Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Zentralbanken ihre Dollarschulden trotz der hohen Risikoprämien bezahlen würden. Die größten Nutznießer des Schuldendienstes waren also nicht Anleiheninhaber in Nordamerika und Europa, sondern die lokalen südamerikanischen Oligarchen mit ihren Offshore-Konten, vor allem auf den Niederländischen Antillen.
Während das Offshore-Problem für Südamerika aus Sicht von Ökonomen ein lokales war, stellte der IWF in einem Bericht zur asiatischen Finanzkrise fest: „Offshore-Banking war fast sicher ein Faktor in der asiatischen Finanzkrise. Es müssen deshalb Anstrengungen unternommen werden, um aufstrebenden Volkswirtschaften zu helfen, Finanzkrisen durch international anerkannte Aufsichtsnormen vorzubeugen.“ Doch das Offshore-System schafft ständig neue Anreize zu illegalen Geschäften und hilft den lokalen Eliten dabei, sich über das Gesetz zu stellen. Damit macht es jede Möglichkeit zunichte, die Regulierung und Überwachung einzuführen, die nötig ist, um diese Länder vor dem Offshore-System zu schützen.
Offshore-Gesellschaften im unternehmerischen Einsatz
Die Regierungen wissen, dass steuerliche Überlegungen die Investitionsentscheidungen der Unternehmen zugunsten eines Landes oder einer Region beeinflussen. Sie wissen aber auch, dass die wirtschaftlichen Kosten von speziellen Steuervergünstigungen und -anreizen selten das Ergebnis rechtfertigen. Die hohen Kosten setzen sich aus entgangenen Steuereinnahmen und einer nicht nachhaltigen Entwicklung zusammen, da die Ressourcen nicht sinnvoll genutzt werden. Auf lange Sicht erhoffen sich Subventionsgeber vor allem neue Arbeitsplätze als Nutzen. Irland ist bestes Beispiel dafür. Mit einem Steuersatz von zunächst zehn und heute 12,5 Prozent für Unternehmen konnten Tausende Unternehmen aus dem Ausland angelockt, Hunderttausende neuer Arbeitsplätze geschaffen und die massive Abwanderung der Einwohner gestoppt werden. Heute haben die Iren – trotz Finanz- und Wirtschaftskrise – mit rund 37.000 Euro das dritthöchste BIP pro Kopf innerhalb der EU.
Damit Unternehmen das jeweilige nationale Steuersystem bestmöglich nutzen können, stehen ihnen in der Offshore-Welt in der Regel auch spezielle gesellschaftsrechtliche Konstruktionen zur Verfügung. In Liechtenstein ist es beispielsweise die Anstalt, in der Schweiz die Aktiengesellschaft, im anglikanischen Raum sind es vor allem Holdingstrukturen. Ein Großteil des weltweiten Offshore-Geschäfts wird über Holdinggesellschaften ausgeführt.
Unternehmen können über Holdings im Heimatland Steuern sparen, indem sie unter anderem Vermögenswerte auf eine von ihnen kontrollierte Holding übertragen. Diese erzielt dann die Einnahmen aus den entsprechenden Werten (Anlagen, Darlehen, Patente etc.). Geeignet für Holdings sind Länder, die solche Einkünfte aus ausländischen Quellen generell nicht oder nur gering besteuern, sowie Länder, die bestimmten Unternehmen Steuervorteile einräumen, sofern diese keine typischen Industrie- oder Handelsgeschäfte tätigen. Das Einkommen bleibt steuerfrei, solange es die Holding nicht ausschüttet.
Meist fungieren Holdings als „Drehscheibe“. Sie reinvestieren das Kapital so, dass es seinerseits steuerfreie Erträge abwirft. Auf diesem Prinzip basieren auch die Offshore-Banken. Zudem können sie das Kapital der Muttergesellschaft als Kredit – also ohne die formelle Ausschüttung als Dividende – bereitstellen. Dann profitiert der „Kreditnehmer“ noch mehr, er kann die an die Holding gezahlten Zinsen in der Heimat vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.
Selbst wenn die Holding das Einkommen ausschüttet, ist die Besteuerung beim Empfänger nicht gewährleistet, wenn es keine Quellensteuer gibt. Denn Länder, die Holdings steuerlich besonders schützen, geben ausländischen Steuerbehörden darüber häufig keine Auskunft.
Welche Gesellschaftsform für unternehmerische Offshore-Aktivitäten auch immer gewählt wird, sie sollte die Anonymität ihres tatsächlichen Eigentümers sicherstellen und seine Haftung ausschließen. Damit sind Personengesellschaften, KGs oder OHGs als Offshore-Rechtsform von vornherein ungeeignet. Auch sollten juristische Konstruktionen vermieden werden, die international nur wenig Akzeptanz finden – etwa die Anstalt in Liechtenstein. Was bleibt, sind AG-ähnliche Gesellschaften und AG-ähnliche Limited Companies. Welche Gesellschaftsform sich im Einzelfall anbietet, ist abhängig
vom Zweck und Ziel einer Unternehmung,
vom Recht der
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