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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Franzosen finden keine Jobs (22,7 Prozent), und das Staatsdefizit läuft aus dem Ruder. Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben werden nicht beherzt angegriffen.
    Urlaubsland Frankreich
    Frankreichs Charme ist Ausländern nicht entgangen, denn es ist das begehrteste Urlaubsland der Welt – noch vor Spanien . Da es problemlos möglich ist, Chalets, Appartements oder alte Bauernhäuser zu kaufen, erlebt das Nachbarland eine friedliche Invasion von Engländern, Niederländern, Skandinaviern, Schweizern und Deutschen. Dabei können die Neuankömmlinge, selbst wenn sie eine Immobilie besitzen, in den ersten beiden Jahren als nicht ansässig behandelt werden. Nach französischem Recht gelten Ausländer erst dann als ansässig, wenn sie ihr Domizil in Frankreich haben, dort überwiegend ihre Einkünfte verdienen oder Frankreich das Zentrum ihrer Wirtschaftsinteressen ist.
    Steueroptimierter Immobilienkauf
    Oft ist es vorteilhaft, die Immobilie durch eine sogenannte „Société Civile Immobilière (SCI)“ zu halten. Damit vermeidet man im Todesfall eine Splittung der Erbschaft, wie es bei ausländischem Immobilienbesitz sonst vorkommt. Da in Frankreich solche Gesellschaften eine sehr große Vertragsfreiheit zulassen, können zahlreiche Vorkehrungen in der Satzung geregelt werden. So kann man beispielsweise sich und seine Ehefrau als unwiderrufbare Geschäftsführer dieser Gesellschaft ernennen, sodass Kinder oder Personen, die man im Todesfall begünstigen möchte, schon zu Lebzeiten über Anteile der Gesellschaft verfügen können. Es ist sogar möglich, die Mehrheit der Gesellschaftsanteile zu übertragen, ohne dass die Geschäftsführung das Sagen über die Immobilie verliert. Eine progressive Übertragung der Anteile ermöglicht zudem, von den verschiedenen Steuerermäßigungen und Reduzierungen zu profitieren, die alle zehn Jahre in Frankreich neu aufgebraucht werden können. Eine sukzessive Übertragung zu Lebzeiten kann somit zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
    Wie Ausländer besteuert werden
    Ausländer mit Wohnsitz und Domizil in Frankreich müssen ihr weltweites Einkommen dort versteuern und genießen somit die Vorteile des Splitting. Die Einkommen des Steuerpflichtigen, seiner Frau und Kinder werden addiert und durch einen bestimmten Faktor dividiert – Ehepaar Faktor 2, für jedes abhängige Kind zuzüglich 0,5. Die anfallende Steuer wird mit der Gesamtzahl multipliziert, woraus sich die tatsächliche Steuerlast zwischen fünf und maximal 54 Prozent ergibt. Privatpersonen mit Grundbesitz unterliegen einer lokalen Grundsteuer, die anteilsweise auf dem Einkommen basiert. Daneben gibt es für Ansässige seit 1989 eine Vermögensteuer. Hier kommen für Nichtansässige nur französische Werte in Betracht, die einen Grundfreibetrag von 720 000 Euro übersteigen. Dann: 0,55 bis 1,8 Prozent. Für Nichtansässige gibt es weitere Ausnahmen:
Betriebsvermögen oder Anteile an Personengesellschaften, sofern der Steuerpflichtige/Teilhaber vorrangig für die Gesellschaft arbeitet; Anteile an Kapitalgesellschaften sind befreit, wenn dem Steuerpflichtigen mindestens 25 Prozent des Kapitals gehören und er im Unternehmen tätig ist
Antiquitäten, Kunstobjekte, Patente, Urheberrechte, Renten, Pensionen sowie langfristig gepachtete Forst- und Agrarflächen
Finanzanlagen, außer Aktien von Gesellschaften, deren Vermögen zu über 50 Prozent aus inländischen Immobilien besteht
Immobilienbesitz in bestimmten Staaten, mit denen Steuerabkommen bestehen
    Beim Immobilienkauf wird eine Grunderwerbsteuer fällig. Diese beträgt für privat genutzte Immobilien maximal 6,33 Prozent, für gewerbliche Immobilien 4,89 Prozent. Bei Neubauten entfällt die Grunderwerbsteuer, dagegen wird eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent fällig.
    Frankreich erhebt in der Praxis für Ausländer, auch wenn sie dort ansässig sind, nicht so hohe Steuern, wie viele meinen. Daher ist es zur Wohnsitznahme – auch als Alterssitz – unbedingt empfehlenswert. Doch bei länderübergreifenden Schenkungen und Erbschaften mit Vermögenswerten in Frankreich kommt es immer wieder zur Doppelbesteuerung in Deutschland:
Doppelte unbeschränkte Steuerpflicht: Bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht kann ein deutscher

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