgeld oder Malzaufschlag hieß, wird heute noch unter dem Begriff Biersteuer erhoben. Jährlich kommen so über 800 Millionen Euro zusammen.
    Branntweinsteuer
    Wenn besonders viele besonders »harte« Getränke konsumiert werden, bekommt der Finanzminister glänzende Augen vor Freude: Denn die Höhe der »Promillesteuer« steigt mit dem Alkoholgehalt. Für eine Flasche Likör sind zwei Euro fällig, für eine Flasche Korn schon drei Euro. Dank der

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