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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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ein Umzug nach Großbritannien, Campione , auf die Channel Islands , nach Liechtenstein oder Madeira bringen. Diese Oasen verzichten nicht nur auf die Erbschaftsteuer, sondern erheben teilweise sogar gar keine Steuern. Doch der Teufel steckt dort im Detail. Großbritannien bietet die Vergünstigungen dem, der nicht für immer auf der Insel leben will. Auf den Channel Islands muss das Mindesteinkommen für eine Zuzugsbewilligung 150 000 Pfund betragen.
Wird eine Einkommensteuer-Oase gesucht, ist eine radikale Trennung von Deutschland erforderlich. Während für Zwecke der Erbschaftsteuer ein Zweitwohnsitz in Deutschland nicht schädlich sein muss, macht ein Wohnsitz in Deutschland viele Modelle zunichte, mit denen Einkommensteuer gespart werden soll. In diesem Fall werden die im Ausland gezahlten Steuern oft nur auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Im Ergebnis ist daher mindestens die deutsche Einkommensteuer zu zahlen. Dies wurde schon manchem Sportler zum Verhängnis, der glaubte, in Monaco seine Schäfchen im Trockenen zu haben.
Wenn es um die Verlagerung von Unternehmenseinkünften geht, sind Steuersätze von zehn bis 25 Prozent für Unternehmen in vielen Staaten der EU die Regel. Zu nennen sind etwa Irland, Niederlande, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen , die Slowakische Republik sowie Slowenien und die Tschechische Republik . Zur Nutzung der Steueroase ist in diesem Fall die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Niederlassung in dem betreffenden Land erforderlich. Steuerlich anerkannt werden Gesellschaften aber nur, wenn diese ihre Tätigkeit auch im Ausland ausüben. Erfolgt die Geschäftsführung von Deutschland aus, unterliegt sie in vollem Umfang der deutschen Körperschaftsteuer. Sinnvoll sind diese Gestaltungen daher nur, wenn tatsächliche, operative Tätigkeiten ins Ausland verlagert werden.
    Sind die Gewinne im Ausland steuerfrei vereinnahmt, ist das nächste Problem, die Gewinne auch steuerfrei nach Deutschland zu transferieren. Viele Staaten in der EU sehen vor, dass bei Ausschüttungen ins Ausland Quellensteuer einzubehalten ist. Dies gilt insbesondere auch für die beliebte Schweiz . Die Kunst besteht hier, durch Ausnutzung der DBA und richtige Kombination der eingeschaltenen Steueroasen die Quellensteuer zu vermeiden. Beispielsweise bietet hier Dänemark interessante Vorteile. Die Nutzung von Steueroasen erfordert somit nicht nur steuerrechtliches Know-how, sondern auch logistischen Aufwand und Konsequenz.
    Europäischer Steuerstress
    Was für Unternehmen traumhaft ist, ist für Finanzminister ein Albtraum: Die Esten nutzen die Möglichkeiten, die ihnen der Standortwettbewerb bietet, geschickt aus. Sie besteuern Unternehmen nicht, solange diese den Gewinn nicht auskehren. Der Steuersatz auf reinvestierte Gewinne ist Null. Damit haben die Esten auf die Spitze getrieben, was die Iren vorgemacht haben: Der grünen Insel ist es mit einem attraktiven Steuersatz gelungen, weit in die Gruppe der reichen EU -Länder vorzustoßen. Diese Strategie hat unter den Beitrittsstaaten zwischenzeitlich zahlreiche Nachahmer gefunden. Doch auch etablierte Mitglieder des einst rein westeuropäischen Clubs, etwa Österreich , haben die Steuern gesenkt.
    Die Unternehmen stellen sich darauf ein: Sie investieren im Osten unter anderem deshalb, weil sie dort weniger Steuern zahlen und versuchen, Gewinne in Tochtergesellschaften zu verlagern, die in Niedrigsteuerländern liegen, indem sie Verrechnungspreise, Lizenzentgelte oder Finanzierungen entsprechend gestalten.
    Besteuerung nach dem Sitzlandprinzip
    Die Besteuerung nach dem Sitzlandprinzip wäre wohl am schnellsten zu beschließen. Eine einheitliche EU-Körperschaftsteuer käme jedoch einer Selbstentleibung der Neu-Mitglieder gleich, ihnen würde ein wichtiges Instrument im Aufholwettbewerb genommen. Realistisch erscheint daher, dass sich die Kommission zunächst darauf konzentrieren wird, die Gewinnermittlungsvorschriften anzugleichen. Das ist angesichts der unterschiedlichen nationalen Steuertraditionen nicht leicht. Befürworter bauen jedoch auf die EU-Klausel der „verstärkten Zusammenarbeit“. Sie erlaubt es acht Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen enger zusammenzuarbeiten.
    Wäre das Ziel einer Harmonisierung tatsächlich nur die Offenlegung bisher verdeckter Belastungsunterschiede, ließe sich dagegen wenig einwenden:

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