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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Transparenz fördert den Wettbewerb.
    Es geht um mehr: Sind die Belastungsunterschiede bekannt, wird das nicht nur die Debatte über Mindeststeuersätze beflügeln.
    Schon gibt es Gedankenspiele, den Gewinn von Konzernmutter und Tochtergesellschaft zu konsolidieren, um ihn auf die Mitgliedstaaten zu verteilen, die dann mit ihren Sätzen besteuern könnten. Damit stünde die Steuerautonomie der EU-Staaten auf dem Spiel.
    Unterstützung erhalten sie dabei vom EuGH . Die Richter in Luxemburg zeigen sich in den letzten Jahren entschlossen, die grenzenlose Freiheit für Kapital, Unternehmen, Dienstleistungen und Bürger in der EU durchzusetzen. Mit immer neuen Urteilen schießen sie steuerrechtliche Barrieren der Freizügigkeit weg. Zu Recht: Es ist nicht einzusehen, warum ein Unternehmer in Karlsruhe , der im benachbarten Straßburg wohnen möchte, anders behandelt wird, als wenn er nach Stuttgart zieht. Bisher musste er seine gesamten stillen Reserven versteuern, wenn er seinen Wohnsitz über die Grenze verlegte.
    Den Richtern ist auch zuzutrauen, dass sie in Kürze den Konzernen den Weg freimachen, Gewinne in einem EU-Mitgliedstaat direkt mit Verlusten in anderen Ländern zu verrechnen. Mehrere Länder – zum Beispiel Österreich – praktizieren das bereits mit Erfolg.
    Ruf nach Steuerharmonisierung
    Der Ruf nach einer Steuerharmonisierung oder einer Mindestbesteuerung in der EU wird immer wieder laut, vor allem von Ländern wie Deutschland oder Frankreich , in denen die Steuerbelastung für Unternehmen besonders hoch ist. Die EU-Kommission ist diesem Begehren gegenüber nicht abgeneigt.
    EU-Mehrwertsteuerbetrug – ein Karussellgeschäft
    Allein dem deutschen Fiskus gehen nach Schätzungen des ifo Instituts jährlich durch Umsatzsteuerbetrug rund 17 Milliarden Euro verloren, davon entfallen rund zwei Milliarden auf den grenzüberschreitenden Karussellbetrug. Europaweit liegen die Verluste durch Mehrwertsteuerbetrug sogar bei 100 Milliarden Euro. Doch am richtigen Weg zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs scheiden sich innerhalb der EU die Geister. Die einen mahnen eine konsequentere Kontrolle und Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten an, die anderen fordern mehr EU -Kompetenzen in der Betrugsbekämpfung, wieder andere sehen das Heil in einem Systemwechsel bei der Umsatzsteuererhebung.
    Attraktiv ist diese Form des Betrugs, weil er wenig Aufwand erfordert, die Gewinne hoch und die Entdeckungsrisiken gering sind. Deutschland ist von den Betrügereien überdurchschnittlich betroffen, weil die Steuerbehörden im Vergleich zu den romanischen Ländern die Steuer schneller erstatten und es Betrügern damit erleichtern, abzutauchen und Nachprüfungen zu entgehen. Bei allen Unterschieden in der Verfolgung haben die EU -Mitgliedstaaten eines gemeinsam: Sie hüten ihre steuerpolitischen Kompetenzen. Das erschwert die grenzüberschreitende Betrugsbekämpfung.
    Das Geschäft auf Kosten des Fiskus lässt sich beliebig wiederholen, indem Waren mehrfach im Kreis über die Grenze geschleust werden, bis ein konkurrenzlos niedriger Preis sowohl einen ordentlichen Profit als auch eine marktbeherrschende Stellung garantiert. Die Umsatzsteuer-Karusselle profitieren dabei von den komplizierten Gesetzen, der Zersplitterung der Steuerverwaltung und davon, dass die Zuständigkeiten der Strafverfolger unklar sind. Bis sich die Staatsanwaltschaft eines Falles annimmt, vergehen oft mehrere Monate, zuweilen Jahre.
    Wie der Karussellbetrug funktioniert
    Betrüger nutzen den Umstand, dass Lieferungen über die EU -Binnengrenze umsatzsteuerfrei sind. Sie bauen grenzüberschreitende Lieferketten, vor allem mit hochwertigen Waren auf. Dabei liefert eine „Zwischengesellschaft“ Waren steuerbefreit an eine in einem anderen EU -Staat beheimatete Scheinfirma (Missing Trader). Diese liefert die Waren im Inland an den Drahtzieher des Betrugs (Broker) oder andere zwischengeschaltete Mittelsmänner weiter und meldet die Umsatzsteuer für diese Lieferung an, führt diese jedoch nicht ab. Das Finanzamt zahlt die Vorsteuer aus, ohne die der Vorsteuer entsprechende Umsatzsteuer vom inzwischen untergetauchten oder zahlungsunfähig gewordenen Missing Trader einziehen zu können. Dieses Geschäft lässt sich immer weiter betreiben: Anschließend kann der Broker wieder eine steuerbefreite Lieferung an die Zwischengesellschaft anmelden,

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