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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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operierende Unternehmen heraus
    2003 hat der deutsche Gesetzgeber die Dokumentation von Verrechnungspreisen zur Pflicht gemacht. Seitdem müssen Unternehmen bei Betriebsprüfungen binnen 60 Tagen genaue Angaben zu allen Liefer- und Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen im Ausland vorlegen. Neben der exakten Darlegung einzelner Sachverhalte sind auch Wahl, Anwendung und Angemessenheit der gewählten Verrechnungsmethoden zur Zufriedenheit der Prüfer zu begründen. Firmengruppen, deren Entgelte die Gesamtsumme von fünf Millionen Euro für Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen und von 0,5 Millionen Euro für Lieferungen anderer Leistungen nicht übersteigen, sind von den Dokumentationspflichten weitestgehend befreit.
    Ã–konomisch betrachtet haben Verrechnungspreise zweierlei Bedeutung: Zum einen erfüllen sie eine Lenkungsfunktion und dienen der gezielten Unternehmenssteuerung. Transferpreise erlauben eine Gewinnzuordnung auf die einzelnen Beteiligungsgesellschaften. Dadurch – und hier kommt die zweite Funktion insSpiel – können international verzweigte Unternehmen Unterschiede in der Höhe der Steuerbelastung verschiedener Länder ausnutzen, indem sie Gewinne in Standorte verlagern, die einer geringeren steuerlichen Belastung unterliegen. Dabei sollte man jedoch auf das Verhältnis von Auslands- zu Gesamtumsatz und Ausreißer in der Ergebnisverteilung achten. Erzielt ein Standort eine positive Marge, ein anderer jedoch negative Erträge, liegt für die Betriebsprüfer ein Verdachtsmoment vor. Steigt zudem die Umsatzrendite in einer der Auslandsvertriebsgesellschaften auf über zehn Prozent, gehen bei den Betriebsprüfern die Warnleuchten an.
    Steuersätze, Vorlagefristen und Sanktionen ausgewählter Länder
Länder
Effektiver Unternehmenssteuersatz
Vorlagefristen
Sanktionen
Brasilien
34 %
20 Tage nach Anforderung
keine speziellen Vorschriften.
bis zu 225 % des Mehrergebnisses
China
25 %
Innerhalb von 20 Tagen nach Anforderung
bei Nichtvorlage max. 20 000 RMB (ca. 2000 EUR)
bei Steuerkorrekturen erhöhte Verzugszinsen
Deutschland
30–33 %
60 Tage nach Aufforderung (30 Tage bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen)
bei verspäteter Vorlage min. 100 EUR/Tag
bei Nichtvorlage 5–10 % des Mehrergebnisses
Großbritannien
28 %
30 Tage nach Aufforderung
bis zu 100 % des Steuermehrbetrags
Indien
42,2 %
30 Tage nach Anforderung
einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich
100 %–300 % des Steuermehrbetrags
Mexiko
30 %
nach Anforderung
keine speziellen Vorschriften
40 % bis 75 % des Mehrergebnisses
Niederlande
25,5 %
nach Anforderung
evtl. Fristverlängerung möglich
keine speziellen Vorschriften
max. 100 % bei böswilliger Absicht
Polen
19 %
7 Tage
Strafsteuersatz auf Korrekturen 50 %
potenziell weitere Strafen bis hin zu Haft
Russland
20 %
innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung
keine gesetzliche Fristenregelung
keine speziellen Vorschriften
Verzugszinsen und Strafzuschlag (max. 20 %)
Ungarn
10 %
Erstellung spätestens mit der Steuererklärung, Vorlage unmittelbar nach Aufforderung
bei Nichtvorlage max. 2 Mio. HUF (rund 7000 EUR)
für Steuerkorrekturen greifen die üblichen Sanktionsnormen
USA
39,5 %
30 Tage nach Anforderung
20 %–40 % des Mehrergebnisses
    Quelle: Deloitte, Rödl & Partner
    Erschwerend kommt für deutsche Unternehmen hinzu, dass sie seit 2008 bei grenzüberschreitenden Produktionsverlagerungen den Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Kundenstamm sowie aller erbrachten Dienstleistungen ermitteln müssen. Teil des Transferpakets sind die mit der Verlagerung zusammenhängenden Chancen und Risiken. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass neben den stillen Reserven der zu übertragenden Wirtschaftsgüter auch das übergehende Gewinnpotenzial in Deutschland versteuert wird.
    Unternehmen, die in der Vergangenheit Fertigungsbereiche oder den Vertrieb ins Ausland verlagert haben, müssen sich mit dem Problem auseinandersetzen, da die rückwirkende Anwendung des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei bleibt die Frage offen, wie das Transferpaket im Ausland zu bewerten ist und wo die Aufteilung nach Einzelwirtschaftsgütern erfolgt. Um keine hohen Kosten zu riskieren, sollten sich Unternehmen gut beraten

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