Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
erhebt in der Praxis für ansässige Ausländer nur marginale Steuern. Das Land mit seinem reichen Immobilienangebot ist daher als Altersitz empfehlenswert. Doch bei länderübergreifenden Schenkungen und Erbschaften mit Vermögenswerten in Frankreich kommt es immer wieder zur Doppelbesteuerung in Deutschland.
Wer eine Immobilie erwerben will, sollte den Kauf steuerlich durch das Einschalten einer Société Civile Immobilière (SCI) optimieren. Damit vermeidet man im Todesfall eine Splittung der Erbschaft. Die SCI bietet satzungsmäßig große Vertragsfreiheit. So ist es beispielsweise möglich, dass sich der tatsächliche Erwerber und sein Ehegatte zu unwiderrufbaren Geschäftsführern der Gesellschaft ernennen. Mit diesem Konstrukt können Kinder oder Personen, die im Todesfall begünstigt werden sollen, schon zu Lebzeiten über Anteile der Gesellschaft verfügen – ohne dass der Erwerber selbst das Zepter aus der Hand gibt. Sogar eine Mehrheitsübertragung ist möglich. Eine progressive Übertragung der Gesellschaftsanteile zu Lebzeiten erlaubt es zudem, von Steuerermäßigungen zu profitieren, die alle zehn Jahre neu gelten. Dabei ergeben sich erhebliche Steuerersparnisse.
Der Besitz von Zweitresidenzen ist seit Anfang 2012 teurer geworden. Seitdem wird eine 20-prozentige Steuer auf den theoretischen Mietwert der Immobilie erhoben. Das betrifft rund acht Prozent der Immobilienbesitzer.
Gibraltar: Für Inhaber größerer Vermögen bietet sich die britische Kronkolonie am Südzipfel Europas als Steuerwohnsitz an. Hier können sie den Status eines High Net-Worth Individuals erwerben. Voraussetzungen. Sie zahlen jährlich eine Pauschale von 14.000 bis 20.000 Pfund an die Finanzbehörden, können ein persönliches Gesamtvermögen von mindestens zwei Millionen Pfund, einen Wohnsitz in Gibraltar (zur Miete oder gekauft) und einen jährlichen Mindestaufenthalt von 30 Tagen nachweisen. Der Vorteil: Es fällt dann keinerlei Steuerbelastung bei Einkommen, Erträgen, Erbschaften oder beim Vererben und Schenken an. Einmalige Gebühr für den diesen Status: 1.000 Pfund. Mehr als 1.000 vermögende Weltbürger besitzen bereits den Gibraltar-Pass. Und viele Ausländer, die in Südspanien (Marbella) Immobilienbesitz haben, lassen den von einer Offshore-Gesellschaft in Gibraltar halten. Die ansässigen Banken in der Kronkolonie sind zudem darauf spezialisiert, Vermögen von Ausländern steuerschonend über Trusts zu verwalten.
Großbritannien: Wer als Deutscher seinen Wohnsitz ins Königreich verlegt, ist nicht nur in der Heimat alle Steuern los. Möglich wird das durch drei Besonderheiten: Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen, den in Großbritannien üblichen Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicile“ sowie die generell liberale Einstellung zu Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben (siehe auch Seite 114). Dafür ist neben der Abstammung der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben – in der Praxis ist das nicht nachweisbar.
Folge: Einkünfte aus britischen Quellen müssen normal versteuert werden. Und: Ausländische Einkünfte sind nur dann zu versteuern, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis). In der Regel werden sie aber außerhalb des Landes, zum Beispiel auf den Channel Islands oder der Isle of Man, über einen Trust verwaltet. Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung bis auf null ist eine Überlegung wert. Auch lässt sich mit einem Trust umgehen, dass es kein deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer gibt.
Irland: Schriftsteller, Komponisten, Maler und Bildhauer sind völlig steuerfrei. Interessant für ausländische Privatpersonen ist es auch, vor Ort Tantiemen über eine Offshore-Gesellschaft steuerfrei zu kassieren.
Isle of Man: Nichtansässige zahlen nur Steuern auf Einkünfte, die auf der Insel entstanden sind. Vermögen kann über Trusts oder andere Offshore-Konstrukte steuerfrei gehalten werden.
Liechtenstein: Das Fürstentum zwischen Österreich und der Schweiz lebte jahrzehntelang davon, dass Menschen in anderen Ländern Gesetze brachen, indem sie ihre Steuern nicht zahlten und das Schwarzgeld bei den Banken und Treuhändern im Ländle versteckten. Seit der Unterzeichnung des
Weitere Kostenlose Bücher