Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
erfolgt. [186]
Aufwendungen für Börsenliteratur als Arbeitsmittel steuermindernd absetzen
Als Werbungskosten gelten per Gesetz alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung von dienstlichen Aufgaben benötigt werden.
Zu den Arbeitsmitteln können auch Zeitschriften und Bücher gehören, sofern die Literatur ausschlieÃlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt wird. [187]
Nachdem ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch die Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich ist, hat ein findiger Kapitalanleger, im konkreten Fall ein Diplomingenieur, Kosten für diverse Zeitschriftenabonnements für Börsenliteratur bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht. Er begründete dies, er würde die in den Zeitschriften gewonnenen Informationen für Kapitalanlagen âzur Beurteilung der Entwicklung der Konjunktur und des Konsumverhaltens von Automobilverkäufern in der Immobilien- und Bankenkriseâ benötigen und würde die Anlegerzeitschriften als Arbeitsmittel nutzen. Das FG München hat dem Kläger Recht gegeben (Urt. v. 3.3.2011 5 K 3379/08) und kommt mit diesem Urteil Kapitalanlegern besonders entgegen.
Steuerstrategie 91
Mit Aufwendungen für Anlegermagazine lassen sich die Steuern innerhalb einer anderen Einkunftsart reduzieren, innerhalb derer sie zur Einkünfteerzielung plausibel und glaubhaft genutzt werden. Der Kapitalanleger muss hierbei nur schlüssig erklären, warum er gerade diese in dem Magazin behandelten Themen über Wirtschaft und Kapitalmärkten für seinen Beruf braucht.
Für den Abzug bei den Werbungskosten ist es nach Auffassung des FG München nicht entscheidend, ob die Anlegermagazine tatsächlich für den Beruf von Nutzen seien oder wie intensiv diese gelesen würden. Ausreichend sei bereits, dass solche Informationen zur Nachbereitung beruflicher Aufgaben oder Dienstbesprechungen benötigt würden. Das Finanzamt kann im Ãbrigen nicht entgegenhalten, dass solche Informationen auch von zahlreichen Lesern gekauft würden, die diese Nachrichten überhaupt nicht verwenden könnten.
Aktuelle Rechtsprechung zum Werbungskostenabzugsverbot: Warum das Belegesammeln trotzdem lohnt!
In Ergänzung zu o.g. Steuerstrategie, nämlich Aufwendungen für Börsen- und Kapitalanlageliteratur aller Art als Arbeitsmittel im Rahmen einer anderen Einkunftsart â mit Ausnahme jener für Kapitaleinkünfte â geltend zu machen, lohnt sich für alle übrigen Werbungskosten das Sammeln von Kostenbelegen.
Dies im Hinblick auf folgende drei aktuelle Musterverfahren, die bei den Finanzgerichten Köln, Baden Württemberg und Münster aktuell anhängig sind (vgl. Tabelle unten)
Finanzgericht
Aktenzeichen
Köln
8 K 1937/11
FG Baden Württemberg
9 K 1637/10
FG Münster
6 K 607/11 F
Tabelle 10: Ãbersicht über die derzeitigen Musterverfahren zum Abzug von Werbungskosten
Dabei befasst sich das Finanzgericht Köln mit der Frage des Werbungskostenabzugs für die Jahre 2009 oder später. Das Finanzgericht Baden Württemberg sowie das Finanzgericht Münster müssen die VerfassungsmäÃigkeit des Abzugsverbots von Werbungskosten innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen generell klären.
Steuerstrategie 92
Der Kapitalanleger sammelt Belege, wählt die Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz (siehe oben Teil 5. Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz) und macht im Rahmen der Wahlveranlagung seine Werbungskosten im Zusammenhang mit seinen Kapitaleinkünften geltend. Nach Zustellung des Steuerbescheides legt er Einspruch ein und beantragt Aussetzung der Vollziehung bzw. Ruhen des Verfahrens. Bei der Einspruchsbegründung beruft sich der Kapitalanleger auf die drei o.g. Musterverfahren.
Aussetzung der Vollziehung wird dem Kapitalanleger zwar im Regelfall nicht gewährt, d.h. die in dem Steuerbescheid festgesetzten Steuern müssen zunächst entrichtet werden. Entscheiden allerdings die drei Finanzgerichte jeweils für den Kläger und stellt sich heraus, dass das Werbungskostenabzugsverbot nach bisherigem Recht unrechtmäÃig ist, wird der Steuerbescheid des Kapitalanlegers korrigiert und ggf. zu viel gezahlte Abgeltungsteuer rückerstattet.
Steuerstrategie 93
Literaturaufwendungen macht der
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