Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
Vom Netzwerk:
lassen.
    Schuldenstaaten brauchen das Geld ihrer Reichen
    Vermögensabgabe, Lastenausgleich, Zwangsanleihen – mitten in der Krise sind Forderungen nach einer Reichtumssteuer anscheinend noch gefragter als Milliardärs-Bashing. Die Finanzminister scheinen Gefallen daran zu finden. Für die gebeutelten Krisenländer Europas könnte das ein „interessantes“ Modell sein, verlautet aus dem Berliner Finanzministerium. Das gelte besonders für die Staaten, in denen „ein schwieriges Verhältnis“ zwischen dem Steueraufkommen und dem Privatvermögen herrsche, beispielsweise in Italien . Die italienischen Privathaushalte verfügen über ein Finanzvermögen von 175 Prozent der Wirtschaftsleistung, die Schuldenquote des Landes beträgt 120 Prozent. „Müssten die Italiener nun eine Vermögensteuer in Höhe von 15 Prozent zahlen, würde ihr Finanzvermögen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwar auf 150 Prozent der Wirtschaftsleistung abschmelzen, zugleich könnte der Staat seine Schuldenquote aber unter die kritische Marke von 100 Prozent drücken“, so der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer .
    Auch in anderen Krisenstaaten wie Griechenland, Irland, Portugal und Spanien übersteigt das Geldvermögen der Privathaushalte die öffentlichen Schulden enorm. „Würden die Wohlhabenden der Euro-Zone 40 Prozent ihres Vermögens an den Staat überweisen, wären auf einen Schlag alle öffentlichen Schulden getilgt.“
    (s. dazu Artikel Diskussion über Zwangsabgaben vom 13.07.2012 unter www.sueddeutsche.de )
    Quellen: Allianz, IWF

1. Steuersündern auf der Spur
    Die Finanzbehörden verfügen über immer mehr Möglichkeiten, Geld- und Warenströme zu kontrollieren. Die Überwachungsinstrumente greifen diesseits und jenseits der Grenze und werden effektiver:
Grenzkontrolle: Bürger müssen bei einem Grenzübertritt mitgeführte Barmittel ab 10 000 Euro selbstständig deklarieren, wenn sie aus der EU aus- oder einreisen. Die schriftliche Auflistung umfasst Bares, Wertpapiere, Schecks sowie die Erklärung, woher die Mittel stammen und an welchen Empfänger sie gehen sollen. Gleiches gilt bei Reisen innerhalb der EU bei Straßenkontrollen von Zoll oder Bundespolizei.
Kontenabruf: Finanzbeamte dürfen bundesweit danach suchen, bei welchen heimischen Banken Bürger Konten und Depots unterhalten oder in den vergangenen drei Jahren aufgelöst haben. Im Jahr 2011 erfolgten über 54 000 Kontenabrufe, 230 pro Tag. Dabei geht es aktuell meist nicht mehr darum, Steuersünder aufzutreiben, sondern darum, ausstehende Forderungen des Fiskus zu vollstrecken. Denn wenn ein Steuerschuldner behauptet, er habe kein Geld, nutzen die Vollstreckungsstellen der Finanzämter das Instrument der Kontoabfrage häufig dazu, versteckte Konten aufzuspüren, auf denen Geld des Schuldners geparkt worden sein könnte. Denn die Abfrage fördert nicht nur die eigenen Konten des Betroffenen zutage, sondern auch all diejenigen, über die er verfügungsberechtigt ist.
Jahresbescheinigung: Banken müssen eine Liste zu Kapitaleinnahmen und Spekulationsgeschäften erstellen. Diese muss nicht zwingend der Steuererklärung beigefügt werden, Finanzbeamte fordern sie jedoch häufig für ihre Akten an.
Auslandsgeld: Seit Mitte 2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie mittlerweile in rund 50 Ländern.
Informationsaustausch: Seit 2006 werden innerhalb der EU Auskünfte zur Durchführung von Steuerstrafverfahren erteilt. Die EU-Staaten müssen bei grenzüberschreitenden Anfragen alle Bankverbindungen im Land zügig ermitteln, wenn heimische Beamte wegen Steuerhinterziehung nachfragen. Durch neue Abkommen haben sich in den letzten drei Jahren zahlreiche Drittstaaten wie Liechtenstein oder die Schweiz sowie abhängige oder assoziierte Gebiete wie Guernsey und Jersey oder die Turks & Caicos Islands dem Verfahren angeschlossen. Insgesamt erteilen mittlerweile über 75 Länder dem deutschen Fiskus Auskünfte in Steuerangelegenheiten.
Steuernummer: Seit Mai 2008 gibt es die bundeseinheitliche Steuernummer. Diese Kennziffer müssen Anleger auch angeben, wenn sie ein Konto im Ausland besitzen. Das sorgt innerbehördlich und grenzüberschreitend für einen reibungslosen Datenabgleich und ist auch für weitere geplante

Weitere Kostenlose Bücher