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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Kontrollen nutzbar.
Geldwäsche: EU-weit unterliegen immer mehr Institutionen und Berufsgruppen Meldepflichten im Kampf gegen Geldwäsche. Banken müssen selbst bei Nummernkonten Kundenidentität und Bareinzahlungen festhalten. Da Steuerhinterziehung einbezogen ist, sind auch Finanzintermediäre, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und Unternehmer betroffen, die Bares ab 15 000 Euro erhalten.
Internet-Scanning: Deutsche Finanzämter durchforsten mit einer lernfähigen Suchmaschine täglich rund 100 000 Seiten im Internet nach Steuersündern. Aufgespürt werden sollen vor allem gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie ebay , die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen.
    Steuersünder, die darauf vertrauen, nicht geprüft zu werden, gehen ein hohes Risiko ein. Moderne Datenverarbeitung und immer mehr Angaben auf elektronischem Weg tragen verstärkt dazu bei, dass Betriebsprüfer schneller auf Abweichungen aufmerksam werden.
    Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehung (IZA)
    Geht es um steuerlich interessante Auslandsthemen, können Finanzbeamte, Betriebsprüfer oder Fahnder auf umfassendes Datenmaterial einer nahezu unbekannten Sammelstelle zugreifen: Die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehung (IZA) unterstützt die Finanzbeamten durch Hinweise und laufende Beobachtung, welche aktuellen Entwicklungen sich grenzüberschreitend abzeichnen. Die IZA hortet zentral alle Unterlagen, die steuerlich relevant sein könnten, und stellt eigene Ermittlungen an. Besonderes Augenmerk richtet sie dabei auf Briefkasten- und Domizilgesellschaften, Steueroasen und Anlagen in geschlossenen Auslandsfonds. Zur Datenerfassung gehören auch die vom Zoll im täglichen Einsatz gesammelten Daten.

2. Steuerfahnder – die Elitetruppe des Fiskus
    Neben 115 000 Finanzbeamten und 14 000 Betriebsprüfern gibt es derzeit rund 2600 Steuerfahnder – die Elitetruppe des deutschen Fiskus. Sie hat kein Gesicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit. Die Steuerbürger wissen zwar, dass es sie gibt, aber die wenigsten haben sie je zu Gesicht bekommen.
    Steuerfahnder sind Hilfspolizisten der Staatsanwaltschaft – nur ohne Waffen. Sie warten oft tagelang auf entlassene Manager, misstrauische Buchhalter, frustrierte Ehefrauen, verbitterte Geliebte, Hinweise vom Zoll und auf den Zufall. Haben sie dann eine Spur, kommen die Fahnder aus der Deckung und nehmen die potenzielle Beute genauer ins Visier. Dabei machen sie keinen Unterschied zwischen „normalen“ Steuerpflichtigen, Konzernchefs oder führenden Politikern. Auf der Jagd nach hinterzogenen Steuern leisten sie ganze Arbeit. Und sind sie erst einmal fündig geworden, stehen sie irgendwann früh morgens unangemeldet vor der Haustür – ohne Rücksicht auf das gesellschaftliche Ansehen des potenziellen Steuersünders.
    Die Fahnder arbeiten nach den Regeln der Strafprozessordnung: Sie dürfen Beweismittel beschlagnahmen, Wohnungen und Büros durchsuchen und Verdächtige vorläufig festnehmen. Sie sind außerdem befugt, im Umfeld des Verdächtigen zu ermitteln, bei Freunden, Lieferanten und Banken. Wirklich schützen kann sich vor den Durchsuchungsaktionen der Steuerfahnder niemand.

3. Hausbesuch von der Steuerfahndung
    Wer redet, wenn die Fahnder an der Haustür klingeln, hat schon verloren. In einer solchen Situation ist ein kühler Kopf gefragt. Deshalb sollte sich jeder, der mit dem Besuch der Steuerfahndung rechnen muss, bereits im Vorfeld überlegen, wie er im Fall der Fälle reagiert.
    Das „Muss“ eines Durchsuchungsbeschlusses
Schriftform! Alles andere ist nur in den engen Grenzen von „Gefahr im Verzug“ zulässig.
Unterschrift des Richters (die der Polizei genügt nicht)
Angabe der Straftat, deren Sie beschuldigt werden
Konkreter Vorwurf, wodurch die Tat begangen sein soll
„Ziel und Zweck“, das heißt Auffinden von Beweismitteln
Konkrete Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume
Frist: Ausstellung innerhalb der letzten sechs Monate
    Was man beachten sollte
    Hausdurchsuchungen müssen durchgestanden werden. Rechtsbehelfe haben wenig Sinn. Alles, was mitgenommen wird, müssen die Ermittler aufzeichnen. Eine solche Inventurliste sollte sich der Verdächtige aushändigen lassen und auf einer detaillierten Aufstellung bestehen. Er sollte nichts freiwillig

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