Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
einen Vorsprung in der Karibik. Mit einem verwalteten Vermögen von 130 Milliarden Dollar gehören die Bahamas zu den größten Offshore-Zentren für offene Fonds. Unternehmen und Privatpersonen sind steuerbefreit, hohe Register- und Verwaltungsgebühren sind der Preis dafür.
Wer sich auf den Bahamas niederlassen will, muss ein Mindestvermögen von zwei Millionen Dollar nachweisen und innerhalb von zwei Jahren nach Wohnsitznahme auf den Inseln mindestens 250.000 Dollar investieren. Zuzügler erwartet eine hohe Lebensqualität, allerdings auch hohe Lebenshaltungskosten.
Bermudas: Über 20.000 Offshore-Gesellschaften haben sich wegen der Nullsteuern auf den Bermudas niedergelassen. Vor allem für Rückversicherungsgesellschaften (1.700) sind sie ein Steuerparadies. Diese arbeiten vor allem für Konzerngesellschaften – ähnlich wie die Betriebskrankenkassen in Europa.
Auch Privatpersonen sind auf den Bermudas steuerbefreit. Dagegen ist eine Wohnsitznahme für sie hier kaum möglich, es gibt praktisch keine Aufenthaltsbewilligung. Bei der Vermögensverwaltung kommen Trusts zum Einsatz, die Einkommen über 100 Jahre steuerfrei akkumulieren können. Die OECD -Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und -betrug werden allerdings umgesetzt. Für europäische Privatpersonen sind die Bermudas damit heute kaum interessant. Für Unternehmen, die offshore aktiv sind und daher die geltenden Steuerfreiheiten innerhalb ihres weltweiten Niederlassungs-Netzwerks nutzen können, sieht es anders aus.
British Virgin Islands: Mit über 600.000 registrierten Gesellschaften nehmen die British Virgin Islands im weltweiten Offshore-Geschäft einen Spitzenplatz ein. Für Unternehmen, aber auch für Privatpersonen sind Einkommen von außerhalb der Inseln steuerbefreit. Das flexible Trust-Recht und die gute Beraterinfrastruktur machen die British Virgin Islands zu einem idealen Standort für die Vermögensplanung mit Trusts. Damit lassen sich vor allem Vermögen vor Pflichtteilsansprüchen enterbter Erben schützen. Aufenthaltsbewilligungen sind auf 25 Jahre beschränkt.Beim Immobilienerwerb wird zwischen „Land der Krone“ (Land im öffentlichen Besitz) und „Privatland“ unterschieden. Während man Land der Krone nur pachten kann, benötigen Ausländer für den Kauf von Privatland eine von der Regierung erteilte Lizenz. Für wirklich Reiche sind auch einige Inseln im Angebot. Generell werden beim Immobilienkauf britische Zuzügler bevorzugt. Steuerhinterzieher aus den USA und Europa sollten vorsichtig sein: Die OECD -Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und -betrug werden umgesetzt.
Cayman Islands: Die Caymans sind der fünftgrößte Finanzplatz der Welt, über zwei Billionen Dollar werden hier verwaltet. Eine echte Nullsteuer-Oase für Unternehmen und Privatpersonen. Das Trust-Gesetz gilt als vorbildlich im internationalen Offshore-Wettbewerb, es ermöglicht unter anderem, die strengen Erbschaftsregeln vieler Staaten zu umgehen. Trusts sind bis zu 50 Jahre steuerbefreit. Zuzügler erhalten für eine Aufnahmegebühr von 18.300 Dollar und ein Immobilieninvestment von rund 200.000 Dollar eine „Full Permanent Residence“ – wenn sie gute Referenzen nachweisen können. Für Fremde beschränkt sich das gesellschaftliche Leben auf den Inseln auf die multinationale und monetär orientierte Ausländergemeinde – vorrangig aus der Finanzwelt.
Die Cayman Islands sind vor allem für jene empfehlenswert, die für legale internationale Geschäfte eine Nullsteuerbasis suchen. Denn die OECD -Auskunftsrichtlinien in Steuerangelegenheiten werden eingehalten. Mit den Rekordverlusten in der Finanzindustrie 2008 haben auch die Staatsschulden der Caymans einen Höchststand erreicht. Um den Staatshaushalt zu sanieren, wurden 2010 die Steuern auf Tabak, Glücksspiel und Lotteriegewinne erhöht. Banken und Hedgefonds bleiben auch weiterhin steuerbefreit.
Niederländische Antillen und Aruba: Die Inselgruppe Bonaire, Curaçao und das heute unabhängige Aruba schufen als Erste Gesetze, die eine günstige Steuergestaltung für Offshore-Gesellschaften ermöglichten. Die Unternehmenssteuersätze liegen derzeit zwischen 2,4 und drei Prozent. Diese Steuervorzüge gelten bis 2019, aber nur noch für Gesellschaften, die vor 1999 gegründet wurden. Die Vorteile haben sich mit den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und den USA sowie Großbritannien auf die gesamten Niederländischen Antillen ausgeweitet.
Die neue, OECD -freundliche
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