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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Staatsangehöriger, der sich in Frankreich niedergelassen hat, einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern für die Dauer von fünf Jahren unterworfen sein.
Nicht-Anrechnung in voller Höhe der im Ausland gezahlten Steuer: Im Ausland gezahlte Steuer kann in Deutschland nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Die Steuer kann nur angerechnet werden, wenn diese auf einem Vermögenswert errechnet wird, der nach dem deutschen Steuerrecht als „Auslandsvermögen“ gilt. Ab 2012 werden Zweitwohnungen von Ausländern mit 20 Prozent auf den theoretischen Mietwert besteuert. Davon betroffen sind alle Ausländer, die nicht dauerhaft in Frankreich ansässig sind.
    Hinterlässt ein deutscher Steuerpflichtiger Bankkonten oder Forderungen, deren Schuldner in Frankreich ansässig ist, können die Erben die in Frankreich für die Übertragung dieser Güter bezahlten Steuern in Deutschland nicht absetzen. Auch ist die Anrechnung nur auf die in Deutschland für dieses Auslandsvermögen geschuldete Steuer möglich. Ein Erbschaft-DBA zwischen Deutschland und Frankreich soll diesem steuerlichen Unsinn jetzt ein Ende setzen. Das DBA enthält eine Informationsaustauschklausel sowie eine Klausel zur Kooperation bei Steuerforderungen.
    Weitere Informationen:
    Hohl & Associés, Avocats à la Cour
58, avenue d’léna, F-75116 Paris
Tel.: 0033-1-53 64 60 00, Fax: 0033-1-53 64 60 09, www.hohl-avocats.com
    Umfangreiche Steuerreform
    Mitte 2011 wurde der Steuerbereich umfangreich reformiert: Den Steuersatz für Veräußerungsgewinne erhöhte man auf 19 Prozent, die Besteuerung von Dividenden und Einkünften aus Obligationen wurde um ein Prozent heraufgesetzt, die Veräußerungsgewinnsteuer bei Immobilien um ein Prozent erhöht, Darlehenskosten können nicht mehr abgesetzt werden, die Einkommensteuer wurde von 40 auf 41 Prozent erhöht und Steuervergünstigungen wurden um 20 Prozent gemindert. Besonders hart erwischt es Frankreichs Reiche mit einem Jahreseinkommen ab 1 Million Euro. Diese werden mit 75 Prozent besteuert. Die Steuerobergrenze, welche die Gesamtbelastung der direkten Steuern auf maximal 50 Prozent des Einkommens beschränkte, wurde abgeschafft, die Vermögensteuer im Gegenzug gesenkt. Denn durch die gestiegenen Immobilienpreise werden heute viele Franzosen von der Steuer erfasst, ohne dass sie über Barmittel zur Begleichung der Steuerschuld verfügen.
    Für ausländische Immobilienbesitzer wird es teurer
    Die Vermögensteuer wird verringert. Die Reform führt zu Steuerausfällen von geschätzten 1,6 Milliarden Euro. Im Gegenzug soll eine neue Steuer auf Auslandsimmobilien, von der vermietete Immobilien ausgeschlossen sind, rund 200 Millionen Euro jährlich bringen. Ob eine Villa an der Côte d’Azur , ein Häuschen in der Bretagne oder eine Zweitwohnung in Paris – derartige Immobilien werden für Ausländer künftig teurer, wenn sie als Zweitresidenz gemeldet sind. Seit Anfang 2012 wird eine neue Steuer von 20 Prozent auf den theoretischen Mietwert dieser Immobilien erhoben. Davon sind alle Immobilien von Ausländern betroffen, die nicht dauerhaft in Frankreich leben.
    Die Substanzsteuer, die nur noch in wenigen europäischen Staaten existiert, gilt künftig erst ab 1,3 Millionen Euro (vorher 800 000 Euro). Der Steuersatz wird künftig bei Vermögen zwischen 1,3 und 3 Millionen Euro auf 0,25 Prozent gesenkt. Bei einem Vermögen von mehr als drei Millionen Euro beträgt er künftig 0,5 Prozent (früher bis 1,8 Prozent). Zudem wird eine „exit tax” eingeführt. Sie trifft alle Franzosen, die ins Ausland ziehen und von dort aus Vermögen wie Aktien verkaufen. Die exit tax soll mit einem Satz von 31,3 Prozent Kapitalgewinne besteuern.
    Frankreichs Steueroasen-Sicht
    Frankreich hat eine eigene Meinung zum Thema Steueroasen. Französische Unternehmen, die eine Niederlassung in solchen Ländern haben, unterliegen seit März 2010 einer Quellensteuer von bis zu 50 Prozent. Den Höchstsatz erhebt Paris auf Dividenden, Zinsen und Gebühren. Bis dahin waren Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an den Mutterkonzern zu 95 Prozent von der Steuer befreit. Die Banken des Landes hatte Frankreich zuvor bereits verpflichtet, ihre Filialen in Steueroasen zu schließen.
    Korsika
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