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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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jeweiligen Steueroase sowie
dem Recht des Landes, in dem die Gesellschaft aktiv werden soll.
    Alle Offshore-Gesellschaftsformen profitieren neben steuerlichen Vergünstigungen davon, dass die Offshore-Länder, in denen sie ihren Sitz haben, ausländischen Behörden in der Regel keine Auskünfte über sie erteilen. So lassen sich bestehende Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen umgehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Offshore-Gesellschaften schnell, komplikationslos und relativ preisgünstig auch vom Ausland aus gegründet werden können.
    Ein Großteil des weltweiten Offshore-Geschäfts wird über Holding-Gesellschaften abgewickelt. Die lassen sich nach einem Bericht der EU-Kommission unter anderem für folgende Aktivitäten einsetzen:
Kontrolle von Industrie- und Handelsunternehmen durch Anteilsmehrheiten
Kreditfinanzierung für Tochtergesellschaften
Sammelstelle von Dividenden, Kreditzinsen sowie Lizenz- und Patenthonoraren
Halten von Lizenz-, Marken- und Patentrechten
Steuerung von Investmentfonds
    Holdings eignen sich vor allem in Steueroasen, die Einkommen sowie Einkünfte aus Fremdquellen nicht oder nur gering besteuern und bei bestimmten Aktivitäten Steuervorteile gewähren. Darüber hinaus werden Holdings als Drehscheibe eingesetzt, um Finanzmittel zu reinvestieren, die dann ihrerseits steuerfreie Erträge abwerfen sollen. Oder man setzt sie zur „Kreditgewährung“ ein, dabei werden die Erträge der Holding dem Inhaber nicht in Form einer Dividende, sondern als „Kredit“ ausgeschüttet. Dieses Modell bietet dem „Kreditnehmer“ den zusätzlichen Vorteil, dass er an die Holding gezahlte Zinsen in der Heimat steuerlich absetzen kann.
    Holdings eignen sich, um weltweit Darlehen aufzunehmen. Auf dem Markt internationaler Schuldverschreibungen wurden anfänglich hauptsächlich Bonds gehandelt. Dafür waren Länder mit einem günstigen Steuer- und Gesellschaftsrecht gefragt, die als Emissionsbasis dienen können. Wichtig ist bis heute, dass sie – unabhängig vom Sitz des Inhabers – keine Quellensteuer auf Zinsen und auch nicht auf Dividenden erheben, denn sonst wird von den Zinszahlungen an die Bondkäufer Quellensteuer einbehalten.
    Als Emissionsländer beliebt sind die Cayman Islands, Irland, Großbritannien und die USA. Luxemburg musste das Holdinggesetz mit den Vergünstigungen für Unternehmer auf Druck der EU für die 14.000 registrierten Gesellschaften Ende 2010 abschaffen. Neu gegründete Holdings profitieren nur noch von der Nullsteuer in Luxemburg, wenn sie im Bereich privater Vermögensverwaltung tätig sind.
    Als Holdingsitz attraktiv sind auch die Schweiz, Dänemark und die Niederlande. Holländische Holdings profitieren von den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, die ihr Land abgeschlossen hat. Diese Abkommen sorgen für niedrige Quellensteuern auf Dividenden, die eine Holding von Tochtergesellschaften aus dem Ausland erhält. Häufig fällt sogar überhaupt keine Quellensteuer an, gerade bei Beteiligungen in anderen EU -Staaten. Zudem sind die Gewinne in den Niederlanden in der Regel steuerfrei. Bedingung dafür ist ein mindestens fünfprozentiger Anteil der Holding an der jeweiligen Tochtergesellschaft. Ähnlich vorteilhafte Rahmenbedingungen für Holdings bietet Dänemark.
    Ein besonderer Reiz für Unternehmen liegt darin, Lizenz-, Patent- und Markenrechtseinnahmen durch Steuerparadiese zu schleusen. Oberstes Gebot dabei: die genaue Kenntnis des Netzwerks aus Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Ländern. Wichtig ist auch, wie die einzelnen Abkommen den Quellensteuersatz begrenzen, den ein Land erheben kann, wenn ein Empfänger in einem anderen Land Tantiemen erhält.
    Diese Kenntnisse vorausgesetzt, kann man entsprechende Einnahmen, die im Land A entstehen, durch Land B schleusen, um sie von dort nach Land C zu transferieren. Erhebt Land A hohe Quellensteuern auf Zahlungen an Land C, jedoch geringe Steuern auf Zahlungen an Land B, kann dieser Umweg geldwert sein. Das System funktioniert allerdings nur mit einer Zwischengesellschaft. Um der Körperschaftsteuer zu entgehen, muss diese die Tantiemen an ein steuerbefreites Unternehmen überweisen, sie selbst darf keiner Quellensteuer unterliegen.
    Für Leasingunternehmen lohnt es sich, eine Zwischenholding in einem Steuerparadies zu gründen, die die Leasingraten zum Beispiel für Geräte oder Autos, die Unternehmen in Drittländern leasen, einnimmt. In der Regel werden dann keine Quellensteuern auf

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