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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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unten). Doch es gibt weitere Vorteile: Über die beherrschte Gesellschaft gewinnt der Trust eine eigene Rechtspersönlichkeit. Und er tritt durch die Verwendung der Gesellschaft in den Hintergrund, was die Anonymität verstärkt. Diese Konstruktion lässt keine Rückschlüsse aus öffentlichen Registern zu. Tritt der Inhaber der Gesellschaft bei Gründung oder Anteilserwerb dagegen im eigenen Namen auf, wird er je nach Land mit seinen Daten im Register erfasst. Das liefert den Behörden in der Heimat unter Umständen Informationen.
    Das Trust-Vermögen lässt sich über die Gesellschaft weiter splitten und steuerfrei verlagern. Mehrere beherrschte Gesellschaften können unabhängige Vermögensteile halten, zum Beispiel Immobilien, Depots, Jachten oder Kunst. So kann beispielsweise ein Jersey-Trust von einem Treuhänder auf der Isle of Man geleitet werden, der geschäftlich über ein oder mehrere Gesellschaften auf den British Virgin Islands tätig wird. Auf diese Weise ist es möglich, Vermögen steuerfrei und unerkannt zu streuen. Besonders die British Virgin Islands kommen wegen ihres attraktiven Gesellschaftsrechts für derartige Transaktionen infrage. Einen ähnlichen Service bieten auch die Bahamas.
    Der Verwaltungssitz einer Gesellschaft wird generell dort angenommen, wo die Geschäftsleitung residiert. Verteilen sich Betrieb und Verwaltung auf zwei Länder, kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen. Doppelbesteuerungsabkommen schaffen hier Abhilfe. Eine Ausnahme von der Regel machen die USA, die – weltweit einzigartig – die Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft haben. In Hongkong und Panama beispielsweise hat die Steuergesetzgebung eine territoriale Basis, sodass hier – unabhängig vom Sitz der Geschäftsleitung und von den Besitzverhältnissen – nur örtliche Einkünfte besteuert werden. Nicht uninteressant sind Offshore-Gebiete wie Gibraltar, die Isle of Man oder die Channel Islands. Denn nach englischem Recht ist eine Gesellschaft nur an dem Ort ansässig, von dem aus sie gelenkt wird.
    So kommt es, dass Gesellschaften, die auf der Isle of Man, in Gibraltar oder in Irland gegründet wurden, dennoch in diesen Ländern als nicht niedergelassen gelten, wenn ihre Geschäfte vom Ausland aus getätigt und keine Inlandsgewinne erzielt werden. Körperschaft- oder Einkommensteuer fallen somit nicht an.
    Viele Offshore-Gebiete begünstigen Gesellschaften, die sich in unmittelbarem Besitz nicht ansässiger Personen befinden, die sogenannten Exempt Companies. Soweit diese keine Inlandsgewinne erzielen, ist die Verwaltung vor Ort steuerunschädlich. So ist etwa die Exempt Company der Isle of Man völlig steuerbefreit, solange sie vom Ausland aus beherrscht wird und keine inländischen Geschäfte tätigt.
    Non-Resident Companies sind in Offshore-Ländern steuerfrei, wenn sie zwar im jeweiligen Hoheitsgebiet gegründet, aber vom Ausland aus gesteuert und kontrolliert werden. Auch Irland erlaubt das. Als Verwaltungssitz für Non-Resident Companies empfehlen sich somit Offshore-Länder, die nur Einkünfte aus Inlandsquellen besteuern. Damit lösen weder der Sitz der Gesellschaft noch der Sitz der Verwaltung eine Steuerforderung aus.
    HEDGEFONDS-MANAGER AUF ABWEGEN
    Beliebt sind Offshore-Gesellschaften aber auch bei Kriminellen. So hatte etwa der vom Würzburger Landgericht verurteilte ehemalige Hedgefonds-Manager Helmut Kiener Anleger- und Bankengelder in zweistelliger Millionenhöhe über Tarnfirmen auf den Cayman Islands abgezweigt – „zur Pflege seines luxuriösen Lebensstils“. Dabei stand ihm eine in Miami ansässige Kanzlei zur Seite, die „Mandanten aus aller Welt geholfen hat, Offshore-Firmen und ausländische Bankkonten einzurichten“, so das US-Department of Justice. Über weitere zwischengeschaltete Tochtergesellschaften wurden zwei Villen, zwei Privatjets und ein Helikopter gehalten.
    Kiener hatte innerhalb weniger Jahre nicht nur 4.500 Privatpersonen, sondern auch die beiden Großbanken Barclays (147 Millionen Euro) und BNP Paribas (40 Millionen) um insgesamt 300 Millionen betrogen. Selbst die Bankexperten waren auf die Versprechen des Diplompsychologen Kiener hereingefallen, von Renditen in Höhe von 825 Prozent innerhalb von zehn Jahren war die Rede. Anlegeranwälte der Münchner Kanzlei Mattil vermuten, dass bis zu 100 Millionen Euro des verschwundenen Geldes auf Konten von Offshore-Gesellschaften in der Karibik gelandet sind. Nur wo? Auf den Inseln zwischen Kuba und Aruba

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