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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Auswanderung
Großbritannien
    So kümmert sich beispielsweise die britische Finanzbehörde nicht darum, ob Auswanderer offiziell als Ansässige anderer Staaten gelten. Betroffene müssen selbst aufwendig nachweisen, dass sich nicht nur ihr Wohnsitz, sondern auch ihr „gewöhnlicher“ Aufenthalt geändert hat. Ist das der Fall, werden britische Emigranten mit Sitz im Ausland in den ersten drei Jahren so behandelt, als hätten sie ihr Domizil nach wie vor in Großbritannien . Während dieser Zeit unterliegt ihr Vermögen auch der Erbschaftsteuer. Ein früher Tod kann für Erben somit steuerliche Folgen haben. Der „non-domiciled Residents“-Status garantierte mobilen Wohlhabenden, dass ihre ausländischen Einkünfte unversteuert blieben. Das wurde im April 2009 gesetzlich abgeschafft: Nach sieben Jahren Ansässigkeit in Großbritannien müssen die Non-Doms nun entweder nach britischem Recht Steuern für ihre Auslandseinkünfte zahlen oder eine Jahrespauschale von 30 000 GBP abführen.
USA
    Für die Steuerpflicht in den USA spielt die Staatsbürgerschaft eine wichtigere Rolle als Wohnsitz oder Domizil. Denn Bürger der USA müssen ihr weltweites Einkommen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz versteuern. Nur Einkünfte aus Auslandsquellen können zum Teil von der Steuer befreit werden, wenn der Bürger dauernd oder zeitweise im Ausland lebt. Zwar können im Ausland gezahlte Steuern in den USA in Abzug gebracht werden, davon ausgenommen sind Steuerzahlungen in Kuba, Irak und Libyen .
Italien
    Italiens Steuerbehörden sind gnadenlos. Ein neuer Artikel im Einkommensteuerkodex führte die grundsätzliche Annahme ein, dass ein italienischer Staatsbürger in Italien ansässig bleibt, wenn er in eine Steueroase emigriert – selbst, wenn der Name des Emigranten aus dem italienischen Bürgerregister entfernt wurde. Die Beweislast der Ansässigkeit außerhalb Italiens wurde voll auf den Emigranten abgewälzt.
Kanada
    Wegzüglern wird eine „Abreisesteuer“ auferlegt. Mit einigen Ausnahmen werden Emigranten so behandelt, als hätten sie ihr ganzes Vermögen zu einem fairen Marktwert verkauft. Die Zahlung der Abreisesteuer kann durch Hinterlegung von Sicherheiten bei den Steuerbehörden verschoben werden. Kapitalerträge aus diesen hinterlegten Sicherheiten unterliegen während dieser Zeit weiter der kanadischen Einkommensteuer.
Niederlande
    Ein ähnliches System gibt es in den Niederlanden. Emigranten, die wesentliche Aktienanteile an einer ansässigen niederländischen Gesellschaft haben, müssen eine „Wegzugsteuer“ zahlen, wenn der Aktienanteil innerhalb von zehn Jahren nach Auswanderung verkauft wird. Ein vergleichbares Stundungsmodell soll in Deutschland eingeführt werden.
Dänemark
    Der Staat erhebt eine Steuer in Höhe von 30 Prozent auf an Emigranten gezahlte Zinsen, die mindestens fünf von zehn der Abreise vorausgegangenen Jahre ortsansässig waren.
Spanien
    Spanier, die ihren steuerlichen Wohnsitz aufgeben, werden noch vier Jahre nach Aussiedlung so besteuert, als ob sie in Spanien ansässig wären, wenn sie in eine Steueroase ziehen.

7. Ökonomische Staatsbürgerschaft – Zweitpass
    Rund um den Globus sind immer mehr Investoren, Unternehmer und Vermögende an einer zweiten Staatsbürgerschaft oder an einem Zweitpass interessiert. So, wie sie ihre Vermögen in den letzten Jahren zunehmend international diversifiziert haben, versuchen sie auch, ihre persönlichen Verhältnisse stärker international auszurichten. Immobilien im Ausland, verbunden mit einer Aufenthaltsbewilligung und häufig auch einer zweiten Staatsbürgerschaft gehören dazu. Vor allem Vermögende versuchen auf diese Weise, Risiken zu minimieren.
    Sie alle sind im Visier jener Länder, die rund um den Globus mit „ökonomischen Staatsbürgerschaften“ und Zweitpässen locken. Häufig sind das Steueroasen, die für die im Fokus stehende Zielgruppe auch steuerlich attraktive Rahmenbedingungen bieten. Vor allem dann, wenn bei den Zuzüglern Vermögen und Erträge von außerhalb des Landes kommen beziehungsweise im Ausland entstehen. Wichtig ist für die Zielgruppe aber, welche Reputation diese Länder im Einzelfall haben und ob eine Ein- und Ausreise für sie dauerhaft uneingeschränkt möglich ist.
    Für Staatsbürgerschaften gilt:

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