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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Deutschen Bundesbank auf weltweit fast eine Billion Euro. 1989 waren es gerade mal gut 100 Milliarden Euro.
Direktinvestitionen insgesamt in Milliarden Euro 2009
Europa mit Russland
630,0
Amerika
263,7
Asien
69,3
Ozeanien und Polarregion
14,0
Afrika
7,5
Investitionen insgesamt
984,5
Quelle: Deutsche Bundesbank
    Bei Investitionsentscheidungen für ein bestimmtes Land sind mögliche Steuervorteile ein wichtiger Faktor. Doch vor dem Hintergrund volatiler Märkte und uneinheitlicher weltkonjunktureller Signale sind auch Planungs- und Rechtssicherheit, Verlässlichkeit sowie wirtschaftspolitische Stabilität wesentliche Faktoren bei der Standortwahl von Unternehmen.
Was Wegzügler in Europa erwartet
    Auch Privatpersonen hat Europa einiges an Steuersparmöglichkeiten zu bieten – nicht nur über den Einsatz gesellschaftsrechtlicher Konstruktionen. Doch im Gegensatz zu Unternehmen, die jederzeit Betriebsteile ins Ausland verlagern, den Hauptsitz jedoch in Deutschland beibehalten können, um Steuervorteile im Ausland zu nutzen, sind Privatpersonen in der Regel gezwungen, ihre Zelte in der Heimat komplett abzubrechen. Wer seinen Wohnsitz in ein möglichst niedrig besteuertes Land verlegen will, sollte sich daher über die Folgen im Klaren sein: Mit Aufgabe des Wohnsitzes und/oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland tritt an die Stelle der unbeschränkten Steuerpflicht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht der §§ 2 bis 5 AStG, wenn der Wegzügler weiterhin inländische Einkunftsquellen hat (siehe Seite 49).
    Ob ein Wegzug steuerlich vorteilhaft ist, hängt wesentlich von den steuerlichen Verhältnissen im Zuzugsland und der Zusammensetzung des Vermögens desjenigen ab, der wegzieht. Dabei kommt es nicht nur auf die laufende Belastung bei der Einkommensteuer vor und nach dem Wegzug an, sondern auch auf die Steuerbelastung im Todesfall. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Wegzügler seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte. Zudem muss die Steuerbelastung des Wegzugs selbst berücksichtigt werden (Wegzugbesteuerung, siehe Seite 49). Das betrifft vor allem nicht realisierte Wertsteigerungen bei Anteilen deutscher Kapitalgesellschaften, an denen der Wegzügler zu mindestens einem Prozent beteiligt ist. Denn um sich die Steuer dafür zu sichern, unterstellt das geltende deutsche Steuerrecht eine Veräußerung der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und besteuert den daraus resultierenden (fiktiven) Gewinn auf Basis des gegenwärtigen Wertes der Anteile (§ 6 Abgabenordnung, AO).
    Da diese Praxis aus EU -Sicht dauerhaft nicht haltbar ist, wird in den kommenden Jahren die Wegzugsbesteuerung geändert werden. Sie wird zwar nicht entfallen, die Steuerzahlung wird dann jedoch bei Wegzüglern innerhalb der EU und des übrigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) zinslos gestundet. Erst wenn die Anteile zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich veräußert werden, wird die Steuerzahlung – auch Jahre nach einem Wegzug – in Deutschland fällig. Dabei ist das Risiko einer doppelten Besteuerung sowohl in Deutschland als auch dem Zuzugsstaat nicht auszuschließen.
    Die Freiheit, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, ist in vielen Ländergesetzgebungen festgeschrieben. Doch sollten Privatpersonen dies nicht nur wegen einer dort anzutreffenden günstigeren Steuersituation tun, auch die Infrastruktur ist zu berücksichtigen. Wie ist es zum Beispiel um Verkehrsanbindungen, Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung, Telekommunikation, medizinische Versorgung, Ausbildungsmöglichkeiten und Kinderversorgung bestellt? Und wie um Sicherheit, Kultur, Sprache, Klima, Lebensqualität, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Lebenshaltungskosten oder Immobilienkauf? All diese Dinge sollten vor einem Umzug im Zuzugsland abgeklärt werden. Das kostet Zeit und Geld – ein Investment, das sich aber immer bezahlt macht. Zudem spielt eine Rolle, ob ein Auswanderer dauerhaft wegziehen oder nur in der Sonne überwintern und dort sein Schwarzgeld verleben will.
    Andorra: Es gibt keine Einkommen-, Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer.
    Belgien: Ausländer mit festem Wohnsitz in Belgien zahlen 15 Prozent Spitzensteuersatz, wenn sie ihren Beruf im Ausland ausüben.
    Campione: Faktisch gilt ein Nullsteuersatz, Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es nicht.
    Channel Islands: Es gilt eine Flat Tax von 20 Prozent, Erbschaft- und Schenkungsteuer sind unbekannt.
    Frankreich: Unser westlicher Nachbar

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