Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
steuerbefreite Gesellschaftsform gibt es seit 2009. Sie heißt „Befreite Unternehmung der Niederländischen Antillen (NABV)“ und wird vorrangig als Holding eingesetzt. Bei ihr sind 95 Prozent des Einkommens aus der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft steuerfrei, die restlichen fünf Prozent werden mit 34,5 Prozent besteuert. Das ergibt einen Effektivsteuersatz von 1,725 Prozent. Zudem dürfen gezahlte Auslandssteuern angerechnet werden. Immobilienfirmen sind von den Gewinn- und Kapitalertragsteuern auf Einkommen aus ausländischen Immobilieninvestitionen befreit.
Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft auf den Niederländischen Antillen ist für international verschachtelte Unternehmen interessant, wenn aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen Vorteile im Vergleich zu einer Nullsteuer-Oase erzielt werden können. So ermöglicht es zum Beispiel das Abkommen mit den Niederlanden, Gewinne und Lizenzeinnahmen quellensteuerfrei auf die Niederländischen Antillen zu transferieren, um diese dort gänzlich steuerbefreit auszuschütten.
Privatpersonen sind mit ihren Auslandseinkünften und -vermögen steuerbefreit. Für ihre private Vermögens- und Steuerplanung bietet sich die private Stiftung, die „Stichting“ an, diese zahlt auf eingebrachte Vermögen keinerlei Steuern. Im Gegensatz zum Trust ist die Stichting eine juristische Person, die eine Trennung zwischen dem gesetzlichen und dem wirtschaftlichen Eigentümer von Vermögenswerten zulässt.
St. Lucia: Die nur 619,5 Quadratkilometer große Vulkaninsel zählt zu den modernsten Offshore-Zentren in der Region. Für Gesellschaften und Privatpersonen gilt Steuerfreiheit! Einziger Nachteil für Steuersünder: Das OECD -Informationsaustauschabkommen bei Steuerbetrug und -hinterziehung wird umgesetzt. Um vor lästigen Steuerbehörden in der Heimat sicher zu sein, müssen Steuersünder auf der Suche nach einem sicheren Hafen für Schwarzgeld also weiterziehen.
Die Immobilienpreise hängen stark von der Konjunkturlage der USA und vom Dollarkurs ab, um beides steht es 2012 nicht zum Besten. Karibik-Immobilien werden derzeit unter Preisdruck veräußert. Für Euro-Zahler ein guter Zeitpunkt, sich dort einzukaufen.
Fast jeder Inselstaat hat eigene Grund- und Immobilienkaufgesetze, daher sollte immer ein Anwalt eingeschaltet werden. Auf einzelnen Inseln gelten für Ausländer zwar Beschränkungen bei der Grundstücksgröße, grundsätzlich sind Fremde aber willkommen. Daueraufenthaltsgenehmigungen werden problemlos erteilt. Wegen der moderaten Preise sind bei deutschen Käufern vor allem Immobilien auf Antigua, Barbuda und in der Dominikanischen Republik bevorzugt. Als beliebteste Plätze bei internationalen Immobilienkäufern gelten Antigua, St. Lucia, Barbados, Curaçao und die Isla Margarita.
Das US-Offshore-System
Eine der bedeutendsten Steueroasen und das größte Schwarzgeld-Paradies weltweit, so lassen sich die USA beschreiben. Versuchten die US-Behörden Anfang der 1960er-Jahre noch, gegen den Offshore-Steuermissbrauch durchzugreifen und gegen die Steueroasen vor allem in der Karibik vorzugehen, sind die Vereinigten Staaten heute fest in das weltweite Offshore-System eingebunden. Das gilt vor allem für unternehmerische Aktivitäten.
Das US-Offshore-System funktioniert in drei Stufen. Auf Bundesebene bieten die USA eine Reihe von Steuerbefreiungen, Geheimhaltungsklauseln und Gesetzen, die darauf abzielen, in bester Offshore-Manier ausländisches Kapital anzulocken. So ist es US-Banken unter anderem erlaubt, Gewinne aus Straftaten, die im Ausland erfolgt sind, anzunehmen. Auch gelten für Banken Sonderregelungen, die sicherstellen, dass die Identität von Ausländern, deren Geld in den USA liegt, Dritten nicht preisgegeben wird.
Die einzelnen Bundesstaaten halten unterschiedliche Offshore-Köder bereit. In Florida beispielsweise wickeln vor allem Vermögende aus Lateinamerika ihre Bankgeschäfte ab. Ein Großteil dieser Vermögen stammt von Steuerflüchtigen oder ist kriminell erworbenes Geld, das durch die US-Geheimhaltungspraktiken geschützt ist, denn in der Regel tauschen die USA keine Bankdaten mit den Herkunftsländern der Kunden aus. In Bundesstaaten wie Delaware, Nevada und Wyoming gelten sehr günstige und ausgeprägte Formen kaum regulierter Geheimhaltung für Unternehmen, sodass hier große Mengen an illegalem Geld aus aller Welt angekommen sind. Diese Bundesstaaten unterliegen jedoch – wie alle anderen auch – den vollen
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