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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Unternehmensgewinne beträgt in Irland zwar nur 12,5 Prozent, so wenig wie in keinem anderen OECD -Land, doch dies muss nicht das letzte Wort sein: Mithilfe von kunstvollen Steuervehikeln, die appetitlich klingende Namen wie „Double Irish“ oder „Dutch Sandwich“ tragen, senken die Konzerne ihre Abgabenlast in Irland noch weiter. Dazu schleusen sie Gewinne aus ihrem Europageschäft von Dublin über die Niederlande nach Bermuda – dort ist Körperschaftsteuer ein Schimpfwort. Hinter den obskuren Namen verbirgt sich ein ausgefeiltes Finanzkonstrukt.
    So hatte beispielsweise die Google Ireland Ltd. 2009 einen horrenden Verwaltungsaufwand von 5,5 Milliarden Euro ausgewiesen. Grund: Die Europa-Sparte zahlt konzernintern hohe Lizenzgebühren an eine zweite irische Tochtergesellschaft für die Nutzung von dorthin ausgelagerten Patenten – daher der Name „Double Irish“. Diese zweite Gesellschaft ist zwar in Irland registriert, wird aber von den Bermudas aus gesteuert. Nach irischem Recht ist sie deshalb in Irland nicht steuerpflichtig. Google und andere Konzerne lenken so einen großen Teil ihrer europäischen und asiatischen Gewinne am Fiskus vorbei in die karibische Steueroase. Und dort müssen sie darauf keine Abgaben bezahlen. Doch damit nicht genug: Um zusätzlich Quellensteuer in Irland zu vermeiden, leitet Google das Geld nicht direkt nach Bermuda. Stattdessen nimmt es einen Umweg über die Niederlande. Dort ist eine weitere Google -Tochtergesellschaft zwischengeschaltet – das „Dutch Sandwich“.
    Der Aufwand lohnt sich: Nach Berechnungen des US-Steuerexperten Martin Sullivan zahlte Google 2010 auf internationale Gewinne von insgesamt 5,8 Milliarden Dollar nur 174 Millionen Dollar Steuern, das entspricht einem effektiven Steuersatz von drei Prozent (New York Times). Mit Steuerbetrug hat das nichts zu tun. Alles läuft völlig legal ab – und zum Segen des irischen Staates. Der weiß seine Bürger in Lohn und Brot und partizipiert an den Einnahmen aus Sozialleistungen. Noch, denn Irlands Tage als Steuerparadies sind gezählt, seit das Land im Zuge der Finanzkrise einen Rettungskredit der anderen Euroländer über rund 70 Milliarden Euro benötigte. Ein politische Preis wird über kurz oder lang als Gegenleistung für die Solidarität eingefordert werden.
    Es wäre sicher nicht im Interesse von Europas Bürgern und Unternehmen, den Steuerwettbewerb in der EU komplett auszuschalten, zwingt er doch Regierungen, sparsamer zu wirtschaften. Aber das Beispiel Irland zeigt, wie gefährlich es ist, sich im internationalen Steuerwettbewerb zu sehr auf Niedrigsteuern zu verlassen. Irlands Steueranreize haben wesentlich zu der Blase im Immobiliensektor auf der grünen Insel beigetragen, deren Platzen das Land an den Rand des Abgrunds gebracht hat.
    Im vergangenen Jahrzehnt verliehen irische Banken immer hemmungsloser Geld für überteuerte Immobilien, und das über zunehmend ungesicherte Hypotheken. Allein zwischen 2005 und 2008 wurden 673.000 Hypotheken genehmigt – bei einer Gesamtbevölkerung von 4,5 Millionen Einwohnern. Im Krisenjahr 2008 entsprachen die Schulden irischer Banken bei ausländischen Finanzinstituten 60 Prozent des irischen BIP – 2005 waren es noch zehn Prozent.
    Liechtenstein: Seit 2011 gilt für Unternehmen eine Flat Tax von 12,5 Prozent, gleichzeitig wurde die Coupon- und Kapitalsteuer abgeschafft. Stiftungen werden mit 1.200 Schweizer Franken jährlich pauschal besteuert.
    Niederlande: Niederländische Holding- und Finanzgesellschaften bieten sich an, wenn sowohl die niederländische Mutter- als auch die ausländische Tochtergesellschaft aktiv sind. Steuerliche Möglichkeiten ergeben sich durch den Wegfall oder eine Ermäßigung der Quellensteuer auf Dividenden. Wichtig ist dabei das Doppelbesteuerungsabkommen der Niederlande mit den Niederländischen Antillen, das die Quellensteuer faktisch auf null Prozent reduziert. Über 30.000 ausländische Holdinggesellschaften machen sich das bereits zunutze.
    Österreich: Im unternehmerischen Bereich gilt eine Gruppenbesteuerung, die eine grenzüberschreitende Verlustnutzung auf Gewinne in Österreich ermöglicht.
    Schweiz: Das Dutch-Swiss-Sandwich beruht darauf, dass eine Gesellschaft in den Niederlanden und eine Betriebsstätte in der Schweiz gegründet werden. 90 Prozent des Ertrags, der größtenteils aus Finanzgeschäften stammen muss, wird in der Schweiz versteuert – je nach Kanton fallen zwischen 18 und 34 Prozent an. Daneben gibt es

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